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4 Vorhaben unter der Lupe Das bedeutet die GroKo für Ihr Geld

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Steuern, Bankenaufsicht und Baukindergeld: Die Große Koalition will in den kommenden Jahren einiges verändern. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Pläne der neuen Regierung auf Ihren Geldbeutel auswirken. 
Geldbeutel

Ziel der Großen Koalition ist es, dass die Bürger mehr im Geldbeutel haben. Foto: Creatas/Thinkstockphotos

Mehr Geld für die Bürger: Das ist ein übergeordnetes Ziel, das die Union und die SPD nach langen Verhandlungen im 177 Seiten langen Koalitionsvertrag festgehalten haben. Demzufolge will die Große Koalition für neue Projekte in der kommenden Legislaturperiode rund 48 Milliarden Euro ausgeben. Das Geld fließt in verschiedene Sparten wie Bildung, Infrastruktur oder Umwelt. Außerdem plant die neue Regierung grundlegende Veränderungen beim Wohnen, bei Steuern und Finanzen.

Sollte die Große Koalition den Vertrag umsetzen, was voraussetzt, dass die SPD-Mitglieder am 4. März für eine Regierungsbildung stimmen, dann hat das Folgen für Ihren Geldbeutel. Vor allem vier Punkte aus dem neuen Regierungspapier wirken sich auf Ihre Finanzen aus – wir zeigen, wie.

Künftig soll es keinen Soli mehr geben

90 Prozent der Steuerzahler müssen sich noch einige Jahre gedulden, aber ab 2021 müssen Arbeitnehmer mit einem unteren und mittleren Einkommen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Der Effekt ist klar: Vom hart erarbeiteten Geld bleibt unterm Strich in der Lohnabrechnung ein höherer Betrag übrig. Geld, das Arbeitnehmer sparen oder anlegen können. Pro Jahr könnten je nach Verdienst und Steuerklasse mehrere hunderte Euro zusammenkommen, die beispielsweise ein Kreditnehmer für eine Sondertilgung nutzen könnte. Folglich könnte er in der Endabrechnung einen kleineren zweistelligen Zinsbetrag sparen.

Offen bleibt jedoch, welche Grenze für die Einkommen gesetzt wird, die künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen, und wie lange die übrigen zehn Prozent schrittweise ihn noch vom Lohn abgezogen bekommen. Insgesamt investiert der Staat in die Abschaffung des Solis rund zehn Milliarden Euro. Zusätzlich werden Arbeitnehmern netto einige Euro mehr zur Verfügung stehen, da die Große Koalition den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte senken will.

Abgeltungssteuer wird abgeschafft

 „Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft“, heißt es im Koalitionsvertrag. Konkret bedeutet dies, dass Ledige ab einem Einkommen von rund 15.000 Euro ihre Zinserträge nicht mehr zum Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, sondern mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Abgaben für Zinserträge auf bis zu 42 Prozent, dem aktuellen Spitzensteuersatz, der sich laut Koalitionsplan nicht verändern soll.

In der Praxis könnte das für viele jedoch eine untergeordnete Rolle spielen, weil der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr weiterhin gilt. Zinserträge bis zu dieser Höhe, etwa von Tagesgeld- oder Festgeldkonten, müssen Sparer nicht versteuern. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es schwieriger, seinen Sparerpauschbetrag auszuschöpfen.

Und was ist mit Erträgen aus Aktien und Kursgewinnen? Die sind, so berichtet unter anderem die Börsen Zeitung, davon ausgenommen. Bei Dividenden bleibt die pauschale Last von 25 Prozent bestehen. 

So wirken Niedrigzinsen auf den Sparerpauschbetrag

Es ist fraglich, wie viele Sparer in der derzeitigen Niedrigzinsphase die Obergrenze ihres Sparerpauschbetrags erreichen. Angenommen, ein Sparer erhält ein Prozent Zinsen pro Jahr auf sein Tagesgeldkonto mit jährlicher Zinsausschüttung, dann müsste er erst dann seine Zinserträge versteuern, wenn er 80.100 Euro auf dem Konto hätte. Bei zwei Prozent Zinsen auf einem Festgeldkonto beispielsweise müsste er Sparer ab einem Kontoguthaben von 40.050 Euro die Zinsen mit seinem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern.

Bauen soll für Familien erleichtert werden

Mit dem Baukindergeld sollen sich vor allem jungen Familien leichter den Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Die Regierung fördert ein Bauvorhaben mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr für die Dauer von zehn Jahren. Speziell die untere Mittelschicht soll davon profitieren, da die Große Koalition das Baukindergeld nur Haushalten gewährt, die weniger als 75.000 Euro pro Jahr versteuern müssen. Dazu kommt ein Freibetrag von je 15.000 Euro pro Kind. Nach Ansicht des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) geht die künftige Regierung einen richtigen Schritt. „Angesichts der starken Steigerung der Immobilienpreise brauchen viele Familien mit mittleren Einkommen eine wirksame staatliche Förderung“, sagte DSGV-Präsident Helmut Schleweis. 

Damit in Zukunft auch genügend Bauland vorhanden ist, wollen Union und SPD eine Grundsteuer C einführen. Städte und Gemeinden haben dadurch die Möglichkeit, „die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Damit reagiert die Große Koalition auf den Kauf von Grundstücken, die jahrelang unbebaut blieben, in der Hoffnung, dass die Preise weiter steigen würden. Künftig soll solch ungenutztes Bauland stärker besteuert werden. Zusätzlich soll die Grundsteuer, deren Grundlagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, auf eine „feste Basis“ gestellt werden. Aktuell ist der Grundsteuersatz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch.

Auch Wohnungskäufer sollen profitieren, indem sie bei einer Insolvenz des Bauträgers künftig besser geschützt werden. Bislang drohen Käufern lange Rechtsstreite und kostspielige Bauzeitverzögerungen, sollte der Bauträger während der Bauphase pleitegehen.

Strengere Bankenregulierung

Die Große Koalition will Banken strenger regulieren, damit die Steuerzahler nicht mehr „für die Risiken des Finanzsektors einstehen müssen“, wie es im Koalitionspapier heißt. Allerdings sollen nur systemrelevante Großinstitute intensiver beobachtet werden. Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken sowie kleine und mittlere Geldhäuser unterliegen nur einer einfacheren Aufsicht.

Damit entstehe für diese Institute ein geringerer Aufwand, lobt DSGV-Präsident Schleweis. „Ein risikoarmes Geschäftsmodell rechtfertigt auch eine einfachere und effizientere Aufsicht“, sagte er. Eine mögliche Folge davon könnte sein: Durch die einfachere und effizientere Aufsicht könnten sich die kleineren und mittleren Geldhäuser sowie regionalen Banken beispielsweise besser auf ihr Kerngeschäft, also Privat- und Geschäftskunden, konzentrieren. Im Allgemeinen will die Große Koalition regional tätige Finanzinstitute unterstützen und erhalten, damit Bürger und Unternehmer auch in Zukunft noch in eine Filiale gehen können, die in ihrer Nähe ist.

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