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- » Gemeinsam günstiger finanzieren: Wann sich ein Darlehen mit einem zweiten Kreditnehmer lohnt
| rkr
Einen Kredit zu zweit aufzunehmen, kann viele Vorteile haben.
Wer einen Kredit zusammen mit einem Partner aufnimmt, zahlt im Schnitt spürbar niedrigere Zinsen als jemand, der es alleine tut. Daneben gibt es sogar noch weitere Gründe, die dafür sprechen, Kredite gemeinsam aufzunehmen. In jedem Fall lohnt es sich also, über diese Möglichkeit zumindest nachzudenken, bevor Sie einen Kredit beantragen.
Allerdings muss der zweite Kreditnehmer auch einige Voraussetzungen erfüllen. Er sollte daher sowohl seine Rechte als auch seine Verpflichtungen kennen, die er mit dem Kredit eingeht. Hier finden sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Einen zweiten Kreditnehmer mit einer guten Bonität hinzuzuziehen, kann sich bei praktisch jedem Kredit bezahlt machen. Durch die Angabe einer zweiten Person als Kreditnehmer schätzen Banken ihr mit dem Kredit verbundenes Risiko oftmals als geringer ein. Das kann sich besonders bei sehr hohen Kreditbeträgen bemerkbar machen, die Sie durch den zweiten Kreditnehmer unter Umständen leichter und günstiger aufnehmen können.
Allerdings braucht es dafür stets eine Person, die sich für die Rolle als zweiter Kreditnehmer eignet. Dieser muss nicht nur die Vorgaben der Bank an seine Bonität (siehe Frage 3) erfüllen. Er muss sich auch bereiter klären, im Notfall für die vertragsgemäße Rückzahlung zu sorgen. Aus diesem Grund eignen sich vor allem enge Angehörige, etwa Verwandte, zu denen ein gutes Vertrauensverhältnis besteht.
Vor allem wenn es darum geht, eine gemeinsame Anschaffung zu finanzieren, bietet es sich an, auch den Kredit gemeinsam aufzunehmen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um die Einrichtung einer gemeinsamen Wohnung oder um ein gemeinsam genutztes Auto geht.
Ein zweiter Kreditnehmer, der über ein möglichst sicheres und gutes Einkommen verfügt, kann bei der Kreditaufnahme vieles erleichtern. Der Kreditgeber wird das Risiko der Kreditvergabe in der Regel als niedriger einschätzen. Das kann dazu führen, dass Sie bei einem Kreditvergleich von einer Bank zu zweit ein Angebot erhalten, die Ihren Finanzierungswunsch sonst unter Umständen abgelehnt hätte.
Bei Krediten mit bonitätsabhängigen Zinsen ist das Darlehen zusammen mit dem zweiten Kreditnehmer oftmals günstiger, als wenn Sie es alleine beantragen. Denn bei diesen Krediten wird der fällige Zinssatz für jeden Kreditnehmer, abhängig von der Kreditwürdigkeit, persönlich festgelegt.
Da Sie zusammen mit einem Partner oft einen größeren finanziellen Spielraum für die monatliche Rate haben, können Sie gemeinsam mit diesem Partner oft auch einen höheren Kredit aufnehmen als alleine.
Basis: alle 2019 über CHECK24 aufgenommenen Ratenkredite über 10.000 und 20.000 Euro mit einer Laufzeit von 84 Monaten
Der zweite Kreditnehmer muss zunächst dieselben rechtlichen Anforderungen erfüllen, wie der erste Kreditnehmer. Er muss:
✓ volljährig sein,
✓ seinen Wohnsitz in Deutschland haben
✓ und eine deutsche Bankverbindung besitzen.
✓ über ein regelmäßiges Einkommen verfügt,
✓ sich nicht in der Probezeit befindet,
✓ sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet (befristete Arbeitsverträge sollten nicht auslaufen, bevor der Kredit zurückgezahlt ist)
✓ und keine negativen Schufa-Merkmale hat.
Gut zu wissen: Der zweite Darlehensnehmer muss nicht zwingend der Lebenspartner oder ein Verwandter sein. Es gibt zwar einzelne Banken, die etwa voraussetzen, dass der zweite Kreditnehmer die gleiche Adresse wie der erste nutzt – prinzipiell kommt aber jeder infrage, der die Annahmerichtlinien der Bank erfüllt und sich zur gemeinsamen Kreditaufnahme bereit erklärt.
Der zweite Kreditnehmer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der erste. Genau wie der erste verpflichtet sich auch der zweite Kreditnehmer, für die vertragsgemäße Rückzahlung des Kredits einzustehen. Diese Verpflichtung wird vor allem dann wichtig, wenn der erste Kreditnehmer finanzielle Probleme bekommen sollte, sodass er nicht mehr imstande ist, die Kreditraten fristgemäß zu bezahlen. In so einem Fall kann die Bank vom zweiten Kreditnehmer sogar verlangen, den verbleibenden Kreditbetrag alleine zurückzuzahlen. Er hat in diesem Fall aber einen sogenannten Ausgleichsanspruch. Das heißt, er kann die zusätzlich gezahlten Raten vom ersten Kreditnehmer zurückfordern – abhängig davon, was die Kreditnehmer zur Rückzahlung untereinander vereinbart und wofür sie das Geld ausgegeben haben.
Weil der zweite Kreditnehmer mit dem ersten Kreditnehmer gleichgestellt ist, kann er zum Beispiel über die Verwendung des Kredits oder auch über eine Vertragsanpassung gleichberechtigt mitentscheiden.
Im Kreditvertrag wird üblicherweise derjenige als erster Kreditnehmer eingetragen, der über das höhere Einkommen verfügt.
Die Bank überweist die Kreditsumme auf das Girokonto des ersten Kreditnehmers. Von seinem Konto bucht sie auch die monatlichen Raten ab. Welchen Anteil an der Monatsrate der zweite Kreditnehmer bezahlt und wann er diesen Anteil überweist, können die beiden Kreditnehmer untereinander vereinbaren. Damit es nach dem Kreditabschluss nicht zu Konflikten kommt, sollten sie sich über die Details schon vor der Kreditaufnahme einig sein.
Wenn ein Kreditnehmer aus dem laufenden Vertrag austreten möchte, braucht es dafür die Zustimmung der Bank. Da die Banken solche Fragen durchaus unterschiedlich handhaben, sollten Sie sich in so einem Fall beim Kreditgeber über Ihre Möglichkeiten erkundigen. Die Bank wird aber stets voraussetzen, dass der verbleibende Kreditnehmer auch finanziell imstande ist, den verbleibenden Betrag alleine zurückzuzahlen. Unter Umständen ist es auch möglich, den Kreditvertrag auf eine andere Person umzuschreiben. Diese tritt dann als neuer erster oder zweiter Kreditnehmer in den laufenden Kreditvertrag ein.
Nein. Selbst mit Zustimmung der Eltern oder zusammen mit einer volljährigen Person können Minderjährige keinen Kredit aufnehmen – egal ob als erster oder als zweiter Kreditnehmer.
Während der Bürge nur dann ins Spiel kommt, wenn es Probleme bei der Rückzahlung gibt, kommt dem zweiten Kreditnehmer die Rolle eines gleichberechtigten Partners zu. Er kann in alle wichtigen Belangen rund um den Kredit und die Verwendung des Geldes mitentscheiden.
Azubi Hans will sich gemeinsam mit seiner Freundin Miriam − sie ist Studentin und jobbt gelegentlich als Kellnerin − ein Auto kaufen. Beide sind volljährig. Zusammen beantragen sie einen Kredit. In diesem Fall wird die Bank den Antrag vermutlich ablehnen, denn die zwei verfügen zwar gemeinsam über ein höheres Einkommen, aber keiner der beiden steht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Um das Auto trotzdem finanzieren zu können, sollte einer der beiden jemanden als zweiten Kreditnehmer miteinbeziehen, der allen Annahmekriterien der Bank entspricht und im Idealfall auch mehr verdient.
Nina und Antonia, zwei Freundinnen, wollen anlässlich ihres 30. Geburtstages gemeinsam eine längere Reise unternehmen. Beide haben eine unbefristete Vollzeitstelle. Antonia verdient zwar mehr als Nina, musste aber unerwartet ihre Ersparnisse für eine Autoreparatur ausgeben. Weil ihr deshalb nun Geld für die Reise fehlt, will sie einen günstigen Kredit zu bonitätsabhängigen Zinsen abschließen. Sie bittet ihre Freundin, als zweite Kreditnehmerin das Darlehen gemeinsam mit ihr aufzunehmen. In diesem Fall wird die Bank das Darlehen sehr wahrscheinlich gewähren. Zudem stehen die Chancen gut, dass der Kredit besonders günstig wird. Denn mit Nina als zweiter Kreditnehmerin erhöht sich das Gesamteinkommen. Dass diese weniger verdient als Antonia, ist hierbei nebensächlich.
Ehepaar Fischer will die Zimmer ihrer zwei Kinder neu möblieren. Herr Fischer ist Angestellter, befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und verdient durchschnittlich gut. Frau Fischer arbeitet 20 Stunden die Woche. Da ihr Verdienst der Bank als zusätzliche Sicherheit dient, lohnt es sich für das Ehepaar, das Darlehen gemeinsam abzuschließen. Wäre Frau Fischer allerdings nicht berufstätig, hätte es wenig Sinn, sie als zweiten Kreditnehmer anzuführen.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag wurde zuerst am 19.01.2017 veröffentlicht und zuletzt am 21.08.2020 aktualisiert.
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