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Bei der Sondertilgung handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für einen Kredit, die außerhalb des vereinbarten Tilgungsplans erfolgt. Auf diese Weise können Kreditnehmer ihre monatliche Belastung reduzieren oder die Laufzeit ihres Kredites verkürzen. Das 2010 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung von Verbraucherkreditrichtlinien berechtigt Schuldner ihr Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kreditvertrag nach dem Inkrafttreten der Regelung am 11.06.2010 abgeschlossen wurde.
Durch Sondertilgungen erleiden Banken einen finanziellen Verlust, da sie im Endeffekt weniger Zinsen erhalten, als bei der Kalkulation der Kreditkonditionen angenommen wurde. Um diesen sogenannten Zinsschaden auszugleichen, verlangen viele Institute von den Schuldnern eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist seit 2010 auf maximal ein Prozent der vorzeitig zurückbezahlten Summe begrenzt. In den meisten Fällen lohnt sich eine Sondertilgung trotz der Gebühren, da die Zinsersparnis deutlich höher ausfällt.
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditlinien umfasst alle entgeltlichen Darlehensverträge sowie Überziehungskredite und geduldete Überziehungen. Nicht eingeschlossen sind Kredite unter 200 Euro, zinsfreie Darlehen und Förderkredite. Auch Kreditverträge die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind, stellen eine Ausnahme dar. Hierzu gehören in erster Linie Immobilienkredite. Obwohl die Institute Sondertilgungen in der Regel auch hier gestatten, sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung dürfen sie auf Grundlage der ihnen entstehenden Kosten selbst festlegen.
Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sondertilgungen während der Kreditlaufzeit ermöglicht sind und ob hierfür eine Gebühr fällig wird, bleibt jedoch stets der einzelnen Bank überlassen. Informationen dazu, unter welchen Bedingungen ein Institut Sonderzahlungen ermöglicht, finden Verbraucher über die Detailinformationen des Kreditvergleiches, bei der Bank selbst oder anschließend im Kreditantrag.
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