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München, 8.12.2021 | 16:02 | mst
Ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer, die zu Corona-Zeiten von zu Hause aus arbeiten: Der direkte Weg vom Bett zum Arbeitsplatz im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Arbeitnehmer sind auf dem Weg zum Kaffeeautomaten unfallversichert. Das hat das Landessozialgericht Hessen in einem aktuellen Urteil entschieden.
Skifahren macht Spaß, ist allerdings sehr unfallträchtig: Rund jeder fünfte Sportunfall passiert nach aktuellen Zahlen des GDV beim Skifahren.
Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat das Bundessozialgericht entschieden: Ehrenamtliche Chorsänger genießen beim Adventssingen gesetzlichen Unfallschutz.