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Wegeunfall

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem Weg zwischen privater Wohnung und Arbeit ereignet. Bei einem Wegeunfall sind Beschäftigte über die gesetzliche Unfall­versicherung (DGUV) abgesichert.

Als Wegeunfall zählen vor allem folgende Unfälle:

  • Unfall auf dem Weg zur / von der Arbeitsstelle
  • Unfall auf dem Weg zu / von einem Arbeitseinsatz (z.B. Kundenbesuch)
  • Unfall auf dem Weg zu / von einer Einrichtung, in der ein Kind während der Arbeit betreut wird (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten)

Versicherungsschutz für Kinder, Schüler und Studenten

Auch für Kinder, Schüler und Studenten ist der Weg zur Kindertagesstätte, Schule oder Universität abgesichert. Haben sie auf dem direkten Weg dorthin oder von dort einen Wegeunfall, leistet die gesetzliche Unfall­versicherung.

Voraussetzungen für den gesetzlichen Schutz

Die DGUV zahlt in der Regel nur, wenn der Versicherte den unmittelbaren Weg nimmt. Wer beispielsweise einen Umweg zum Supermarkt macht, um private Einkäufe zu erledigen, ist auf dieser Strecke nicht gesetzlich unfallversichert. Ein Umweg ist nur in Ausnahmefällen versichert – wenn der Arbeitsplatz dadurch etwa in kürzerer Zeit oder verkehrsgünstiger ohne Stau erreicht werden kann.

Der gesetzliche Versicherungsschutz beginnt zu Hause, sobald man die äußere Haustür durchschreitet. Stürzt man noch in der Wohnung oder im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses, gilt dies nicht als Wegeunfall. Mit dem Betreten des Firmengeländes endet der versicherte Weg.

Die Wahl des Verkehrsmittels ist dem Versicherten freigestellt. Der Versicherungs­schutz gilt daher unabhängig davon, ob man mit dem Auto, Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs ist.

Wie ein Arbeitsunfall im Betrieb muss auch ein Wegeunfall dem Arbeitgeber gemeldet werden. Bei Verletzungen muss ein spezieller Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden.

Sicher unterwegs mit privatem Versicherungsschutz

Unfälle unterwegs fallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich dagegen rund um die Uhr ab. Egal, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind – mit einer privaten Unfallpolice sind Sie jederzeit abgesichert!

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