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Häufige Fragen zum Ratenkredit

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Wofür kann ich einen Ratenkredit einsetzen?

Ein Ratenkredit kann für verschiedene Anschaffungen genutzt werden. Sowohl Konsumgüter als auch Dienstleistungen können durch den Kredit erworben werden. Beispielsweise findet der Ratenkredit häufig Anwendung im Bereich der Finanzierung von Kraftfahrzeugen. Aber auch für andere Konsumzwecke die Anschaffung eines Fernsehers, einer Waschmaschine oder einen Urlaub kann ein Ratenkredit verwendet werden. Unter Dienstleistungen fällt beispielsweise die Rechnung eines Arztes oder eines Handwerkers.

Bei einem Ratenkredit handelt es sich entweder um einen zweckgebundenen oder einen zweckungebundenen Kredit. Dabei kann bei ersterem der Kreditbetrag nur für einen bestimmten Verwendungszweck genutzt werden. Handelt es sich hingegen um einen zweckungebundenen Ratenkredit kann dieser für jeden beliebigen Finanzierungswunsch genutzt werden.

Zweckgebundene Ratenkredite sind beispielsweise im Kfz-Bereich zu finden. Dabei dient der Finanzierungsgegenstand in der Regel als Sicherheit für den Kredit. Ein Autokredit muss für eine Finanzierung im Kfz-Bereich verwendet werden. Dabei kann es sich sowohl um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug als auch um Zubehör, die Reparatur oder Umrüstung eines Kraftfahrzeuges handeln. Da das Fahrzeug als Sicherheit dient, werden für diesen zweckgebundenen Ratenkredit in der Regel vergleichsweise günstige Konditionen geboten.

Kredite, die nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind, können zum Beispiel für die Finanzierung von Konsumgütern, für eine Urlaubsreise oder die Umschuldung von bereits bestehenden Verbindlichkeiten genutzt werden. Nach der Bewilligung des Ratenkredites wird Ihnen die Bank die Kreditsumme auf Ihrem Konto zur Verfügung stellen und Sie können frei darüber verfügen für welchen Zweck Sie es einsetzen.

Für diese zweckungebundenen Ratenkredite, dient in der Regel das Einkommen als Sicherheit. Um den Ratenkredit zu erhalten muss in der Regel ein festes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigen Einkünften bestehen. Auch dürfen Sie sich meist nicht mehr in der Probezeit befinden. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, kann die Bank eine Lohnpfändung erwirken.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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