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Girokonto Lexikon

Kontoführungsgebühren

Einige Banken verlangen von ihren Kunden noch immer Kontoführungsgebühren, wenn diese bei ihnen ein Girokonto unterhalten. Dabei handelt es sich um ein monatliches Entgelt, das die Institute für ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen. Die Höhe der Kontoführungsgebühren variiert von Bank zu Bank. In der Bundesrepublik liegen sie im Schnitt bei sechs Euro pro Monat. Obwohl die Kosten für die Kontoführung monatlich anfallen, werden sie in den meisten Fällen vierteljährlich abgerechnet. Bankkunden werden auf ihren Kontoauszügen über die anfallenden Gebühren informiert.

Direktbanken verlangen in der Regel keine Kontoführungsgebühren. Bei einigen Filialbanken sind sie dagegen nach wie vor üblich, da diese für die Unterhaltung ihrer Filialen höhere Kosten tragen müssen. Oftmals knüpfen die Institute die kostenlose Kontoführung auch an bestimmte Bedingungen. So werden Bankkunden beispielsweise nur dann von den monatlichen Kosten befreit, wenn sie das Girokonto als Gehaltskonto nutzen. In anderen Fällen muss jeden Monat ein bestimmter Geldeingang verbucht oder eine festgelegte Anzahl an Transaktionen getätigt werden. Bei den meisten Instituten werden Studenten und Jugendliche von den Kontoführungsgebühren grundsätzlich befreit.

Die Kontoführungsgebühren sollten jedoch nicht das einzige Kriterium bei der Wahl des Girokontos sein. Auch bei scheinbar günstigen Angeboten fallen oftmals an anderer Stelle hohe Kosten an. Dazu gehören beispielsweise die Dispozinsen, Gebühren für Partner- oder Kreditkarten sowie Kosten für die Bargeldabhebung. In einigen Fällen begrenzen die Institute auch die Anzahl der monatlichen Buchungen. Wird diese Vorgabe überschritten, fallen reguläre Kontoführungsgebühren an.

 

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.