Bei einer virtuellen Kreditkarte handelt es sich um die digitale Version einer Kreditkarte. Statt einer physischen Plastikkarte erhalten Verbraucher nur die Daten, die normalerweise auf der Kreditkarte aufgedruckt sind. Dazu gehören: der Name des Karteninhabers, die Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum sowie die Prüfziffer, die sich normalerweise auf der Rückseite der Plastikkarte befindet.
Die Daten der virtuellen Karte reichen aus, um diese als Zahlungsmittel beim Onlineshopping zu verwenden oder in digitalen Wallets wie Google Pay und Apple Pay auf dem Smartphone zu hinterlegen. Virtuelle Kreditkarten werden häufig auch als Online-Kreditkarte bezeichnet.
Eine virtuelle Prepaid-Kreditkarte funktioniert nur auf Guthabenbasis, es gibt keinen Kreditrahmen. Vor dem Bezahlen muss die Karte mit Guthaben aufgeladen werden. Prepaid-Kreditkarten kosten oft Jahresgebühren, dafür wird auf die Bonitätsprüfung, also auch auf die Schufa-Abfrage verzichtet.
Auch echte Kreditkarten mit Kreditrahmen können in der Regel als virtuelle Kreditkarten eingesetzt werden, da die Daten direkt nach der Kontoeröffnung zur Verfügung stehen. Bevor Kontoinhaber eine physische Karte erhalten, können sie bereits den Bezahldienst auf ihrem Smartphone einrichten.
Handelt es sich bei der virtuellen Kreditkarte um eine Debitkarte, ist das Referenz-Girokonto meist beim selben Anbieter. Die Abbuchung erfolgt dann direkt über das Girokonto, einen Kreditrahmen gibt es auch hier nicht. Bei Onlinebanken können Kontoinhaber über ihr Online-Banking oftmals mehrere virtuelle Debitkarten für ihr Girokonto erstellen und diese bei unterschiedlichen Zahlvorgängen einsetzen.
Virtuelle Kreditkarten sind selten anonym
Oft wird eine virtuelle Kreditkarte beantragt, um online anonym bezahlen zu können. Das ist allerdings in Deutschland aufgrund des Geldwäschegesetzes nicht möglich. Banken verlangen vor der Ausstellung einer Kreditkarte eine Legitimierung. Meist erfolgt die Identitätsprüfung per VideoIdent oder PostIdent.
Für eine virtuelle Kreditkarte fallen dieselben Gebühren an wie bei einer Plastikkarte. Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter stark. Folgende Gebühren können auf Verbraucher zukommen:
Jahresgebühr: Manche Anbieter verlangen für die Online-Kreditkarte eine Jahresgebühr. Die Höhe dieser Gebühr kann stark variieren. Es gibt auch Angebote ohne Jahresgebühr.
Fremdwährungsgebühren: Zahlen Karteninhaber in einer anderen Währung als dem Euro, erheben einige Anbieter Gebühren. Hier sind sowohl feste Beträge als auch prozentuale Gebühren möglich.
Gebühren für die Aufladung: Geld auf eine virtuelle Kreditkarte zu laden, kann Kosten verursachen. Die meisten Anbieter bieten verschiedene Möglichkeiten, um die virtuelle Kreditkarte aufzuladen. Während normale Überweisungen häufig kostenlos sind, können für Sofortüberweisungen, Aufladungen im Geschäft oder per Handy unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.
Freischaltungsgebühr: Sollten Verbraucher ihre virtuelle Kreditkarte nur sehr selten nutzen, kann es passieren, dass diese nach 6 – 14 Monaten von ihrem Anbieter gesperrt wird. Für die erneute Freischaltung kann dieser dann Gebühren verlangen.
Virtuelle Kreditkarten haben einige Einschränkungen, vor allem auf Reisen oder beim Geldabheben. Aus diesem Grund lohnt es sich zumindest für Weltenbummler und Bargeldzahler, eine physische Kreditkarte zu beantragen. Damit können Konsumenten ebenso gut wie mit der virtuellen Online-Kreditkarte im Internet bezahlen. Darüber hinaus bieten viele echte Kreditkarten mit Verfügungsrahmen zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten, wie zum Beispiel:
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