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E-Auto finanzieren: Jetzt auch mit Förderung

Wenn Sie ein Fahrzeug finanzieren möchten, können Sie sich folgende Fragen stellen: Möchten Sie das Auto sofort Ihr Eigentum nennen? Wollen Sie das Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeit fahren? Benötigen Sie eine Finanzierung? 

Wir stellen Ihnen Finanzierungsoptionen für Elektrofahrzeuge gegenüber und erklären, wie Sie die neue staatliche E-Auto-Förderung von bis zu 6.000 Euro nutzen.

Zuletzt überarbeitet von:
Birgit Zettl, Teamlead Online Redaktion Finanzen

E-Auto mit staatlicher Förderung günstiger finanzieren

Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen die neue staatliche E-Auto-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gefördert werden Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 — die Prämie gibt es also auch rückwirkend. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung, das reicht voraussichtlich für rund 800.000 Fahrzeuge. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing.

Wer kann die Kaufprämie beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro — berechnet aus dem Durchschnitt der beiden letzten Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen.
  • Pro Kind unter 18 Jahren (maximal zwei Kinder) verschiebt sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro nach oben — Familien mit zwei oder mehr Kindern dürfen also bis zu 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben.
  • Bei Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft werden beide Einkommen zusammengerechnet.
  • Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung — wer das Fahrzeug früher verkauft, muss die Förderung anteilig zurückzahlen. Erstzulassung auf den Namen des Antragstellers. Beim Leasing muss der Leasingnehmer den Antrag stellen.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden Neuwagen der EU-Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden:

  • Rein batterieelektrische Autos (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge — beide mit den gleichen Fördersätzen.
  • Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender (REEV) sind im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 förderfähig, wenn sie höchstens 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Eine Prüfung, ob auch Gebrauchtwagen einbezogen werden, ist frühestens für 2027 vorgesehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Prämie besteht aus drei Bausteinen: einer Basisförderung, einem Kinderbonus und einer sozialen Staffelung nach Einkommen.

Beträge und Bedingungen
Basisförderung BEV / Brennstoffzelle 3.000 Euro Reines E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug
Basisförderung PHEV / REEV 1.500 Euro Plug-in-Hybrid oder Range-Extender (CO₂ ≤ 60 g/km oder ≥ 80 km E-Reichweite)
Kinderbonus + 500 Euro je Kind Maximal zwei Kinder unter 18 Jahren
Sozialbonus + 1.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro
Erweiterter Sozialbonus + 1.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro

In Summe sind so bei einem reinen E-Auto 3.000 bis 6.000 Euro möglich, bei einem Plug-in-Hybrid oder Range-Extender 1.500 bis 4.500 Euro.

Fördersätze für reine E-Autos (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen / Jahr ohne Kind 1 Kind unter 18 Jahren 2+ Kinder unter Jahren
bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro
45.001 – 60-000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro
60.001 – 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro
80.001 – 85.000 Euro keine Förderung 3.500 Euro 4.000 Euro
85.001 – 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4.000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium (BMUKN), Stand 15. Mai 2026.

Fördersätze für Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender (REEV)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen / Jahr ohne Kind 1 Kind unter 18 Jahren 2+ Kinder unter Jahren
bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro
45.001 – 60-000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro
60.001 – 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro
80.001 – 85.000 Euro keine Förderung 2.000 Euro 2.500 Euro
85.001 – 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 2.500 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium (BMUKN), Stand 15. Mai 2026.

So beantragen Sie die E-Auto-Förderung

1. Erstzulassung des Neuwagens auf den eigenen Namen ab dem 1. Januar 2026.

2. Online über das Förderportal des BAFA (foerderzentrale.gov.de) anmelden.

3. Identifikation mit der BundID — Personalausweis mit Online-Funktion (PIN, Online-Ausweis-App oder USB-Kartenleser) oder ELSTER-Zertifikat.

4. Unterlagen hochladen: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die beiden letzten Einkommensteuerbescheide (max. 3 Jahre alt), bei Kinderbonus ein Kindergeld-Nachweis der Familienkasse, bei PHEV/REEV die EU-Konformitätsbescheinigung als Nachweis der elektrischen Reichweite.

5. Antrag spätestens zwölf Monate nach der Erstzulassung absenden — danach verfällt der Anspruch.

CHECK24 Tipp

Förderung clever mit Autokredit kombinieren

Die Prämie wird nach der Zulassung ausgezahlt — den Kaufpreis müssen Sie also zunächst vollständig vorfinanzieren.

Wer den Kredit über den CHECK24 Autokreditvergleich abschließt, kann zwei Hebel kombinieren: günstige Zinsen einer unabhängigen Bank — und mit der späteren Sonderzahlung der BAFA-Prämie eine kostenlose Sondertilgung, sofern die Bank das erlaubt. Das verkürzt die Laufzeit und spart Zinsen.

Kfz-Steuer für E-Autos bis 2035

E-Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung gilt bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung, endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2035. Damit wurde die ursprünglich auf zehn Jahre begrenzte Steuerbefreiung verlängert, die zuvor für Fahrzeuge, die 2015 zugelassen wurden, bis 2025 galt.

Gilt auch für gebrauchte E-Autos und Umrüstungen?

Die Steuerbefreiung bezieht sich nicht nur auf neue Fahrzeuge: Gebrauchte E-Autos übernehmen die Befreiung entsprechend dem Datum ihrer Erstzulassung. Zudem können unter bestimmten Bedingungen Fahrzeuge, die nachträglich auf Elektromotor umgerüstet wurden, von der Kfz-Steuer befreit werden – Voraussetzung ist, dass die Umrüstung amtlich eingetragen und nachweisbar erfolgt ist.

CHECK24 Tipp

Gibt es eine THG-Prämie?

Wenn Sie ein E-Auto fahren, können Sie von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quoten) profitieren. Dafür beantragen Sie beim Umweltbundesamt ein Emissionszertifikat. Dieses verkaufen Sie dann über Dienstleister an ein Mineralölunternehmen. Im Ergebnis bekommen Sie die THG-Prämie ausbezahlt. 

So denken Pkw-Käufer 2026 über das E-Auto – und was das für Ihre Finanzierung bedeutet
Die Stimmung rund um das Elektroauto ist 2026 zwiegespalten: Laut DAT-Report 2026 (Stand März 2026) finden 80 % der Pkw-Kaufplaner die geplante staatliche Förderprämie grundsätzlich gut – sie sehen darin vor allem eine soziale Komponente, einen Anreiz zum Technologiewandel und einen Beitrag zum Umweltschutz. Gleichzeitig sehen 75 % der Kaufplaner die Prämie kritisch, weil sie aus ihrer Sicht keine Gebrauchtwagen fördert, nur eine kleine Käufergruppe erreicht, die hohen Strompreise nicht senkt und in der Beantragung als zu komplex empfunden wird.

Wenn Sie aktuell ein E-Auto kaufen möchten, lohnt sich deshalb ein Blick auf das große Ganze: Die Förderung ab 2026 – aktuell sind 3.000 € Kaufprämie, 500 € pro Kind (max. zwei Kinder) und weitere 1.000 € für Haushalte mit weniger als 3.000 € Nettoeinkommen im Gespräch (vorbehaltlich der EU-Zustimmung) – senkt den Kaufpreis und damit auch die notwendige Kreditsumme. Die monatliche Rate Ihrer E-Auto-Finanzierung fällt entsprechend niedriger aus, wenn Sie die Prämie sauber einplanen.

Auch der Diesel-Trend wirkt sich indirekt auf Ihre Finanzierungsentscheidung aus: Der Diesel-Anteil bei Neuwagen ist laut DAT-Report 2026 von 17,2 % (2024) auf 13,8 % (2025) gesunken. Das verknappt mittelfristig das Gebrauchtwagen-Angebot bei Selbstzündern und macht ein BEV als Alternative im Gebrauchtmarkt attraktiver – auch hier können Sie mit einem zweckgebundenen Autokredit deutlich günstiger fahren als mit einer Händlerfinanzierung.

Bedenken rund ums E-Auto

Diese Bedenken sollten Sie bei der E-Auto-Finanzierung mitdenken:

Der DAT-Report 2026 zeigt, welche Punkte Pkw-Halter, die nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre umsteigen wollen, vom Elektroauto abhalten:
● 72 % sind unsicher beim Wiederverkaufswert.
● 70 % befürchten teure Reparaturen.
● 67 % haben Angst, mit dem BEV liegen zu bleiben.
● 65 % fürchten sich vor plötzlichen Batteriebränden.

Vor allem der Punkt Wiederverkaufswert ist für die Finanzierung wichtig: Laut DAT verlieren reine Elektroautos in den ersten 36 Monaten zwischen 35 % und 50 % an Wert, das Tesla Model 3 bewegt sich rund 40 bis 46 %. Wenn Sie eine Ballon- oder Vario-Finanzierung in Erwägung ziehen, sollten Sie die Schlussrate deshalb realistisch kalkulieren – sonst kann ein zu hoch angesetzter Restwert am Ende der Laufzeit zur teuren Überraschung werden. Ein klassischer Autokredit mit konstanten Raten ist hier oft die planungssicherere Wahl.

Unser Tipp: Holen Sie sich über den CHECK24 Kreditvergleich unverbindliche Angebote von über 300 Banken – so sehen Sie sofort, wie hoch Ihre monatliche Rate bei Ihrem Wunsch-E-Auto wirklich ausfällt, und Sie sind in der Verhandlung mit dem Händler in einer deutlich stärkeren Position.

(Quellen: DAT-Report 2026 – Bedenken Pkw-Halter und Sicht auf staatliche Förderprämie, Stand März 2026; Diesel-Anteil Neuzulassungen 2024/2025.)


Grafik zeigt Bedenken bei E-Mobilität

Elektroauto-Neuzulassungen in Deutschland 2025 (gesamt: 545.142, +43,2 % ggü. 2024)

Skoda hat sich gegenüber 2024 fast verdoppelt und liegt nun praktisch gleichauf mit BMW. Mercedes ist als einzige der von Ihnen genannten Marken leicht zurückgegangen und aus den Top 3 gefallen. VW hat erstmals die Marke von 100.000 zugelassenen E-Autos in einem Jahr überschritten. Der gesamte VW-Konzern (inkl. Skoda, Audi, Porsche, Seat/Cupra) kam zusammen auf rund 43,2 % Marktanteil bei BEVs.

Der Anteil reiner Elektroautos an allen Pkw-Neuzulassungen lag 2025 bei 19,1 %.

Marke Neuzulassungen 2025 Vergleich 2024
VW 102.339 62.108
BMW 51.878 42.066
Skoda 50.823 25.308
Audi 40.530
Mercedes ca. 31.000 33.991

Quelle: Kraftfahrt- Bundesamt, Neuzulassungen von Personenkraftwagen nach Marken und Modellreihen im Jahr 2025

Welche Finanzierungsoptionen für E-Autos gibt es?

Autokredit

Ein zweckgebundener Autokredit eignet sich zur klassischen Finanzierung von Elektroautos. Die Rückzahlung erfolgt dabei in konstanten monatlichen Raten. Da der Kredit zweckgebunden ist, profitieren Sie häufig von attraktiveren Zinskonditionen. Das Darlehen kann sowohl für den Erwerb eines neuen oder eines gebrauchten E-Autos genutzt werden. Bei solch zweckgebundenen Krediten verlangen manche Banken die Hinterlegung der Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit. In vielen Fällen reicht eine Kopie des Kaufvertrags aus.

Leasing

Leasing bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, ohne es zu kaufen. Hierbei zahlen Sie eine monatliche Rate, die sich nach dem Fahrzeugwert, der Vertragslaufzeit, dem geschätzten Restwert oder der vereinbarten jährlichen Kilometerleistung richtet. Am Vertragsende erfolgt eine gründliche Inspektion des Fahrzeugs, bei der eventuelle Schäden zu Lasten des Leasingnehmers gehen können. Beim Kilometerleasing sind Sie außerdem vertraglich an eine Kilometergrenze gebunden. 

Vario-Finanzierung

Die Vario-Finanzierung, auch als Drei-Wege-Finanzierung bekannt, kombiniert Elemente aus Leasing, Autokredit und klassischem Fahrzeugkauf. Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie wählen, ob Sie das Elektrofahrzeug übernehmen und die Abschlussrate aus eigenen Mitteln begleichen, das Auto behalten und die Schlussrate durch eine Anschlussfinanzierung abdecken oder das E-Auto an den Händler zurückgeben. Während die niedrigen monatlichen Raten verlockend sind, kann die hohe Schlussrate am Ende zur finanziellen Belastung werden. Zudem besteht bei der Fahrzeugrückgabe das Risiko, dass eventuelle Schäden zu zusätzlichen Kosten führen.

Ballonfinanzierung 

Die Ballonfinanzierung sieht geringe monatliche Raten und in der Regel eine niedrige Anzahlung vor. Am Ende der Vertragslaufzeit ist jedoch eine hohe Schlussrate fällig, die auch als Ballonrate bezeichnet wird. Das Modell ist vor allem für Käufer attraktiv, die planen, das Fahrzeug nach der Laufzeit weiterzuverkaufen. Allerdings besteht das Risiko, dass der erzielte Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Schlussrate vollständig zu begleichen, was eventuell eine zusätzliche Finanzierung notwendig macht.

Beratung für E-Autokauf

Bei der Bank oder beim Händler finanzieren?

Wenn Sie ein Elektroauto kaufen möchten, wird Ihnen der Autohändler häufig auch eine Finanzierung anbieten. Der Autohändler arbeitet bei diesem Finanzierungsmodell direkt mit einer Bank zusammen und erhält für die Vermittlung eine Provision. Bei Angeboten zur 0-Prozent-Finanzierung von E-Autos kann sich dadurch der Fahrzeugpreis erhöhen. 

Vergleichen Sie daher den Kaufpreis, wenn Sie stattdessen einen Autokredit separat aufnehmen. Gibt der Händler bei Überweisung des Fahrzeugpreises in einer Summe ggfs. einen Rabatt auf das Auto? 

Rechenbeispiel: Ballonfinanzierung vs. Onlinekredit

Wenn Sie ein Elektroauto mit einer Ballonfinanzierung beim Händler kaufen, müssen Sie am Ende der Laufzeit eine Restsumme, Schlussrate oder Ballon bezahlen. Dafür ist die monatliche Kreditrate niedriger. Bei einem klassischen Autokredit ist das Fahrzeug am Ende abbezahlt, somit auch die monatliche Rate höher. Für den einfachen Vergleich beider Möglichkeiten wird im nachfolgenden Beispiel mit einem Kreditbetrag von 30.000 Euro, einer Laufzeit von 48 Monaten und einem Effektivzinssatz von 5,99 % gerechnet.

Ballonfinanzierung Autofinanzierung
Monatliche Rate 516,75 € 702,24 €
Schlussrate 10.000 keine
Zinskosten 4.804,21 € 3.707,36 €
Gesamtkosten 34.804,21 € 33.707,36 €

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Gebrauchtfahrzeug

Häufige Fragen zur E-Auto-Finanzierung

Wie funktioniert die neue Elektroauto-Kaufprämie 2026 — und welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge auf die neue staatliche Kaufprämie gestellt werden. Gefördert werden rein batterieelektrische Pkw bis zu einem definierten Nettolistenpreis; die Höhe der Prämie hängt vom Fahrzeugpreis und vom Haushaltseinkommen ab. Anträge laufen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Plug-in-Hybride sind weiterhin ausgeschlossen.

Wie weit kommt man mit einem E-Auto wirklich — auch im Winter und auf der Autobahn?

Moderne Elektroautos schaffen nach WLTP-Norm zwischen 300 und 600 Kilometern, einzelne Modelle deutlich mehr. In der Praxis reduziert sich die Reichweite bei winterlichen Temperaturen oder Autobahntempo um etwa 15 bis 30 Prozent. Für den Alltagsbetrieb der allermeisten Pendler reicht das problemlos; bei längeren Reisen entscheidet vor allem die Ladegeschwindigkeit des Fahrzeugs (kW DC) darüber, wie schnell man wieder weiterfahren kann.

Lohnt sich ein E-Auto finanziell — im Vergleich zu einem Verbrenner?

Über die Gesamtnutzungsdauer (Total Cost of Ownership) sind E-Autos in den meisten Fällen günstiger als vergleichbare Verbrenner: Strom kostet pro 100 km bei Haushaltstarifen rund 6 bis 10 Euro (Wallbox), Diesel oder Benzin eher 10 bis 15 Euro. Hinzu kommen 20 bis 35 Prozent geringere Wartungskosten, Befreiung von der Kfz-Steuer bis 2030 und in der Regel niedrigere Versicherungstarife. Höher sind hingegen der Anschaffungspreis und — je nach Modell — der Wertverlust in den ersten Jahren.

Lohnt sich eine E-Auto-Finanzierung trotz hohem Wertverlust?
Ja – wenn Sie die Laufzeit und ggf. eine Schlussrate realistisch auf den DAT-Wertverlust von 35–50 % in 36 Monaten abstimmen. Ein klassischer Autokredit mit konstanter Rate schützt Sie davor, am Ende der Laufzeit auf einer zu hoch kalkulierten Schlussrate sitzen zu bleiben.

Quellen und Faktenstand

Bundesumweltministerium (BMUKN) — FAQ E-Auto-Förderung

bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

(Stand 15. Mai 2026; Förderhöhen-Tabelle Stand 19. Januar 2026; IAA-FAQ Stand 18. Mai 2026)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) — Förderprogramm im Überblick

BAFA — Fördervoraussetzungen

Förderzentrale Deutschland — Antragsstrecke

ADAC — E-Auto-Förderung 2026 (19. Mai 2026)

Verbraucherzentrale — E-Auto-Prämie 2026

Tagesschau (Verbraucher)

Hinweis: Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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