Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Girokonto Ratgeber

Ein Girokontowechsel sollte nicht überstürzt erfolgen

Vielen Verbrauchern fällt erst nach dem Vergleichen von Girokonten auf, dass ihr bisheriges Institut wesentlich schlechtere Konditionen bietet als die aktuellen Top-Anbieter auf dem Markt. Dennoch ist es unklug, das alte Girokonto unmittelbar nach der Eröffnung des neuen Kontos zu kündigen. So kann es leicht passieren, dass der eine oder andere Zahlungspartner vergessen wird, der über eine Einzugsermächtigung für das alte Konto verfügt. Ist die Abbuchung vom Girokonto nicht möglich, so können unter Umständen hohe Rückbuchungsgebühren anfallen. Diese liegen im Ermessen des Lastschriftermächtigten und können je nach Verwaltungsaufwand zwischen 15 und 50 Euro betragen.

Vor dem Girokontowechsel müssen alle Zahlungspartner informiert werden

Um diese Kosten zu vermeiden, sollten Verbraucher vor der Kündigung des alten Girokontos darauf achten, dass sämtliche Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung informiert werden. Damit niemand vergessen wird, bietet sich im Vorfeld die Erstellung einer Liste an. Diese muss zum einen sämtliche Einzugsermächtigte beinhalten. Dazu gehören beispielsweise Internet-, Energie-, Mobilfunk- und TV-Anbieter. Weiterhin müssen gegebenenfalls Vermieter, Kreditgeber, Vereine, Sportstudios, Verkehrsbetriebe, Versandhäuser und Versicherungsanbieter benachrichtigt werden.

Zum anderen müssen auch diejenigen Stellen informiert werden, die regelmäßig auf das alte Girokonto einzahlen. Dazu zählen zum Beispiel der Arbeitgeber, die Rentenstelle, das Jobcenter, die Familienkasse und das BAföG-Amt. Am einfachsten kann die Liste anhand der Kontoauszüge der letzten sechs Monate erstellt werden. Hier sollten die einzelnen Posten durchgegangen und alle Zahlungspartner notiert werden. Zudem bietet es sich an, alle Zahlungsempfänger um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Dies ermöglicht nicht nur einen besseren Überblick. Im Zweifelsfall können Verbraucher auch nachweisen, dass es sich bei einer Fehlbuchung nicht um ihren eigenen Fehler handelt.

Einige Banken bieten ihren Kunden einen Kontowechselservice an

Einige Institute unterstützen neue Kunden bei der Umstellung und bieten einen bequemen Kontowechselservice an. Auf diese Weise können Bankkunden jede Menge Zeit sparen. Der Wechselservice kann in der Regel bequem online in Anspruch genommen werden. Hier trägt der Kunde sämtliche Zahlungspartner und deren Kontaktdaten in die vorgesehenen Felder ein. Die Geldhäuser stellen dafür Checklisten aller möglichen Lastschriftermächtigten zur Verfügung. Oft sind auch Adressdatenbanken vorhanden, die alle größeren Unternehmen beinhalten.

Nach der Benachrichtigung der Zahlungspartner sollte das alte Konto zur Sicherheit noch etwa drei Monate weitergeführt werden. Für die anschließende Kündigung genügt ein formloses Schreiben. Hier muss der Kunde lediglich seinen Kündigungswunsch zum Ausdruck bringen und dem Institut die neue Kontoverbindung mitteilen, sodass Restbeträge vor der Auflösung überwiesen werden können. Falls ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge besteht, muss dieser geändert oder gelöscht werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.