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München, 23.2.2022 | 15:41 | mst
Hörgeräte sind grundsätzlich keine Arbeitsgeräte. Wer sich vor der Arbeit Ersatzbatterien dafür besorgt und dabei einen Unfall erleidet, ist daher nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Ein Unfall auf dem Rückweg im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Schwerin entschieden.
Ein Schüler wurde auf dem Heimweg von der Schule beim Bahnsurfen verletzt. Er war dabei unfallversichert, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihre vorläufigen Zahlen für das Jahr 2022 veröffentlicht. In der Statistik hinterlässt Corona weiterhin seine Spuren.