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Baufinanzierung Lexikon
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Immobilie

Unter einer Immobilie (lat. im-mobilis = unbewegliche Sache) versteht man grundsätzlich sämtliche unbeweglichen Vermögensgegenstände oder Sachgüter. Daher werden bebaute und unbebaute Grundstücke und alle sich darauf befindenden Gebäude unter dem Oberbegriff Immobilie zusammengefasst. Üblicherweise werden zur Immobilie zudem fest zum Grundstück oder der Bebauung verbundene Bestandteile, wie beispielsweise Bauten, Bäume, Mineralien und sämtliche eingetragenen Rechte und Pflichten gezählt.

Weitere Informationen:

Soll als Immobilie lediglich ein Grundstück bezeichnet werden, kann hierfür alternativ der Begriff Liegenschaft verwendet werden. Bebaute Immobilien oder Grundstücke werden indes oftmals auch als Anwesen bezeichnet. Grundsätzlich unterscheidet man zudem bezüglich der Nutzung des Objektes zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien. Während erstere in der Regel gewerblich von Firmen und Unternehmen genutzt werden, handelt es sich bei Wohnimmobilien um Gebäude oder Gebäudeteile die zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Zudem unterscheidet man zwischen Sozialimmobilien, wie beispielsweise Krankenhäusern und Kliniken, sowie Spezial- und Sonderimmobilien.

Der Kauf und die Veräußerung von Immobilien unterliegt in Deutschland insbesondere aufgrund ihrer Unbeweglichkeit besonderen gesetzlichen Regelungen: Der Eigentumsübergang einer Immobilie muss grundsätzlich schriftlich über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgewickelt werden. Zudem wird der Kauf einer Immobilie, bis auf wenige Ausnahmen, durch die Abführung der Grunderwerbssteuer besteuert.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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