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Bundesverfassungsgericht ruft Richter in Luxemburg an EU-Gericht soll die EZB-Anleihenkäufe prüfen

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Darf die Europäische Zentralbank Staatsanleihen kaufen? Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel und legt die Frage jetzt dem Europäischen Gerichtshof vor.
EuGH in Luxemburg. Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Am Europäischen Gerichtshof soll über die Zulässigkeit der Anleihenkäufe entschieden werden. Foto: EuGH

Um die Inflation in der Eurozone zu steigern und die Wirtschaft anzukurbeln, kauft die Europäische Zentralbank (EZB) seit März 2015 Staatsanleihen. Das ist Teil ihrer sogenannten Politik des billigen Geldes. Doch darf die EZB überhaupt Anleihen kaufen? Das Bundesverfassungsgericht hat daran jetzt Zweifel geäußert und die Frage nach Luxemburg weitergegeben: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll sie beantworten. Das Bundesverfassungsgericht hat beim EuGH ein beschleunigtes Verfahren beantragt, um die Rechtmäßigkeit der Käufe zu klären, weil die Angelegenheit eine „rasche Erledigung“ erfordere, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.

Die Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts sehen „gewichtige Gründe“ anzunehmen, dass die Beschlüsse zu dem Anleihenkaufprogramm nicht rechtens sind. Die Zentralbank dürfe keine Staaten finanzieren. Die Beschlüsse gingen über die Zuständigkeit der EZB für Währungspolitik hinaus und würden in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten übergreifen.

Kläger befürchten Verluste für den deutschen Steuerzahler

Dieser Ansicht sind auch die Kläger, die die Angelegenheit vors Bundesverfassungsgericht gebracht haben. Die Deutsche Bundesbank dürfe an dem Programm nicht mitwirken. Bundestag und Bundesregierung müssten dagegen vorgehen. Der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler ist einer der Kläger. Bereits im November 2015 hat er die Klage in Karlsruhe eingereicht. In einer Erklärung zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts argumentiert er nun, mit den Anleihenkäufen stütze die EZB überschuldete Staaten wie Spanien, Frankreich und Italien. Dadurch nehme die Zentralbank große Ausfallrisiken auf sich, Verluste müsse letztlich „zu einem großen Teil der deutsche Steuerzahler tragen“.

Derzeit kauft die Europäische Zentralbank jeden Monat Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro. Das soll mindestens bis Ende des Jahres so weitergehen. Bis April war der Umfang noch höher: Bis dahin kaufte die EZB jeden Monat Anleihen im Wert von 80 Milliarden Euro.

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