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München, 7.5.2021 | 12:16 | mst
Ein Gerichtsurteil zum gesetzlichen Unfallschutz im Homeoffice sorgt für Aufsehen: Der Weg ins Homeoffice zu Arbeitsbeginn ist demnach nie versichert – das ist zumindest die Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Der Fall liegt jetzt beim Bundessozialgericht.
Arbeitnehmer sind auf dem Weg zum Kaffeeautomaten unfallversichert. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem aktuellen Urteil entschieden.
Skifahren macht Spaß, ist allerdings sehr unfallträchtig: Rund jeder fünfte Sportunfall passiert nach aktuellen Zahlen des GDV beim Skifahren.
Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat das Bundessozialgericht entschieden: Ehrenamtliche Chorsänger genießen beim Adventssingen gesetzlichen Unfallschutz.