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An diese 13 Entwicklungen sollten Sie sich erinnern Der CHECK24 Rückblick auf das Finanzjahr 2017

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Niedrige Zinsen, Gerichtsurteile oder Instant Payment: Dieses Jahr hat sich einiges getan. Wir geben einen Überblick über das Finanzjahr 2017, über neue Produkte, auch in den Vergleichen auf CHECK24, die Niedrigzinspolitik und deren Folgen, Gerichtsurteile und Gesetzesbeschlüsse.
Mit dem Smartphone bezahlen: 2017 ging beim Mobile Payment wieder etwas voran.

Mit dem Smartphone bezahlen: Auch das Mobile Payment ging 2017 voran. Foto: visualspace/gettyimages

Ende November läutete eine Zahl ein neues Zeitalter bei Überweisungen ein: 2,5. Denn 2,5 Sekunden dauerte die erste Echtzeitüberweisung von Deutschland nach Italien. Seit dem 21. November können Banken in ganz Europa den Service namens Instant Payment nutzen. Bislang bieten noch nicht viele Geldinstitute die Echtzeitüberweisung, das könnte sich aber im Jahr 2018 ändern.

Doch bevor wir ins neue Jahr rutschen, halten wir kurz inne und blicken auf das ereignisreiche Finanzjahr 2017 zurück. Wir geben Ihnen einen Überblick über Neuheiten beim Bezahlen und in den Vergleichen von CHECK24. Wir lassen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) Revue passieren und erklären die Folgen. Außerdem fassen wir wichtige Gerichtsurteile und Gesetzesbeschlüsse zusammen.

Technische Neuheiten beim Bezahlen

Wie werden wir künftig an der Kasse bezahlen oder Geld überweisen? Das Jahr 2017 hat dazu einige Anhaltspunkte geliefert. So wurden nicht nur das kontaktlose Bezahlen und das Mobile Payment vorangetrieben, sondern auch die Echtzeitüberweisung eingeführt. Eine Zusammenfassung der Innovationen dieses Jahres:

1. Kontaktloses Bezahlen und Mobile Payment

So richtig neu ist das kontaktlose Bezahlen nicht mehr. Schon seit 2015 können Kunden beispielsweise bei Aldi Nord ihre Kreditkarte oder das Smartphone ans Terminal halten und müssen keine Karte mehr in das Lesegerät stecken. Aber seit diesem Jahr können nun auch Kunden von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken oder auch der Commerzbank mit ihrer Girocard, wenn sie einen NFC-Chip besitzt, bei Aldi kontaktlos bezahlen. Auch dm, Rewe, Lidl und Penny bieten diese Möglichkeit seit diesem Jahr an.

Den Geldbeutel samt Karte gleich in der Hosentasche lassen und stattdessen das Smartphone zücken: Das können seit diesem Jahr die Kunden der Deutschen Bank und der Postbank. Die Kunden benötigen dafür eine App und ein NFC-fähiges Smartphone. Die Sparkassen haben diese Bezahlform für Mitte 2018 angekündigt. Vielleicht sind bis dahin die Sicherheitsbedenken der Deutschen gesunken. Laut der ING International Survey aus diesem Jahr fanden nur 48 Prozent der Deutschen bargeldloses Bezahlen, zu dem die Studie neben Mobile Payment auch Kartenzahlungen zählt, sicher.

Die Sicherheitsbedenken sind aber nur ein Teil des Problems. Denn: Es mangelt auch am Angebot, damit die Deutschen öfters mobil zahlen. Erst, wenn die Banken hier ein entsprechendes Angebot bereitstellen oder auch so namhafte Wallets wie Apple Pay auch für deutsche Kunden verfügbar sind, kann sich Mobile Payment auch in Deutschland durchsetzen, erklärte Visa-Experte Volker Koppe im Juli dieses Jahres im Gespräch mit CHECK24. Stimmt das Angebot, dann lassen sich auch die bargeldliebenden Deutschen von den neuen Bezahlmethoden überzeugen, ist sich Koppe sicher. 

2. Instant Payment

Die Echtzeitüberweisung könnte die künftige Bezahlwelt revolutionieren. Wer binnen weniger Sekunden Geld an einen Online-Händler überweisen kann, der erhält die Ware möglicherweise noch am gleichen Tag. Und dafür benötigt der Kunde keine Kreditkarte mehr oder muss auch keinen Drittanbieter wie beispielsweise Klarna, früher Sofort-Überweisung, oder Paypal nutzen. Wie bereits erwähnt, dauerte die erste Echtzeitüberweisung von Deutschland nach Italien nur 2,5 Sekunden. Die HypoVereinsbank (HVB) sendete das Geld zum Mutterkonzern Unicredit. Damit ist die HVB das erste deutsche Institut, das Instant Payment anbietet. In ganz Europa können Kunden von 600 Banken den neuen technischen Service nutzen.

Hintergrund zum Instant Payment ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die den Überweisungsvorgang in Europa beschleunigen wollte. Deshalb wurde eine technische Infrastruktur geschaffen, die Banken seit November dieses Jahres nutzen können. Das ist die Grundlage dafür, dass weitere Banken im Jahr 2018 nachziehen können.

Neu bei CHECK24

Auch bei CHECK24 hat es in diesem Jahr in den Vergleichen einige Änderungen gegeben. Ein Rückblick über die neuesten Finanzprodukte:

3. Tagesgeld und Festgeld im Ausland anlegen

Das Tagesgeld und Festgeld können Kunden seit diesem Jahr über CHECK24 auch im europäischen Ausland anlegen. Dort locken meist bessere Zinsen als bei deutschen Banken. Das beste Angebot im Vergleich von CHECK24 hat die Consorsbank aus Frankreich, die das Tagesgeld mit 1,00 Prozent* verzinst. Ein weiteres Beispiel: Die maltesische Fimbank bietet für das Tagesgeld derzeit 0,85 Prozent* Zinsen an, die deutsche Audi Bank hingegen 0,40 Prozent*. Bei der Fimbank ist der Zinssatz variabel, das Angebot der Audi Bank wiederum gilt nur für Neukunden.

Das gilt auch für das Festgeld. Bei CHECK24 können Kunden beispielsweise ihr Geld in Rumänien bei der Alpha Bank für 1,33 Prozent eff. p.a. für zwei Jahre fest anlegen. Bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro erwirtschaften sie in dieser Zeit 267,77 Euro an Rendite. Bei der IKB, der deutschen Industriebank, erhalten Kunden 0,50 Prozent Zinsen pro Jahr und erhalten 100,25 Euro an Zinsen – zu den gleichen Anlagebedingungen wie bei der Alpha Bank.

Doch ist es nicht unsicher, das Geld im Ausland anzulegen? Nicht unbedingt. Denn: Die Einlagen sind aufgrund einer Richtlinie, die die EU auf den Weg gebracht hat, bis 100.000 Euro pro Bank und Kunde vom jeweiligen Nationalstaat gesichert. Ob das Land zahlungsfähig ist und im Ernstfall für die Entschädigung der Sparer aufkommen kann, vermittelt die Wertung großer Ratingagenturen. Im Festgeld-Vergleich von CHECK24 werden ausschließlich Banken aus Ländern angezeigt, die mindestens mit einer Rating-Note BB+ bewertet werden und bei denen die Risiken einer Geldanlage damit überschaubar sind.

4. Volldigitaler Kreditabschluss und Sofort-Auszahlung

Keine unnötigen Briefe oder Wartezeiten bei der Post: Bei CHECK24 können Kunden seit April einen Kredit komplett online abschließen. Bislang ließen sich zwar schon viele Schritte auf dem Weg zum Kredit online erledigen – sei es die Legitimation via Videoident-Verfahren, das an die Stelle des Postident-Verfahrens tritt, oder das Hochladen von Dokumenten anstelle des Postversands. Eines aber hatte bislang gefehlt: die digitale Unterschrift.

Das hat sich in diesem Jahr geändert. CHECK24 Kunden können ihren Kreditvertrag nun auch vom PC oder vom Smartphone aus unterschreiben. Als „qualifizierte elektronische Signatur“ wird das Verfahren bezeichnet, bei dem Zertifikate und TANs die händische Unterschrift ersetzen. Der Vorteil für den Kunden: Er spart sich nicht nur jede Menge Papierkram und kann die Beantragung von zu Hause oder unterwegs durchführen, ihm wird das Geld auch noch schneller ausgezahlt.

Das gilt ganz besonders für den Kredit mit Sofort-Auszahlung, bei dem der Kreditnehmer den gewünschten Betrag oft noch am gleichen, spätestens am nächsten Bankarbeitstag auf sein Konto erhält. Das Besondere hier: Alle Nachweise, die die Bank benötigt, übermittelt der Kunde bereits, während er den Online-Antrag auf CHECK24 ausfüllt. Das nachträgliche Einreichen von Unterlagen entfällt. Da die Kreditprüfung parallel läuft, erhält der Kreditnehmer direkt eine Rückmeldung und ein finales Angebot. Digitaler Kreditabschluss bei CHECK24

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5. Persönlicher Kontomanager

Multibanking-Apps gehört die Zukunft. Wer will nicht gerne mit einer einzigen App Überblick über sein Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Aktien-Depot haben? Das ist mit dem CHECK24 Kontomanager möglich. Den CHECK24 Kontomanager findet man auch in der CHECK24 Vergleiche App. Dort kann der Kunde seine Bankverbindungen importieren und hat einen einfachen Überblick, wie viel Geld gerade zur Verfügung steht und wofür er zuletzt Geld ausgegeben hat. Zudem kann man sich bei besonderen Vorkommnissen benachrichtigen lassen und mit der Fotofunktion kann man Überweisungen sekundenschnell erledigen.

Niedrigzinspolitik und die Folgen

Auch im Jahr 2017 blieben die Zinsen niedrig. Ein Faktor war wie auch schon 2016 die Geldpolitik der EZB. Für das kommende Jahr ist eine vorsichtige Wende geplant. Doch bevor es so weit ist, erklären wir die Folgen der Niedrigzinsen für Verbraucher.

6. Draghi und Geldpolitik der EZB

Im März 2016 hat die EZB den Leitzins erstmals auf 0,0 Prozent gesenkt. Diese Politik haben Mario Draghi und seine Zentralbanker auch im Jahr 2017 verfolgt. Der Zinssatz hat sich seitdem um keinen Prozentpunkt verändert. Für Einlagen der Banken bei der Notenbank gibt es zudem weiterhin Strafzinsen von 0,4 Prozent und auch die Staats- und Unternehmensanleihen werden fleißig gekauft. Ab 2018 will die EZB diese Käufe zwar reduzieren. Ein verbindliches Schlussdatum für das billionenschwere Anleihekaufprogramm steht aber noch nicht fest.

Das Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt

Das Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt.

Die EZB versucht mit dieser Form der Geldpolitik, die Zinsen an den Finanzmärkten niedrig zu halten. Die niedrigen Zinsen sollen Unternehmen und Verbraucher animieren, Kredite aufzunehmen, zu konsumieren und zu investieren. Die langfristige Folge sollte eine stabile Wirtschaft sein.

Für die lockere Geldpolitik, die Banken und Staaten günstig an viel Geld kommen lässt, bekamen Draghi und seine EZB-Kollegen im Jahr 2017 jedoch heftige Kritik. Unter anderem sprachen sich Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Deutsche-Bank-Chef John Cryan, Bundesbank-Präsident Jens Weidmann oder auch der damalige Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon im September im „Handelsblatt“ für eine Zinswende aus. Denn die Niedrigzinspolitik hat Folgen, nicht zuletzt für den Verbraucher.

7. Niedrigen Zinsen bei Krediten, Baufinanzierung – aber auch beim Sparen

Häuslebauer profitierten 2017 von den niedrigen Zinsen, da sie sich für ihren Immobilienerwerb günstig Geld leihen konnten. Gute Ausgangsbedingungen, die die Nachfrage nach Wohneigentum angekurbelt und damit indirekt zu einem kräftigen Anstieg bei den Immobilienpreisen geführt haben. Die Zinsen für Ratenkredite waren ebenfalls überschaubar und haben – wie von der EZB gewünscht – den Konsum befeuert. So ergab eine Analyse von 44 Geldhäusern, die dem Bankenfachverband angeschlossen sind: Die Deutschen haben sich allein im ersten Halbjahr 2017 rund 30 Milliarden Euro geliehen.

Möglicherweise hängt die Konsumlaune damit zusammen, dass die Deutschen auf Sparbücher, Tages- oder Festgeld nur wenig Zinsen bekommen – und damit auch kaum Zinserträge einfahren. Im Vergleich von CHECK24 liegen beispielsweise die höchsten Zinssätze, die derzeit angeboten werden, für das Tagesgeld bei 1,00 Prozent* und je nach Laufzeit beim Festgeld bei 2,60 Prozent*. Bei einer Inflation von 1,8 Prozent, wie im November, bedeutet das auf lange Sicht gesehen beim Tagesgeld beispielsweise eine negative Realrendite. Eine Berechnung der Comdirect Bank zeigt, dass die niedrigen Zinsen dem deutschen Sparer ein Fünftel der jährlichen Ersparnisse kosten.

Der CHECK24 Sparerindex

Sie wollen wissen, wo Sie die höchsten Zinsen aufs Tagesgeld erhalten und was davon nach Abzug der Inflation noch übrigbleibt? Einmal im Monat berichtet die Finanzredaktion von den besten Zinsen am Markt und die Wirkung der Inflation auf die Rentabilität der Anlage Tagesgeld. Wer auf dem Laufenden bleiben will, kann den Sparerindex über eine Mail an sparerindex@check24.de abonnieren.

8. Teure Girokonten

Eine weitere Folge der EZB-Geldpolitik ist, dass Banken auch 2017 verstärkt versucht haben, ihre Einnahmen aufzubessern, indem sie die Gebühren fürs Konto immer weiter erhöhten. Im Interview mit Georg Fahrenschon verrät der damalige Ex-DSGV-Präsident, warum bei den Sparkassen das Girokonto gebührenpflichtig bleibt. Neben einem pauschalen Monatsentgelt für die Kontoführung verlangen viele Banken für einzelne Services zusätzlich Geld.

Klage gegen Gebühren

Gegen einige dieser eben genannten Gebühren haben Verbraucherschützer geklagt – und Recht bekommen. In einem Fall traf es die Sparkasse, in Tübingen wird darüber verhandelt, ob Banken Strafzinsen erheben dürfen. Ein Rückblick auf die wichtigsten Fälle in diesem Jahr.

9. Löschen eines Dauerauftrages darf nichts kosten

Im September kippte der BGH Extra-Gebühren, die die Sparkasse Freiburg erhoben hat. Unter anderem ging es um das Löschen eines Dauerauftrages oder das Informieren einer abgelehnten SEPA-Lastschrifteinlösung per Post, das zusätzlich Geld kostete. Die Kosten seien unangemessen, hieß es im Urteil.

10. „Kostenloses Girokonto“ darf keine versteckten Gebühren enthalten

Das Düsseldorfer Landgericht untersagte im Januar Etikettenschwindel bei kostenlosen Girokonten. In diesem Fall warb die Sparda-Bank West mit einem Girokonto, das nichts kostet. Allerdings fiel ein jährliches Entgelt für die Girocard in Höhe von zehn Euro an. Die Richter urteilten, dass sich Verbraucher unter einem „kostenlosen Girokonto“  ein Konto vorstellen, bei dem sie nicht für damit verbundene Leistungen zahlen müssen.

11. Offene Fälle: Strafzinsen in Reutlingen und Verstoß bei Informationspflicht

Im April sorgte die Gebühr für das Geldabheben beim eigenen Automatenverbund für eine heftige Diskussion. Einige Sparkassen und VR-Banken erhoben eine solche Gebühr, ohne den Kunden rechtzeitig zu informieren. Verbraucherschützer sahen darin einen klaren Verstoß. Nach der intensiven öffentlichen Diskussion schafften einige Geldinstitute die Gebühr wieder ab. Trotzdem wird mindestens ein Fall vor dem Landgericht Halle verhandelt.

Eine andere Angelegenheit beschäftigt das Landgericht Tübingen. Dort könnte eine grundlegende Entscheidung darüber getroffen werden, ob Strafzinsen bei Sparkonten rechtmäßig sind. Die Volksbank Reutlingen, die Sparkasse KölnBonn oder auch die Sparda Bank Berlin hatten in diesem Jahr für vermögende Sparer Negativzinsen eingeführt. Seit dem 8. Dezember verhandelt das Landgericht Tübingen über den richtungsweisenden Fall.

Gesetzesänderungen

Im Wahljahr 2017 hat die Große Koalition noch einige Gesetze beschlossen. So änderte der Bundestag die 2016 umgesetzte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Außerdem verabschiedete das Bundeskabinett am 8. Februar ein Gesetz zur Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2, das die Finanzgeschäfte der Zukunft maßgeblich beeinflussen wird.

12. Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärft

Der Bundestag verabschiedete in diesem Jahr ein Gesetz, das es Haus- und Wohnungskäufern wieder einfacher macht, ein Immobiliendarlehen zu bekommen. Ende März beschloss der Bundestag die Änderungen bei der Umsetzung der sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU. Banken dürfen den Wert der Immobilie stärker in die Vergabeentscheidung einfließen lassen. Damit rückt die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers weniger in den Mittelpunkt. Vor allem junge Familien und ältere Menschen sollten von der Änderung profitieren.

Ein Haus im Garten soll auch für Familien erschwinglich werden.

Vor allem Familien und ältere Menschen sollen sich einfacher eine Immobilien kaufen können.

Zudem hat die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) neue Befugnisse erhalten. Sie kann seit März kurzfristig einschreiten, um eine sich abzeichnende Immobilienblase zu verhindern. Die Bafin kann eine Obergrenze für die Kreditsumme festlegen, die sich am Wert der Immobilie bemisst. Laut Gesetz dürfen Banken Kredite bis 50.000 Euro ohne Einschränkung vergeben, was vor allem Anschlussfinanzierungen und Modernisierungskredite betrifft. Die Bafin kann allerdings Bagatellgrenzen formulieren. Das gilt zum einen für Kredite ab 200.000 Euro, wenn sie 80 Prozent des Beleihungswertes der Immobilie übersteigen, das Haus oder die Wohnung also zu wenig Kreditsicherheit gewährt. Liegt der Beleihungswert bei 60 Prozent oder darunter, greift die Bagatellgrenze erst ab einer Kreditsumme ab 400.000 Euro. Außerdem darf die Bafin Vorgaben für den Zeitraum machen, in dem das Darlehen getilgt werden muss.

13. PSD 2 und was sie für den Verbraucher bedeutet

Im Februar dieses Jahres verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2). Für die bislang gängige Praxis existiert ab kommenden Jahr eine eindeutige rechtliche Grundlage, wie die Bafin CHECK24 mitteilte. Banken müssen künftig bestimmten Dienstleistern Zugriff zu Konten gewähren, wenn der Kunde dem zustimmt. Für Verbraucher soll das Vorteile bringen: Zum Beispiel können sie ihre Waren im Onlinehandel sofort bezahlen, sodass der Einkauf schneller zu Hause ankommt. Denn Kunden können künftig ihre Zugangsdaten fürs Onlinebanking und eine Transaktionsnummer (TAN) direkt beim Onlineshop angeben, sofern dieser mit einem von der Bafin zertifizierten Anbieter zusammenarbeitet. Das beschleunigt das Überweisungsverfahren.

Außerdem gibt es künftig eine eindeutige rechtliche Grundlage für Anbieter sogenannter Multibanking-Apps. Dort können Nutzer all ihre Konten verwalten oder Depots im Blick behalten. Das neue Gesetz senkt zudem die Haftungsgrenze, wenn Kunden ihre Bank- oder Kreditkarte verlieren oder beklaut werden. Sie haften ab Januar nur noch mit 50 Euro, davor lag die Grenze bei 150 Euro.

 

*Stand: 12. Dezember 2017

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