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München, 23.2.2022 | 15:41 | mst
Hörgeräte sind grundsätzlich keine Arbeitsgeräte. Wer sich vor der Arbeit Ersatzbatterien dafür besorgt und dabei einen Unfall erleidet, ist daher nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat das Bundessozialgericht entschieden: Ehrenamtliche Chorsänger genießen beim Adventssingen gesetzlichen Unfallschutz.
Im ersten Halbjahr 2022 gab es laut aktuellen Zahlen der DGUV wieder mehr Schulunfälle. Die Zahl der Arbeitsunfälle blieb im Vergleich zum Vorjahr dagegen fast unverändert.
Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Immer mehr Menschen verletzen sich auf einem E-Bike, bei Unfällen mit E-Scootern ist oft Alkohol im Spiel.