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München, 7.10.2020 | 12:28 | mst
Ein Arbeiter verlässt die Firma plötzlich und ohne auszustempeln. Kurz darauf stirbt er bei einem Autounfall. Dies war kein versicherter Wegeunfall, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Ein Unfall auf dem Rückweg im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Schwerin entschieden.
Ein Schüler wurde auf dem Heimweg von der Schule beim Bahnsurfen verletzt. Er war dabei unfallversichert, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihre vorläufigen Zahlen für das Jahr 2022 veröffentlicht. In der Statistik hinterlässt Corona weiterhin seine Spuren.