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Baufinanzierung Ratgeber
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Sondertilgungen reduzieren Laufzeit und Kosten der Baufinanzierung

Aufgrund der hohen Kreditsummen ist die monatliche Rate für Darlehensnehmer selten mit einem so hohen Tilgungsanteil ausgestattet, dass das Darlehen während der ersten Sollzinsbindung komplett zurückgeführt ist. Der Großteil der Baufinanzierungen wird meist über sehr lange Laufzeiten, von teilweise mehreren Jahrzehnten abgeschlossen. Bereits bei der Unterzeichnung des Kreditvertrages vereinbaren die Bank und der Kreditnehmer neben der Darlehenshöhe und dem Zinssatz auch die geplante Laufzeit und die daraus resultierende monatliche Tilgungsrate. Um sich eine größtmögliche Flexibilität zu sichern, sollten Kreditnehmer im Darlehensvertrag eine Sondertilgungsoption einräumen lassen. Während der Laufzeit kann es, durch eine Gehaltserhöhung, ein Erbe oder die Auszahlung einer Versicherung schnell passieren, dass sich der finanzielle Spielraum des Kreditnehmers vergrößert. In diesem Fall ist es dringend ratsam, das überschüssige Kapital durch eine sogenannte Sondertilgung in die schnelle Rückzahlung des Immobilienkredites zu stecken.

Als Sondertilgung werden im Kreditwesen diejenigen Zahlungen bezeichnet, die über die eigentlich vereinbarte Regeltilgung des Darlehens hinausgehen. Durch diese außerplanmäßige Zahlung sinkt die Restschuld schneller und der Tilgungsanteil innerhalb der monatlichen Annuitätsrate steigt schneller an. Bei gleichbleibenden Annuitätsratenverkürzen sich so die Gesamtlaufzeit und damit auch die gesamten Kreditkosten deutlich. Beim Vergleich von Baufinanzierungsangeboten sollten Verbraucher daher berücksichtigen, ob die restliche Kreditlaufzeit - die durch die Sondertilgung verkürzt wird – durch die außerplanmäßige Zahlung kürzer werden darf, als die vereinbarte Sollzinsbindung.

Die Möglichkeit zu Sondertilgungen wird mit der Bank ebenfalls bereits bei Vertragsabschluss schriftlich festgehalten. Hierbei wird auch festgelegt, ob die Bank eine jährliche Sondertilgung als Prozentsatz der Restschuld oder der Urspungssumme annimmt bzw. in wie weit Höhe und Anzahl an Sondertilgungen pro Jahr begrenzt sind. Üblicherweise ermöglichen die meisten Banken ihren Kunden pro Kalenderjahr eine Sondertilgung in Höhe von fünf Prozent der Darlehenssumme, die jedoch nicht aufs nächste Jahr übertragen werden kann.

Beim Vergleich verschiedener Baufinanzierungsangebote sollten Verbraucher jedoch bedenken, dass für die Gewährung von Sondertilgungen zum Teil Zinsaufschläge angesetzt werden können, die die Kunden auch dann innerhalb des Sollzinses bezahlen, wenn sie die Sondertilgungsoptionen nicht nutzen. Viele Banken bieten ihren Kunden inzwischen jedoch Sondertilgungen bis zu 5% der Darlehenssumme ohne Zinsaufschlag an – ob der Darlehensnehmer während der Laufzeit also wirklich in der Lage sein wird, eine Zusatzzahlung zu leisten, ist bei diesen Angeboten dann nicht relevant.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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