- Startseite
- » Baufinanzierung
- » Lexikon
- » Anfänglicher effektiver Jahreszins
Banken sind in Deutschland gemäß §6 Preisangabenverordnung dazu verpflichtet, die fälligen Darlehenskosten bei der Bewerbung oder Ausgabe von Verbraucherkrediten als jährlichen Vomhundertsatz anzugeben und als sogenannten effektiven Jahreszins zu bezeichnen. Kann sich der fällige Zins während der Laufzeit des Kredites verändern, weißt die Bank einen anfänglichen effektiven Jahreszins oder anfänglichen Effektivzins aus. Bei normalen Ratenkrediten, bei denen der Kreditzins bei Vertragsunterzeichnung bereits für die gesamte Laufzeit festgeschrieben wird, spricht man indes nur vom effektiven Jahreszins.
Damit findet der anfängliche effektive Jahreszins insbesondere bei Darlehen mit langen Laufzeiten, beispielsweise Baufinanzierungen, Anwendung.
Grundsätzlich beschreibt der anfängliche effektive Jahreszins die, auf die nominale Kredithöhe berechneten jährlichen Kosten, die der Bankkunde während eines Jahres der vereinbarten Laufzeit zahlen muss. Er berechnet sich durch den Nominal- oder Sollzins, den Auszahlungskurs des Kredites, sowie Häufigkeit und Fälligkeit der Zinsraten.
Verschiedene Baufinanzierungsangebote können in der Regel am einfachsten und schnellsten über den Vergleich des jeweils fälligen anfänglichen Effektivzinses verglichen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn alle Angebote über die gleiche Kreditsumme, Laufzeit, Sollzinsbindung und Disagio oder Auszahlungskurs angefragt wurden.
089 - 24 24 11 22
8 - 20 Uhr | Mo - So
oder eine Mail an: baufi@check24.de