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Baufinanzierung Lexikon

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Effektiver Jahreszins

Bei der Bewerbung und Ausschreibung eines Baufinanzierungs-Angebotes sind Banken laut der Preisangabenverordnung (§6 ,6a) gesetzlich dazu verpflichtet, für jedes Kreditangebot zwei verschiedene Zinssätze zu veröffentlichen: Den Sollzins und den effektiven Jahreszins oder Effektivzins.

Der Nominal- oder Sollzins, der meist niedriger ist als der Effektivzins, beschreibt lediglich diejenigen Kosten, die bei der Aufnahme des gewünschten Geldbetrages während einer bestimmten Laufzeit auf einen Verbraucher zukommen. Der effektive Jahreszins hingegen berücksichtigt sämtliche zusätzlichen Kosten, die auf den Verbraucher durch die Kreditaufnahme zukommen. Bei der Berechnung des Effektivzinses werden somit neben dem Sollzins mögliche Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren, das Disagio, den Tilgungssatz oder eine Tilgungsverrechnung einberechnet. Auch die Kosten einer zusätzlich abgeschlossenen Restkreditversicherung werden in den effektiven Jahreszins eingerechnet.

Bei Raten- oder Konsumentenkrediten wird der effektive Jahreszins über die gesamte Laufzeit des Kredites berechnet, da diese Darlehen während einer einmal vereinbarten Tilgungsdauer komplett an die Bank zurückgezahlt werden. Anders verhält es sich bei Baufinanzierungen aufgrund der hohen Geldbeträge und Laufzeiten: Bei diesen Darlehen haben Banken bislang nur den sogenannten anfänglichen Effektivzins berechnet, der während des Zeitraumes der Zinsbindung galt. Seit der Übertragung der EU-Kreditrichtlinie in deutsches Recht im Jahr 2010 – seit dem müssen Banken den effektiven Jahreszins für die gesamte Tilgungsdauer der Baufinanzierung ausweisen.

Durch diese Neuregelung ergibt sich, je nach Kreditvertrag eine unterschiedliche Berechnung des Effektivzinses. Um den effektiven Jahreszins für die gesamte Laufzeit, auch nach der Zinsbindung, korrekt zu berechnen, gehen Banken davon aus, dass das Zinsniveau der Anschlussfinanzierung gleich hoch ist, wie der anfängliche Zins bei Vertragsunterzeichnung.

Aus diesem Grund können Verbraucher unterschiedliche Baufinanzierungsangebote mit gleicher Darlehenshöhe, Tilgungsrate und Zinsbindungsdauer immer nur über den effektiven Jahreszins miteinander vergleichen, da nur dieser Wert die gesamten, tatsächlich anfallenden Kosten des Baukredites abbildet.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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