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München, 23.6.2021 | 16:39 | mst
Bislang waren Arbeitnehmer im Homeoffice nur lückenhaft über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein neues Gesetz soll das jetzt ändern.
Ein Unfall auf dem Rückweg im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Schwerin entschieden.
Ein Schüler wurde auf dem Heimweg von der Schule beim Bahnsurfen verletzt. Er war dabei unfallversichert, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihre vorläufigen Zahlen für das Jahr 2022 veröffentlicht. In der Statistik hinterlässt Corona weiterhin seine Spuren.