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Kredit Lexikon

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Effektivzins

Der Effektivzins drückt die Gesamtkosten aus, die jährlich für ein Darlehen anfallen. Dadurch ist er für den Kredit Vergleich besonders gut geeignet.
 
Das steckt im Effektivzins
 
Im effektiven Jahreszins ist unter anderem der Nominalzins, auch Sollzins genannt, enthalten. Dieser Zins bezeichnet die Kosten, die ausschließlich für den Kredit anfallen. Somit ist der Nominalzins immer niedriger als der effektive Jahreszins. Neben dem Nominalzinssatz wird der Effektivzins im Wesentlichen bestimmt durch das Disagio (Auszahlungskurs), die Tilgung und die Zinsfestschreibungszeit. Bearbeitungsgebühren können ebenfalls enthalten sein, wenn das Darlehen von einem Kreditvermittler angeboten wird. Unterbreitet allerdings eine klassische Bank das Kreditangebot, darf sie keine Bearbeitungsgebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai 2014 entschieden. Deshalb hängt es vom Anbieter ab, ob ein Bearbeitungsentgelt im Effektivzins enthalten ist oder nicht. Je nachdem, ob die Bank den Kreditnehmer zum Abschluss einer Restschuldversicherung verpflichtet oder nicht, ist auch diese Gebühr anteilig im Effektivzins miteingerechnet – oder fällt zusätzlich an. Nicht berücksichtigt werden hingegen Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge. Diese Zahlungen sind meist beim Erwerb einer Immobilie zu leisten.

So kann der Effektivzins berechnet werden

Durch die Verwendung der Uniform-Methode kann der Effektivzins einfach bestimmt werden:

Effektivzins (in %) = (Kreditkosten : Nettodarlehensbetrag) x (24 : Laufzeit in Monaten +1) x 100

Unter den Kreditkosten ist jener Betrag zu verstehen, der nach Abzug der Kreditsumme vom Gesamtkreditbetrag übrig bleibt. Die Kreditkosten beinhalten den Nominalzins und optional auch Bearbeitungsgebühren sowie die Gebühr für eine Restschuldversicherung. Der Nettodarlehensbetrag kann ermittelt werden, indem die Kreditkosten vom Gesamtkreditbetrag abgezogen werden.
 
Beim Kreditvergleich auf den effektiven Jahreszins achten
 
Wer Kredite vergleicht, für den ist der Effektivzins das wichtigste Kriterium. Weil er die Gesamtkosten abbildet, wissen Verbraucher mit einem Blick auf den effektiven Jahreszinssatz, welches Angebot das günstigere ist. Bei bonitätsabhängigen Darlehen sind Banken und Kreditvermittler nach den EU-Richtlinien für Verbraucherkredite dazu verpflichtet, die Höhe des minimalen und maximalen Zinssatzes und den sogenannten Zweidrittelzins anzugeben. Bei diesem handelt es sich um den Jahreseffektivzins, den im Schnitt zwei Drittel der Kreditnehmer erhalten. Zudem haben Banken die Pflicht, bei jedem neuen Vertrag oder einer Verlängerung den Effektivzins darzulegen. Um ein günstiges Darlehen zu finden, ist der Jahreseffektivzins jedoch nicht das einzige Kriterium, das zählt. Kreditnehmer können nämlich zusätzlich Geld sparen, wenn die Bank kostenlose Sonder- oder Gesamttilgungen ermöglicht. 
 
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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