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mehr erfahrenUmbaukosten entstehen, wenn Versicherte durch Erkrankungen oder Unfälle in den eigenen vier Wänden nicht mehr unter den bisherigen Wohnbedingungen leben können. Viele bauliche Veränderungen des Wohnraums werden durch Versicherungsgesellschaften übernommen. Dazu gehören Umbauten an Türen, damit Betroffenen der Zugang zu allen Räumen in der Wohnung ermöglicht wird (rollstuhlgerechtes Wohnen).
Bestandteil der Umbaukosten ist vielfach auch die Anbringung eines Treppenlifts, sofern der Versicherte Treppen nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen kann. Besonders oft handelt es sich bei den Umbaukosten um Ausgaben für behindertengerechte Modernisierungen der sanitären Einrichtungen, damit erkrankte Personen allein baden oder duschen können, ohne dabei zwangsläufig auf Betreuung angewiesen zu sein.
Pflege- und Umbaukosten werden von der Unfallversicherung nicht direkt übernommen. Wenn die Versicherungssumme jedoch ausreichend hoch gewählt wurde und eine Progression vereinbart wurde, kann die ausbezahlte Versicherungssumme dazu genutzt werden Umbau- oder Pflegekosten zu finanzieren.
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