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E-Auto finanzieren: Jetzt auch mit Förderung

Bei der Anschaffung eines E-Fahrzeugs bieten sich Ihnen dank Fördermöglichkeiten gute Bedingungen. Noch besser: Kombinieren Sie die Förderung mit einer Finanzierung und sparen Sie noch mehr.

Wir stellen Finanzierungsoptionen für Elektrofahrzeuge vor und erklären Ihnen, wie Sie die neue staatliche E-Auto-Förderung von bis zu 6.000 Euro nutzen.

Zuletzt überarbeitet von:
Anna N. Baumgart, Online Redakteurin Finanzen bei CHECK24

E-Auto mit staatlicher Förderung günstiger finanzieren

Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen die neue staatliche E-Auto-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gefördert werden Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 — die Prämie gibt es also auch rückwirkend.

Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung, das soll planmäßig für voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge reichen. Bis zum August 2026 wurden 117 Millionen Euro der zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgezahlt. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing.

Förderung clever mit Autokredit kombinieren

Die Prämie wird nach der Zulassung ausgezahlt — den Kaufpreis müssen Sie also zunächst vorstrecken. Wenn Sie das Geld nicht auf der hohen Kante haben, bietet sich hier eine Autofinanzierung an.

Wer den Kredit über den CHECK24 Autokreditvergleich abschließt, kann zwei Hebel kombinieren: günstige Zinsen einer unabhängigen Bank — und mit der späteren Sonderzahlung der BAFA-Prämie eine kostenlose Sondertilgung, sofern die Bank das erlaubt.

Das verkürzt die Laufzeit und spart Zinsen.

Wer kann die Kaufprämie beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Die erstmalige Zulassung oder der Leasingvertrag muss auf den Namen des Antragstellers laufen. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro. (Bei Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft werden beide Einkommen zusammengerechnet.)
  • Pro Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder) verschiebt sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro nach oben — bis maximal 90.000 Euro.
CHECK24 Hinweis

Mindesthaltedauer von 36 Monaten beachten

Der Halter muss das Fahrzeug ab erster Zulassung mindestens 36 Monate behalten. Wer es früher verkauft, muss das Fördergeld je nach Ermessen der Bewilligungsbehörde anteilig oder vollständig zurückzahlen.

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Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden neue Pkw und Wohnmobile mit bis zu acht Sitzplätzen (EU-Fahrzeugklasse M1), die erstmals in Deutschland zugelassen werden:

  • Rein batterieelektrische Autos (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.
  • Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender (REEV) sind im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 förderfähig, wenn sie höchstens 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

Förderfähig sind alle Modelle, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, unabhängig davon, ob es sich bei dem Elektroauto um einen Kleinwagen, Kompaktwagen, SUV oder eine andere Wagenart handelt.

Bewilligung nach Marken (Top 10)

Laut Statistik des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden seit dem 19. Mai bis zum 01. August 2026 folgende Marken am häufigsten angefragt und bewilligt: 

Platzierung Marke Anzahl
1 Tesla 4.590
2 Skoda 2.636
3 Cupra 1.617
4 Hyundai 1.579
5 Volkswagen (VW) 1.473
6 Leapmotor 1.456
7 Kia 1.393
8 Byd 1.338
9 Renault 1.216
10 BMW 1.062
Quelle: Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand August 2026
CHECK24 Hinweis

Aktuell nur für Neuwagen

Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Eine Prüfung, ob auch Gebrauchtwagen einbezogen werden, ist frühestens für 2027 vorgesehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei einem reinen E-Auto sind 3.000 bis 6.000 Euro möglich, bei einem Plug-in-Hybrid oder Range-Extender 1.500 bis 4.500 Euro. Der Listenpreis des Fahrzeugs spielt keine Rolle.

Die Prämie besteht aus drei Bausteinen:

  • Basisförderung von 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
  • Kinderbonus von 500 Euro pro Kind (maximal 1.000 Euro)
  • soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bis 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, plus 2.000 Euro bis 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr.
Fördersätze für reine E-Autos (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen / Jahr ohne Kind ein Kind unter 18 Jahren 2+ Kinder unter 18 Jahren
bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro
45.001 – 60-000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
60.001 – 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
80.001 – 85.000 Euro keine Förderung 3.500 Euro 4.000 Euro
85.001 – 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4.000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium (BMUKN), Stand 14. August 2026.

Grafik zeigt Balkendiagramm zur Förderhöhe von BEV
Grafik zeigt Balkendiagramm zur Förderhöhe von Plug-In-Hybriden
Fördersätze für Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender (REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen / Jahr ohne Kind ein Kind unter 18 Jahren 2+ Kinder unter 18 Jahren
bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro
45.001 – 60-000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
60.001 – 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
80.001 – 85.000 Euro keine Förderung 2.000 Euro 2.500 Euro
85.001 – 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 2.500 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium (BMUKN), Stand 15. August 2026.

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Beispiel: Familie Müller möchte ein neues E-Auto kaufen

Familie Müller hat sich zu reinen Elektroautos informiert und für den Kauf eines Kompaktklasse-Modells entschieden. Der Preis liegt bei 39.300 Euro. 5.000 Euro können sie aus Erspartem aufbringen, den Rest müssen sie finanzieren. Obwohl der Händler Ihnen ein Angebot mit 5,99 effektivem Jahreszins macht, vergleichen Herr und Frau Müller Kreditangebote unabhängiger Banken und erhalten einen Zinssatz von 5,10 Prozent – inklusive kostenloser Sondertilgung.

Bei einer Laufzeit von 84 Monaten sparen Müllers im Vergleich zum Händler 1.156 Euro.

Nun beantragen sie die Förderung für E-Autos. Ihr gemeinsames zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bei knapp 78.000 Euro. Ohne Kind würden sie von der BAFA 3.000 Euro erhalten, dank ihres 2-jährigen Sohnes Benno bekommen sie 500 Euro mehr.

Nach drei Monaten bekommen sie das Fördergeld und zahlen es direkt in ihren Kredit ein. Damit verringern sich die Zinskosten um ca. 1.285 Euro und die Laufzeit verkürzt sich auf 70 Monate.

Insgesamt hat Familie Müller beim Elektroautokauf per Bankenkredit plus Fördergeld fast 6.000 Euro gegenüber einem ungeförderten Händlerkredit gespart.

So beantragen Sie die E-Auto-Förderung

1. Erstmalige Zulassung des Neuwagens auf den eigenen Namen seit dem 1. Januar 2026.

2. Online über das Förderportal des BAFA (foerderzentrale.gov.de) anmelden.

3. Identifikation mit der BundID — Personalausweis mit Online-Funktion (PIN, Online-Ausweis-App oder USB-Kartenleser) oder ELSTER-Zertifikat.

4. Unterlagen hochladen: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die beiden letzten Einkommensteuerbescheide (max. 3 Jahre alt), bei Kinderbonus ein Kindergeld-Nachweis der Familienkasse, bei PHEV/REEV die EU-Konformitätsbescheinigung als Nachweis der elektrischen Reichweite.

5. Antrag spätestens zwölf Monate nach der Zulassung absenden — danach wird ein Antrag nicht mehr bewilligt.

6. Nach Prüfung und Bewilligung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und das Geld.

Grafik zum Ablauf der E-AutoFörderung-Beantragung

Welche Finanzierungsoptionen für E-Autos gibt es?

Autokredit

Ein zweckgebundener Autokredit eignet sich zur klassischen Finanzierung von Elektroautos. Die Rückzahlung erfolgt dabei in konstanten Monatsraten. Da der Kredit zweckgebunden ist, profitieren Sie häufig von attraktiveren Zinskonditionen.

Leasing

Leasing bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, ohne es zu kaufen. Hierbei zahlen Sie eine monatliche Rate, die sich nach dem Fahrzeugwert, der Vertragslaufzeit, dem geschätzten Restwert oder der vereinbarten jährlichen Kilometerleistung richtet.

Vario-Finanzierung

Die Vario-Finanzierung, auch als Drei-Wege-Finanzierung bekannt, kombiniert Elemente aus Leasing, Kredit und klassischem Fahrzeugkauf. Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie wählen, ob Sie das Elektrofahrzeug übernehmen und die Abschlussrate aus eigenen Mitteln begleichen, das Auto behalten und die Schlussrate durch eine Anschlussfinanzierung abdecken oder das E-Auto an den Händler zurückgeben.

Ballonfinanzierung 

Die Ballonfinanzierung sieht geringe Raten und in der Regel eine niedrige Anzahlung vor. Am Ende der Vertragslaufzeit ist jedoch eine hohe Schlussrate fällig, die auch als Ballonrate bezeichnet wird.

Es besteht das Risiko, dass der erzielte Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Schlussrate vollständig zu begleichen, was eventuell eine zusätzliche Finanzierung notwendig macht.

Bei der Bank oder beim Händler finanzieren?

Wenn Sie ein Elektroauto kaufen möchten, wird Ihnen der Autohändler häufig auch eine Finanzierung anbieten. Der Autohändler arbeitet bei diesem Finanzierungsmodell direkt mit einer Bank zusammen und erhält für die Vermittlung eine Provision. Bei Angeboten zur 0-Prozent-Finanzierung von E-Autos kann sich dadurch der Fahrzeugpreis erhöhen. Oft ist der Vergleich von Kaufpreis in Kombination mit einem unabhängigen Kredit die günstigere Wahl.

E-Auto-Finanzierung unverbindlich vergleichen:

Im CHECK24-Kreditvergleich stehen Ihnen über 300 Banken zur Verfügung, um die beste Bank für Ihre E-Auto-Finanzierung zu finden. Achten Sie in den Kreditdetails auf Zusätze, die Ihnen wichtig sind, beispielsweise eine Sofortzusage oder kostenlose Sondertilgungen.

Vergleichen Sie für eine günstige Finanzierung den effektiven Jahreszins, denn er gibt Aufschluss über die Gesamtkosten. Wählen Sie die Monatsrate passend zu Ihrem Budget. Mit einer längeren Laufzeit können Sie die Rate senken. Als Verwendungszweck für Ihr Elektroauto geben Sie Neufahrzeug an.

egal
Gebrauchtfahrzeug

Häufige Fragen zur E-Auto-Finanzierung

Gilt die Förderung auch für E-Autos, die nicht in der EU produziert wurden?

Ja, auch für solche Elektroautos greifen die Fördermöglichkeiten. Wichtig ist, dass das Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen wurde. 

Gibt es Fördermöglichkeiten für eine Wallbox?

Seit dem Jahr 2024 gibt es keine staatliche Unterstützung mehr von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für private Wallboxen. Der Bund fördert seit April 2026 jedoch Ladestationen in Mehrfamilienhäusern. Zudem bieten einige Bundesländer und Kommunen regionale Förderprojekte an. 

Wie wird das zu versteuernde Einkommen für die Förderung berechnet?

Für das zu versteuernde Einkommen werden sämtliche Einkünfte Ihren Werbungskosten, Sonderausgaben, steuerlichen Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen gegengerechnet. In der Regel wird es durch das Finanzamt berechnet, wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung machen. Dort können Sie nachschauen, auf welche Höhe sich das Ihre im jeweiligen Jahr belief. Alternativ bietet das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Rechner an.

Gibt es eine Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos?

Reine Elektrofahrzeuge, die spätestens am 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035. Die Steuerbegünstigung gilt auch für Elektroautos, die zwischen 18. Mai 2016 und 31. Dezember 2030 vollständig umgerüstet wurden. Voraussetzung ist, dass die Umrüstung des gebrauchten E-Autos amtlich eingetragen und nachweisbar erfolgt ist. 

Vorher galt die steuerliche Befreiung nur für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalige zugelassen oder umgerüstet wurden. 

Kann ich ein E-Auto trotz geringem Einkommen finanzieren?

Die Anschaffung eines E-Autos kann dank der Fördersummen zwischen 1.500 und 6.000 Euro auch mit einem geringerem Einkommen möglich sein, solange es regelmäßig eintrifft und Ihre Bonität insgesamt gut ist. Die Monatsrate für den Kredit können Sie an das Budget anpassen, indem Sie eine längere Laufzeit wählen. Das Fahrzeug dient der Bank gleichzeitig als Sicherheit und könnte bei Zahlungsausfällen veräußert werden. Deshalb bewilligen Kreditinstitute Autokredite eher als solche zur freien Verwendung. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihr Kauf förderfähig ist und in welcher Höhe und wählen Sie ein Fahrzeug, dessen Kaufpreis gut zu Ihrem Budget passt. 

Gibt es eine THG-Prämie?

Wenn Sie ein E-Auto fahren, können Sie von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren. Dafür beantragen Sie beim Umweltbundesamt ein Emissionszertifikat, in dem das Amt die Strommengen und die daraus errechneten Treibhausgasemissionen bescheinigt. Seit dem 17. April 2026 sind direkt beim Umweltbundesamt eingereichte Anträge gebührenpflichtig. Das Zertifikat verkaufen Sie dann über Dienstleister an ein Mineralölunternehmen und erhalten auf diese Art die THG-Prämie. 

Für private Fahrzeuge gilt die pauschale Anrechnung für reine Batterieelektrofahrzeuge, nicht allgemein für alle Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Plug-in-Hybride sind nicht umfasst.

Hinweis: Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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