Jeder zehnte Unfalltarif erreicht Bestwertung
Franke und Bornberg hat ein aktuelles Rating für die Unfallversicherung vorgestellt: Verbraucher sollten ältere Verträge auf den Prüfstand stellen.
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München, 23.2.2022 | 15:41 | mst
Hörgeräte sind grundsätzlich keine Arbeitsgeräte. Wer sich vor der Arbeit Ersatzbatterien dafür besorgt und dabei einen Unfall erleidet, ist daher nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Franke und Bornberg hat ein aktuelles Rating für die Unfallversicherung vorgestellt: Verbraucher sollten ältere Verträge auf den Prüfstand stellen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.