Jeder zehnte Unfalltarif erreicht Bestwertung
Franke und Bornberg hat ein aktuelles Rating für die Unfallversicherung vorgestellt: Verbraucher sollten ältere Verträge auf den Prüfstand stellen.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 7.5.2021 | 12:16 | mst
Ein Gerichtsurteil zum gesetzlichen Unfallschutz im Homeoffice sorgt für Aufsehen: Der Weg ins Homeoffice zu Arbeitsbeginn ist demnach nie versichert – das ist zumindest die Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Der Fall liegt jetzt beim Bundessozialgericht.
Franke und Bornberg hat ein aktuelles Rating für die Unfallversicherung vorgestellt: Verbraucher sollten ältere Verträge auf den Prüfstand stellen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.