Denken Sie darüber nach, einen
Privatkredit aufzunehmen? Banken verlangen bei der Beantragung verschiedene Unterlagen, um die Höhe Ihres Einkommens zu überprüfen und Ihre Bonität zu berechnen. Welche Dokumente das Geldinstitut benötigt, kann sich von Institut zu Institut unterscheiden. Falls Sie als Angestellter tätig sind, werden aber in der Regel immer die Gehaltsnachweise der letzten zwei bis drei Monate als Einkommensbeleg gefordert. Wenn Sie Rentner sind, benötigt die Bank von Ihnen Rentenbescheide – ebenfalls aus den letzten zwei bis drei Monaten. Viele Banken verlangen zusätzlich noch die Originale Ihrer Kontoauszüge aus den vergangenen vier bis sechs Wochen. Der Auszug muss von Ihrem Gehaltskonto sein. Schwärzungen sind nicht gestattet, jeder Geldeingang und Ausgang muss darauf verzeichnet sein.
So weit, so gut. Das ist aber noch nicht alles. Denn wenn Sie selbstständig tätig sind, fällt der Einkommensnachweis viel umfangreicher aus. Anders als Angestellte, die nur die Gehaltseingänge der letzten paar Monate nachweisen, müssen Sie belegen, dass Sie die aktuelle Tätigkeit seit mindestens zwei bis drei Jahren auszuüben. Das hat den Hintergrund, dass Sie, nachdem Sie so lange selbstständig waren, wahrscheinlich Fuß gefasst haben und ausreichend Geld für die Kreditrückzahlung zur Verfügung steht. Der Nachweis über Ihre finanzielle Lageerfolgt in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen wie Bilanzen und Einkommenssteuerbescheiden. Unter Umständen müssen auch Einnahmen- und Überschussrechnungen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Jahresabschlüsse vorgelegt werden. Alles in allem ist die Kreditprüfung bei Selbstständigen also mit mehr Aufwand verbunden – neben der relativ unsicheren Einkommenssituation ein Grund dafür, dass ein
Kredit für Selbstständige und Freiberufler mit höheren Zinsen verbunden ist.
Neben den gängigen Nachweisen können aber auch andere Unterlagen erforderlich sein. Sind Sie Bürger eines Nicht-EU-Staates? Dann müssen Sie der Bank eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vorlegen, die bis zum Ende der Kreditlaufzeit gültig ist. Bei anderen Einnahmen wie Mieteinkünften müssen diese ebenfalls entsprechend belegen – entweder auf Kontoauszügen oder durch Auszüge aus den Mietverträgen. Als Eigenheimbesitzer mit einem laufenden Immobilienkredit werden zusätzlich Auszüge aus den Hypothekenverträgen oder aktuelle Kontoauszüge benötigt. Aus diesen müssen mindestens je zwei Belastungen hervorgehen. Andere laufende
Kredite weisen Sie mit Auszügen aus den Verträgen nach, aus denen Ihre monatliche Belastung deutlich wird. Wenn Sie die
Kredite umschulden wollen, benötigt das Finanzinstitut außerdem eine Ablösevollmacht. Für den Fall, dass Sie Unterhaltszahlungen leisten müssen oder bekommen, sind ebenfalls Belege notwendig.