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Bundeskartellamt hat keine Einwände Paydirekt darf Zahlungen von Smartphone zu Smartphone anbieten

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Das Internet-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen kann künftig ebenso wie Konkurrent Paypal Zahlungen zwischen Nutzern ermöglichen. Nach dem Beschluss der Kartellwächter wird jetzt spekuliert, wann es losgeht.
Payment-Apps

Beim Peer-2-Peer-Payment lässt sich eine Überweisung vom Smartphone aus direkt an Adressbuch-Kontakte abschicken.

Wer einem Freund Geld leihen oder bei ihm Schulden nach einem gemeinsamen Restaurantbesuch begleichen will, kann das womöglich bald bargeldlos von Handy zu Handy mit einer neuen Bezahlfunktion von Paydirekt tun. Zumindest hat das Bundeskartellamt am Donnerstag bekannt gegeben, dass es gegen eine solche Funktion keine Einwände habe. Nun bleibt nur noch die Frage, ab wann Paydirekt die sogenannten Peer-to-Peer-Zahlungen (kurz: P2P) ermöglichen wird.

Paydirekt – nie gehört. Wer und was ist das eigentlich?

Mit Paydirekt bieten die deutschen Banken und Sparkassen ein gemeinsames Internet-Bezahlverfahren an. Das Unternehmen wurde 2014 gegründet. Nach einer Pilotphase im Sommer 2015 schalteten immer mehr Banken das Bezahlsystem für ihre Kunden frei, seit gut einem Jahr können Kunden der Sparkassen damit Einkäufe in Onlineshops bezahlen
Bei Paydirekt registrieren sich Bankkunden über ihr Onlinebanking. Anschließend können sie mit Benutzernamen und Passwort in Internetläden bezahlen, die das Verfahren anbieten. Der Betrag wird direkt vom Girokonto des Käufers abgebucht, ohne dass Drittanbieter zwischengeschaltet sind. Paydirekt verspricht, dass der Bezahlvorgang über Rechner im Inland abgewickelt wird und Kundendaten nur in Deutschland gespeichert werden.

Warum muss das Bundeskartellamt eine neue Funktion von Paydirekt erlauben?

Die privaten Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben ihre Pläne für die neue Funktion im vergangenen November dem Kartellamt vorgelegt – vorsorglich. Ein Jahr zuvor war nämlich ein ähnliches Gemeinschaftsprojekt der Sparkassen und Genossenschaftsbanken an wettbewerbsrechtlichen Fragen gescheitert. Die Partner wollten unter dem Namen „Geldbote“ Zahlungen zwischen Handy-Nutzern möglich machen. Nachdem die Frage aufgekommen war, ob die beiden Bankenverbünde dadurch einen bevorzugten Zugang zu einem Großteil der Bankkunden erhielten, stoppten sie das Projekt. Stattdessen ergänzten beide ihre jeweiligen Apps um eigene Funktionen – die Sparkassen um „Kwitt“, die VR-Banken um „Geld senden und empfangen“.
Dass das Kartellamt nichts gegen eine Funktion für Smartphone-Zahlungen von Paydirekt hat, liegt der offiziellen Begründung zufolge an dessen bisher schwacher Marktposition. Schließlich bieten die Institute hinter Paydirekt die gemeinsam entwickelte neue Funktion nicht in ihren eigenen Apps an. Kartellamts-Chef Andreas Mundt sagt dazu: „Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren.“ Wettbewerber wie Paypal ermöglichen P2P-Zahlungen schon seit einiger Zeit.

Hat Paydirekt überhaupt Chancen gegen Paypal?

Wer im Internet einkauft, dem begegnet neben der Möglichkeit, auf Rechnung oder per Kreditkarte zu bezahlen, immer wieder Paypal. Die ehemalige Ebay-Tochter ist so etwas wie der Platzhirsch beim unkomplizierten Bezahlen im Internet. Das viel später gestartete Paydirekt muss sich dagegen erst Schritt für Schritt etablieren. Im vergangenen Weihnachtsgeschäft knackte das deutsche Verfahren die 500-Shop-Marke. Im Online-Shop von Schuhhändler Deichmann können Einkäufer mittlerweile ebenso mit Paydirekt bezahlen wie in denen von Media Markt oder der Versandapotheke Doc Morris.

Wie funktioniert denn das Bezahlen von Handy zu Handy?

Vor allem unkompliziert soll es gehen. Wer jemandem bargeldlos einen Betrag zukommen lassen will, muss sich nicht mehr dessen IBAN aufschreiben und sich ins Onlinebanking einloggen. Es soll künftig genügen, die Paydirekt-App aufzurufen und eine im persönlichen Adressbuch gespeicherte Person auszuwählen. Einige Anwendungen fürs Überweisen von Smartphone zu Smartphone verlangen keine TAN, einige ab bestimmten Beträgen. Voraussetzung für Peer-to-Peer-Zahlungen ist in der Regel, dass auch der Empfänger für den Dienst registriert ist. Das ist etwa bei Paypal der Fall. Nutzer von Kwitt können auch an jemanden Geld überweisen, der nicht bei dem Dienst der Sparkassen angemeldet ist. In dem Fall erhält der Begünstigte einen Link zu einer Internetseite geschickt, auf der er seine IBAN eingeben muss, um das Geld zu erhalten.

Und wann geht das mit Paydirekt?

Darüber kursieren seit der Entscheidung des Kartellamts Gerüchte. Von „bald“ oder „noch diesen Sommer“ ist die Rede. Paydirekt selbst antwortet auf eine Anfrage der Finanzen-Redaktion von CHECK24, dass sich das Unternehmen "kurzfristig mit seinen Eigentümern" abstimmen werde, ab wann die neue P2P-Funktion verfügbar sein soll.

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