Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 24.2.2023 | 10:49 | mst
Eine Arbeitnehmerin hatte sich im Büro auf dem Weg zum Kaffeeautomaten verletzt. Die zuständige Unfallkasse wollte das nicht als Arbeitsunfall gelten lassen. Das Landessozialgericht Hessen sah das jedoch anders.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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