Zahl der Berufskrankheiten sinkt um über 60 Prozent
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
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München, 24.2.2023 | 10:49 | mst
Eine Arbeitnehmerin hatte sich im Büro auf dem Weg zum Kaffeeautomaten verletzt. Die zuständige Unfallkasse wollte das nicht als Arbeitsunfall gelten lassen. Das Landessozialgericht Hessen sah das jedoch anders.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.