Kostenlos & unverbindlich
Schnelle Eröffnung
Nirgendwo-Besser-Garantie
100%-Sorglos-Garantie
Ein Gemeinschaftskonto wird – anders als ein gewöhnliches Girokonto – von mehreren Personen geführt. In den meisten Fällen können Sie dieses Konto mit einem weiteren Kontoinhaber eröffnen. Das Konto läuft dann auf beide Namen.
Als Mitkontoinhaber haben Sie jederzeit Zugriff auf das Konto, tragen aber auch Verantwortung:
Es kann sinnvoll sein, parallel ein Einzelkonto zu führen. Auf dem eigenen Konto behalten Sie allein die Kontrolle und können Ihre persönlichen Finanzen unabhängig vom Partner organisieren.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Partnerkontos: das Und-Konto und das Oder-Konto. In der Praxis bieten viele Banken jedoch nur das Oder-Konto an, bei dem beide Kontoinhaber unabhängig voneinander handeln können.
Nur wenige Banken bieten die Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos als Und-Konto an, bei dem alle Beteiligten für jede Transaktion unterschreiben müssen. Da dies für den täglichen Gebrauch weniger geeignet ist und oft nur von Gruppen genutzt wird, die sich gegenseitig wenig vertrauen, wie zum Beispiel Erbengemeinschaften.
Ein Gemeinschaftskonto ist immer sinnvoll, wenn Sie zusammen mit einer anderen Person Finanzen verwalten. Dabei spielt es meist keine Rolle in welchem Verhältnis Sie zueinanderstehen. Sie wollen beispielsweise als Geschwisterpaar oder Freunde ein Konto führen? Das ist bei den meisten Banken kein Problem.
Typische Einsatzmöglichkeiten sind:
Wer mit dem Lebensgefährten oder Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt führt, teilt sich häufig Ausgaben wie Miete, Strom oder Kosten für das gemeinsame Auto.
Mit einem gemeinsamen Konto lassen sich diese nicht nur einfacher verwalten, sondern auch gerechter aufteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Konto als Ehepaar oder unverheiratet führen.
Ähnlich wie Paare teilen sich auch Wohngemeinschaften bestimmte Ausgaben. Neben Miete und Nebenkosten können Mitbewohner über das gemeinsame Konto auch Ausgaben für die WG bezahlen, wie zum Beispiel Möbel für einen Gemeinschaftsraum oder ein gemeinsames Abendessen.
Auch im geschäftlichen Bereich oder in Vereinen kann es sinnvoll sein, ein Gemeinschaftskonto einzurichten – zum Beispiel zusammen mit einem anderen Firmengründer.
Für Erbengemeinschaften kann das Gemeinschaftskonto die Verwaltung der gemeinsamen Einkünfte erleichtern – zum Beispiel der Mieteinnahmen aus einer gemeinsam geerbten Immobilie.
Nutzen Sie im Girokonto-Vergleich von CHECK24 die Filtermöglichkeit „Gemeinschaftskonto“, um sich anzeigen zu lassen, welche Bank ein Gemeinschaftskonto anbietet.
Auch Girokonten mit Prämie stehen zur Wahl.
Haben Sie sich für ein passendes Partnerkonto entschieden, können Sie dieses direkt online über CHECK24 ein Konto eröffnen.
Geben Sie im Online-Antrag die wichtigsten Daten beider Kontoinhaber an.
Um die Eröffnung abzuschließen, müssen Sie jeweils Ihre Identität bestätigen. Dazu stehen je nach Bank verschiedene Verfahren zur Verfügung: PostIdent, VideoIdent oder SofortIdent.
Halten Sie und Ihr Partner dafür ein gültiges Ausweisdokument bereit.
Der CHECK24 Girokonto-Vergleich bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Girokonten, die Sie auch gemeinsam führen können – darunter auch einige kostenlose Angebote.
Für die Bewertung der einzelnen Angebote haben die CHECK24 Girokonto-Experten eine Kontonote entwickelt. Dies soll Ihnen die Wahl des passenden Girokontos erleichtern. In die Bewertung fließen die wichtigsten Kontoleistungen, Kundenbewertungen und aktuelle Konditionen mit ein.
Das folgende Ranking, das wir für Sie regelmäßig aktualisieren und prüfen, zeigt die beliebtesten Girokonten, basierend auf der Attraktivität der Produktleistungen sowie den Anträgen bisheriger Kunden:
Konto
Karte
Bargeld
Bonus
Nachhaltigkeit
Zufriedenheit
Kontozugriff
Banking App
Online-Banking (Sicherheitsverfahren)
Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
Mobiles Bezahlen
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit in Deutschland
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit im Ausland
Bargeld im Handel
Bargeldeinzahlung
Monatliche Kontoführung
Dispozins
Buchungen (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift)
Ausgabe einer Girocard
Ausgabe einer Debitkarte
Einsatz der Karten zum Bezahlen in Fremdwährung
Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
Bargeldeinzahlung
Bonus
Bonusbedingungen
Cashback
Cashback-Programm
Habenzins
Einlagensicherung
Service Information
Nachhaltigkeit
Bankendetails
Konto
Karte
Bargeld
Bonus
Nachhaltigkeit
Zufriedenheit
Kontozugriff
Banking App
Online-Banking (Sicherheitsverfahren)
Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
Mobiles Bezahlen
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit in Deutschland
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit im Ausland
Bargeld im Handel
Bargeldeinzahlung
Weitere Bankleistungen
Monatliche Kontoführung
Dispozins
Buchungen (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift)
Ausgabe einer Girocard
Ausgabe einer Debitkarte
Einsatz der Karten zum Bezahlen in Fremdwährung
Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
Bargeldeinzahlung
Bonus
Bonusbedingungen
Cashback
Cashback-Programm
Habenzins
Einlagensicherung
Service Information
Bankendetails
Konto
Karte
Bargeld
Bonus
Nachhaltigkeit
Zufriedenheit
Kontozugriff
Banking App
Online-Banking (Sicherheitsverfahren)
Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
Mobiles Bezahlen
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit in Deutschland
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit im Ausland
Bargeld im Handel
Bargeldeinzahlung
Weitere Bankleistungen
Monatliche Kontoführung
Dispozins
Buchungen (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift)
Ausgabe einer Girocard
Ausgabe einer Debitkarte
Ausgabe einer Kreditkarte
Einsatz der Karten zum Bezahlen in Fremdwährung
Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
Bargeldeinzahlung
Bonus
Habenzins
Einlagensicherung
Nachhaltigkeit
Bankendetails
Konto
Karte
Bargeld
Bonus
Nachhaltigkeit
Zufriedenheit
Kontozugriff
Banking App
Online-Banking (Sicherheitsverfahren)
Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
Mobiles Bezahlen
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit in Deutschland
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit im Ausland
Bargeld im Handel
Bargeldeinzahlung
Weitere Bankleistungen
Monatliche Kontoführung
Dispozins
Buchungen (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift)
Ausgabe einer Girocard
Ausgabe einer Debitkarte
Ausgabe einer Kreditkarte
Einsatz der Karten zum Bezahlen in Fremdwährung
Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
Bargeldeinzahlung
Bonus
Bonusbedingungen
Habenzins
Einlagensicherung
Service Information
Nachhaltigkeit
Bankendetails
Konto
Karte
Bargeld
Bonus
Nachhaltigkeit
Zufriedenheit
Kontozugriff
Banking App
Online-Banking (Sicherheitsverfahren)
Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
Mobiles Bezahlen
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit in Deutschland
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit im Ausland
Bargeld im Handel
Bargeldeinzahlung
Weitere Bankleistungen
Monatliche Kontoführung
Dispozins
Buchungen (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift)
Ausgabe einer Girocard
Ausgabe einer Debitkarte
Ausgabe einer Kreditkarte
Einsatz der Karten zum Bezahlen in Fremdwährung
Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
Bargeldeinzahlung
Bonus
Bonusbedingungen
Habenzins
Einlagensicherung
Service Information
Nachhaltigkeit
Bankendetails
Um Ihnen die Orientierung bei der Vielzahl an Banken zu erleichtern, haben die Girokonto-Spezialisten von CHECK24 ein Bewertungssystem entwickelt. In diesen Vergleich fließen sowohl die wichtigsten Leistungsmerkmale der Konten als auch die Erfahrungen und Rückmeldungen unserer Kunden ein. Beurteilt werden unter anderem die Basisfunktionen des Girokontos, das Angebot an Kredit- oder Debitkarten sowie mögliche Prämienbedingungen.
Aus der vergebenen Punktzahl ergibt sich eine Gesamtnote für jedes Konto. Im CHECK24 Girokonto-Vergleich können Sie die Ergebnisse anschließend nach Preis-Leistungs-Verhältnis oder nach der Kontonote.
CHECK24 hat bereits zahlreiche Auszeichnungen für seine Beratung sowie für seine Benutzerfreundlichkeit, Funktionalität und Datensicherheit erhalten. Etliche Awards von unabhängigen Institutionen, Fachmagazinen und Prüfstellen haben den Vergleich und die hohe Kundenzufriedenheit zusätzlich bestätigt.
Ein Gemeinschaftskonto ist ebenso sicher wie ein Einzelkonto. Durch die gesetzliche Einlagensicherung ist Ihr Geld geschützt. Die Gemeinschaftskonten, die Sie im CHECK24 Girokontovergleich finden, sind bis zu 100.000 Euro pro Kontoinhaber abgesichert. Haben also zwei Personen ein Konto, sind insgesamt 200.000 Euro geschützt. Einige Banken sichern darüber hinaus höhere Beträge über zusätzliche Sicherungsfonds ab.
Auch das Online-Banking bei einem Gemeinschaftskonto steht dem bei einem Einzelkonto in nichts nach. Es werden moderne Sicherheitsstandards eingesetzt, darunter:
Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und sichere Geräte für den Zugriff nutzen.
Wenn Sie ein kostenloses Gemeinschaftskonto suchen, lohnt es sich, die Konditionen verschiedener Banken genau zu vergleichen. Im CHECK24 Girokontovergleich stehen Ihnen praktische Filtermöglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie gezielt nach Konten suchen können, die ohne Gebühren auskommen.
Dabei sollten Sie folgende Kosten berücksichtigen:
Um anfallende Kontoführungsgebühren auszuschließen, stehen Ihnen die Filtermöglichkeiten „kostenlos ohne Bedingungen“ und „kostenlos mit Bedingungen“ zur Verfügung.
Banken knüpfen eine gebührenfreie Kontoführung häufig an einen regelmäßigen Mindestgeldeingang. Außerdem bieten einige Banken kostenlose Konten bis zu einem bestimmten Alter an.
Damit die Kontoführungsgebühr entfällt, genügt es manchmal sogar, wenn nur einer der beiden Kontoinhaber unterhalb der jeweiligen Altersgrenze liegt. Sind Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt, dann wählen Sie den Filter „Junge Leute Angebote“, um spezielle Angebote zu erhalten.
Dabei handelt es sich um Gebühren, die für bestimmte Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften oder Bargeld Ein- und Auszahlungen anfallen.
Wenn Sie Geld an einem Geldautomaten abheben, der nicht zu Ihrer Bank gehört, können weitere Gebühren anfallen. Die Filtereinstellung „kostenlose Bargeldabhebung“ hilft Ihnen, Ihre Suche einzugrenzen.
In den Produktdetails eines Bankenangebots erhalten Sie zudem Auskunft über weitere mögliche Transaktionskosten.
Wenn Sie den Überziehungskredit nutzen und das Konto ins Minus rutscht, fallen Dispozinsen an. Ein günstiger Dispokredit kann wichtig sein, um finanziell flexibel zu bleiben.
Wenn Sie besonderen Wert auf einen geringen Dispozins legen, hilft Ihnen der Filter „Dispo unter 10 %“ bei der Suche nach einem geeigneten Gemeinschaftskonto.
Einige Banken erheben Gebühren für die Ausstellung einer Giro- oder Debitkarte. Auch für Partnerkarten können zusätzliche Kosten anfallen.
Mit dem Filter „Kostenlose Karten“ können Sie sich gezielt Gemeinschaftskonten anzeigen lassen, bei denen die Bank eine oder mehrere Bezahlkarten ohne Gebühr anbietet.
Seit Januar 2025 sind alle Banken verpflichtet, den Empfang solcher Echtzeitüberweisungen in Euro zu ermöglichen. Ab Oktober 2025 müssen sie zudem anbieten, Geld in Echtzeit zu transferieren. Diese schnellen Überweisungen müssen zwar nicht kostenlos sein, dürfen jedoch nicht mehr kosten als herkömmliche Überweisungen.
Bei einem Partnerkonto müssen Sie sich über Steuern normalerweise keine Gedanken machen. Das wird erst dann relevant, wenn sehr hohe Beträge über das Konto fließen und ein Kontoinhaber deutlich mehr einbezahlt als der andere. Der Grund dafür ist, dass das Guthaben beiden Kontoinhabern zugerechnet wird – zahlen Sie zum Beispiel mehr ein als Ihr Mitkontoinhaber, kann die Hälfte des mehr eingezahlten Betrags als Schenkung angesehen werden.
Damit eine Schenkung steuerfrei bleibt, darf der jeweilige Freibetrag nicht überschritten werden. Für unverheiratete Paaren liegt dieser bei 20.000 Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren, für Ehepaare bei 500.000 Euro.
Stirbt einer der Kontoinhaber, hängt es von der Kontoart ab, wie das Gemeinschaftskonto weitergeführt wird. Ein Und-Konto wird in der Regel sofort gesperrt, da ohne die Zustimmung beider Inhaber keine Verfügungen möglich sind. Ein Oder-Konto hingegen kann in der Regel weiter genutzt werden.
Der Kontoinhaber kann das Gemeinschaftskonto nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen – meist Sterbeurkunde, Erbnachweis und Ausweisdokument – auf sich umschreiben lassen oder in ein Einzelkonto umwandeln.Wichtig ist, dass das Guthaben nicht automatisch dem überlebenden Partner allein gehört: Die Anteile am Konto müssen mit den Erben des Verstorbenen geklärt werden und richten sich nach dem Testament oder Erbschein.
Ein Gemeinschaftskonto kann nur von beiden Kontoinhabern gemeinsam aufgelöst werden. Möglich ist in vielen Fällen jedoch eine Umwandlung in ein Einzelkonto. Das vorhandene Guthaben steht in der Regel beiden Parteien je zur Hälfte zu.
Genauso wie Sie als Mitkontoinhaber über das gesamte Guthaben verfügen können, haften Sie bei einer Überziehung für den gesamten in Anspruch genommenen Dispokredit – unabhängig davon, welcher Kontoinhaber das Gemeinschaftskonto überzogen hat.
Ist einer der beiden Kontoinhaber von einer Pfändung betroffen, kann dies ebenfalls das gesamte Guthaben betreffen. Vor der Eröffnung eines gemeinsamen Kontos sollten Sie sich über finanzielle Probleme Ihres Partners informieren, um böse Überraschungen vermeiden zu können. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Auch wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Partner als Oder-Konto eröffnen, sollten Sie Ihr persönliches Girokonto dafür nicht kündigen. Nur so können Sie auch in Zukunft klar zwischen Ihren persönlichen und den gemeinsamen Finanzen unterscheiden.
In jedem Fall sollten Sie mit dem zweiten Kontoinhaber genau festlegen, welche Zahlungen über das Konto abgewickelt werden sollen, wie viel Geld jeder dazu beiträgt und was mit einem eventuell vorhandenen Guthaben geschehen soll. So vermeiden Sie komplizierte rechtliche Fragen, die sich zum Beispiel im Todesfall oder bei einer Trennung ergeben können.
Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit Vollmacht – im Grunde ein Einzelkonto mit einer Vollmacht für eine oder mehrere Personen. Die Bevollmächtigten können dann genau wie Sie als Kontoinhaber auf das vorhandene Guthaben und den Kreditrahmen des geteilten Kontos zugreifen.
Ein Konto mit Vollmacht bietet sich zum Beispiel an, wenn mehr als zwei Personen ein Konto nutzen möchten. Als Kontoinhaber sollte Ihnen allerdings bewusst sein, dass Sie in diesem Fall alleine für den Kreditrahmen haften. Dafür können Sie alle wichtigen Entscheidungen – von der Kündigung des Kontos bis zum Widerruf einer Vollmacht – alleine treffen, ohne sich mit den Bevollmächtigten abzustimmen.
Gemeinschaftskonto | Konto mit Vollmacht | |
Wer kann das Konto nutzen? | i.d.R. 2 Personen | beliebig viele Personen |
Wer hat Zugriff auf Guthaben und Dispo? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten |
Wer kann eine Girocard bekommen? | beide Kontoinhaber | nur der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten |
Wer haftet für eine Überziehung? | beide Kontoinhaber | nur der Kontoinhaber |
Wer kann das Konto eröffnen, umschreiben, kündigen? | beide Kontoinhaber (nur gemeinsam) | nur der Kontoinhaber |
Sofern beide Parteien damit einverstanden sind, ist die Umwandlung eines bestehenden Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto in der Regel problemlos möglich. Wenn sich zum Beispiel ein Paar trennt und nur eine Person das Konto weiterführen möchte, müssen beide Kontoinhaber unterschreiben und der Umwandlung zustimmen. In den meisten Fällen ist es bei einer Trennung einfacher, das Oder-Konto aufzulösen und zwei getrennte Girokonten zu eröffnen.
Wenn die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos nicht möglich ist, liegt das daran, dass die Bedingungen der Bank (zum Beispiel ausreichende Bonität, Wohnsitz in Deutschland) nicht erfüllt werden. Oder es liegt an der Tatsache, dass nur bestimmte Kontomodelle als Gemeinschaftskonto zugelassen sind (Basiskonten oder P-Konten lassen sich nicht gemeinschaftlich führen).
Es lohnt sich, vorab die Kriterien der Bank zu prüfen und verschiedene Anbieter über CHECK24 zu vergleichen. So erhöhen Sie die Chance, ein passendes Konto zu finden. Wenn die Eröffnung weiterhin scheitert, kann ein gemeinsames Einzelkonto (eine Person als Inhaber, die andere mit Vollmacht) eine Übergangslösung sein – auch wenn dies nicht den gleichen rechtlichen Status wie ein echtes Gemeinschaftskonto hat.
Ein Gemeinschaftskonto kann problemlos mit Apple Pay und Google Pay genutzt werden, sofern beide Kontoinhaber eigene Karten haben und die Bank mobiles Bezahlen unterstützt. In der Praxis bedeutet das: Jeder Partner kann Zahlungen direkt über sein Smartphone oder seine Smartwatch vornehmen. Die Abbuchungen laufen dann über das gemeinsame Konto.
Ein Gemeinschaftskonto ist technisch und rechtlich genauso gegen Angriffe von außen geschützt wie ein Einzelkonto. Banken setzen dieselben Sicherheitsmechanismen ein, unabhängig davon, wie viele Kontoinhaber es gibt.
Der Zugang zum Online-Banking ist nur mit individuellen Zugangsdaten, PIN und zusätzlicher TAN-Freigabe möglich. Alle Online-Banking-Prozesse laufen über gesicherte Verbindungen, sodass Daten während der Übertragung in der Regel nicht abgefangen werden können.
Jeder Kontoinhaber kann die Sperrung des Gemeinschaftskonto veranlassen. Für die Sperrung selbst braucht es jedoch die Zustimmung aller Kontoinhaber.
Für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos mit Dispokredit erfolgt in der Regel eine Schufa-Abfrage sowie eine entsprechende Meldung an die Schufa. Dadurch kann die Anzahl der bestehenden Konten als mögliche finanzielle Belastung bewertet werden.
Steigt das Risiko, dass Verpflichtungen nicht vollständig zurückgezahlt werden, kann sich dies negativ auf den eigenen Schufa-Score auswirken. Es gibt Girokonten, für deren Eröffnung die Banken keine Schufa-Prüfung durchführen. Im CHECK24 Girokontovergleich stehen aktuell keine Gemeinschaftskonten ohne Schufa zur Verfügung.
Telefonische Beratung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne!
089 - 24 24 11 24 Mo. bis So. von 08 - 20 Uhr