Das fehlende Eigenkapital zum Bau oder Kauf einer Immobilie ist für viele Verbraucher die größte Hürde auf dem Weg zum Eigenheim. Da
viele Geldhäuser Immobilienkredite erst ab einem Eigenkapitalanteil von 20 – 30 Prozent ausgeben, sind künftige Immobilienbesitzer oftmals zusätzlich auf andere Geldquellen angewiesen. In Deutschland stehen Verbrauchern jedoch zahlreiche Förderprogramme vom Bund, den Ländern und den Kommunen zur Verfügung, durch die der Traum von den eigenen vier Wänden ein Stückchen näher kommt. Eine der bekanntesten und meist genutzten Fördermaßnahmen ist die sogenannte Riester-Förderung. Eine Möglichkeit, diese staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, ist der Abschluss eines Riester-geförderten Bausparvertrages. In der Ansparphase des Vertrages können Riester-Sparer eine jährliche Grundzulage in Höhe von maximal 154 Euro in Anspruch nehmen – pro Kind können Eltern zudem eine Kinderzulage von 185 Euro beantragen. Das angesparte Geld im Riester-Bausparer kann zum Zeitpunkt der Immobilienfinanzierung beispielsweise als Eigenkapital in den Kauf oder Bau einfließen. Zudem besteht für Verbraucher die Möglichkeit, spezielle Riester-Darlehen über Kreditvermittler oder Banken aufzunehmen. Schuldner, die ihr Eigenheim über diese speziellen Immobilienkredite finanzieren, werden bei der Tilgung des Kredites ebenfalls durch Zuschüsse und Steuererleichterungen vom Staat unterstützt.
Eine weitere bekannte Fördermaßnahme des Staates sind subventionierte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Diese staatliche Förderbank vergibt unter anderem Kredite zur energieeffizienten
Modernisierung und Sanierung von Immobilien. Auch der Bau oder Erwerb von Energiesparhäusern wird von der KfW durch Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen gefördert. Über das Wohneigentumsprogramm der KfW-Bank können Verbraucher Kredite in Höhe von 50.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu sehr guten Konditionen aufnehmen. Die Darlehen und Fördermaßnahmen vergibt die KfW-Bank jedoch nicht direkt an interessierte Verbraucher – die Sonderkredite müssen über Privatbanken oder Kreditvermittler beantragt werden. Über die Voraussetzungen, die an die Teilnahme der Förderprogramme geknüpft sind, können sich künftige Immobilienbesitzer bei einem Kreditberater informieren.
Bundesländer und einzelne Kommunen bilden einen weiteren Teil der staatlichen Förderungsmaßnahmen beim Bau oder Erwerb von Eigenheim: Die Landesbanken und Landestreuhandstellen der deutschen Bundesländer vergeben, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen,
Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen oder Zuschüsse zum Bau und Erwerb von Wohneigentum an künftige Immobilienbesitzer. Zusätzlich fördern rund 800 deutsche Kommunen und Gemeinden den Erwerb von Eigenheim. Ob es sich bei diesen Förderungen um zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder die Übernahme von Kindergartenbeiträgen handelt, unterscheidet sich je nach Gemeinde. Über die Internetauftritte der einzelnen Städte und Kommunen oder über Informationsseiten im Internet können interessierte Verbraucher sich zu den einzelnen Förderprogrammen informieren. Beistand für den Bau oder Erwerb des Eigenheims können Verbraucher übrigens auch von ganz oben bekommen: Die evangelische und die katholische Kirche unterstützen insbesondere junge Familien durch zinslose Darlehen oder günstige Grundstücke im Erbbaurecht.