Auch für einen Autokredit benötigen die Banken Sicherheiten. Durch diese sichern sich die Kreditinstitute vor einem Zahlungsausfall ab. Bei einem
Kredit dient in der Regel das Einkommen als Sicherheit. Dabei muss zumeist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen. Der Kreditgeber wird dafür Ihre Einkommensnachweise fordern und auch die letzten Kontoauszüge müssen häufig vorgelegt werden. So sichern sich die Banken ab, dass regelmäßige Zahlungseingänge auf Ihrem Konto vorliegen. Falls es zu Ausfällen Ihrer Zahlungen kommt, kann die Bank eine Lohnpfändung erwirken.
Bei der Finanzierung eines Kraftfahrzeuges wird von den meisten Banken zusätzlich eine Hinterlegung Ihres Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung II) gefordert. Diese erhöht die Sicherheit für das Kreditinstitut, da durch diese Maßnahme das Eigentum am Fahrzeug auf die Bank übergeht. Hierzu wird die
Bank auch die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung von Ihnen fordern. In dieser wird die Eigentumsübertragung des Fahrzeuges an die Bank geregelt. Sie bleiben jedoch weiterhin der Besitzer des Kraftfahrzeuges. Im Falle eines Zahlungsausfalles kann die Bank das Fahrzeug verwerten und so die Schuld tilgen. Nach der vollständigen Tilgung der Kreditsumme, geht das Eigentum am Kraftfahrzeug wieder an Sie über und Sie erhalten den Fahrzeugbrief zurück.
Da ein Autokredit zweckgebunden ist, kann er nur für eine
Finanzierung für Kfz-Zwecke verwendet werden. Aus diesem Grund fordern Banken, welche keine Eigentumsübertragung des Kraftfahrzeuges fordern, als Nachweis für den Verwendungszweck eine Kopie des Kaufvertrages.
Da bei einem
Kfz-Kredit die Sicherheit durch das Fahrzeug erhöht ist, geben die Banken häufig sehr gute Zinssätze für eine Kfz-Finanzierung. Wird jedoch der Brief nicht abgegeben oder der Kaufbeleg nicht innerhalb der vereinbarten Frist von meist vier Wochen vorgelegt, steigt der Zinssatz meist. Ob dies der Fall ist, wird im Kreditvertrag geregelt.