Zeitig um günstige und passende Anschlussfinanzierung kümmern
Da Baufinanzierungen meist über sehr hohe Geldbeträge aufgenommen werden, ist es dem Kreditnehmer meist nicht möglich, den gesamten Darlehensbetrag während der vereinbarten Sollzinsbindung zu tilgen. Aus diesem Grund muss nach Ablauf der Zinsbindung eine sogenannte Anschlussfinanzierung mit der bisherigen Bank oder einem anderen Kreditinstitut abgeschlossen werden. Bei der Anschlussfinanzierung erstellt die Bank einen neuen Kreditvertrag zu abgeänderten Konditionen, die erneut vom Kunden unterzeichnet werden muss.
Für die Wahl der Anschlussfinanzierung bei einer Baufinanzierung haben Verbraucher in der Regel zwei unterschiedliche Optionen: Die Prolongation bei der eigenen Bank oder die Umschuldung der Baufinanzierung zu einem alternativen Geldhaus.
Zunächst ist die eigene Bank gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung ein neues Angebot für die Prolongation zu unterbreiten (vgl. §493 Abs.1 BGB), wenn der Vertrag verlängert werden soll. In diesem Prolongationsangebot muss die Bank ihrem Kunden die wesentlichen Informationen eines Kredites, also beispielsweise den neuen Zinssatz und die sich daraus ergebende neue Tilgungsrate, offenlegen. Oftmals ist das Prolongationsangebot der Bank jedoch für den Kreditnehmer nicht unbedingt die günstigste Möglichkeit der Anschlussfinanzierung. Dies hat den einfachen Grund, dass viele Banken darauf spekulieren, dass Kunden unwissend oder auch zu bequem sind, andere Angebote einzuholen oder die Baufinanzierung auf ein anderes Kreditinstitut umzuschulden.
Für den Vergleich des Prolongations-Angebotes mit den Offerten anderer Banken sollten Kreditnehmer sich jedoch nicht allzu lange Zeit lassen, da die übliche Kündigungsfrist von Immobilienkrediten einen Monat beträgt.
Oftmals ist es für den Kreditnehmer günstiger, die Anschlussfinanzierung als Umschuldung bei einem anderen Kreditinstitut vorzunehmen. Einen guten Überblick über die aktuellen Konditionen vieler verschiedener Banken liefert hierbei ein kostenloser Baufinanzierungsvergleich im Internet. Hierzu muss lediglich die offene Kreditschuld der Baufinanzierung, die gewünschte Sollzinsbindung für die Anschlussfinanzierung und der monatliche Tilgungsbetrag in den Vergleichsrechner eingegeben werden – nach wenigen Augenblicken erhalten Sie einen aktuellen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung.
Ein günstiger Zins ist jedoch nicht der einzige Kostenfaktor, auf den Kreditnehmer bei der Umschuldung ihrer Baufinanzierung achten sollten. Wird der Kredit vollständig bei der alten Bank abgelöst, können Zusatzkosten durch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung oder die Abtretung der Grundschuld anfallen. Bei einem Vergleich der anfallenden Kosten einer Prolongation und einer Umschuldung sollten Kreditnehmer diese möglicherweise anfallenden Kosten unbedingt berücksichtigen.
Tipp: Verbraucher, die ihren Immobilienkredit nach einer zehnjährigen Sollzinsbindung zu einer anderen Bank umschulden, müssen ihrem alten Geldhaus keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen – ganz egal, wie ob die eigentliche Zinsbindung für einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren vereinbart war.
Übrigens: Deutlich vor Ablauf der Sollzinsbindung, d.h. ein bis fünf Jahre zuvor, haben Immobilienkreditnehmer die Möglichkeit, ein sogenanntes Forward-Darlehen für ihre Anschlussfinanzierung aufzunehmen. Bei dieser speziellen Kreditart sichert sich der Verbraucher bereits heute einen aktuell gültigen Zinssatz für die Zeit nach der Zinsbindungsfrist. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn die Marktlage darauf schließen lässt, dass die Kreditzinsen in den kommenden Jahren steigen werden. Auch wenn bei einem Forward-Darlehen ein Zinsaufschlag je nach Laufzeit erfolgt, kann sich der Abschluss oftmals lohnen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.