Krebs kann auch bei früheren Rauchern Berufskrankheit sein
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
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München, 12.10.2021 | 14:17 | mst
Ein Ehepaar verunglückt mit dem Motorrad auf dem Weg vom Urlaub zum eigenen Autohaus. Die Frau zieht sich schwere Verletzungen zu, der Mann verstirbt. Das Bundessozialgericht musste klären, ob die Frau Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Endgültig konnten die Richter den Fall allerdings noch nicht entscheiden.
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg hat im ersten Halbjahr um 14 Prozent zugelegt. Arbeits- und Wegeunfälle sind aber weiterhin unter dem Niveau von 2019.
Ein Mann, der als Schüler einen Schulwegunfall hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für eine neue Heizung.