Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
Ein Durchgangsarzt oder „D-Arzt“ ist ein Facharzt für Chirurgie und Orthopädie, der über eine spezielle Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung verfügt. Haben Arbeitnehmer auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg einen Unfall, müssen sie zunächst einen Durchgangsarzt aufsuchen. Das gilt auch für einen Unfall in der Schule oder der Kindertagesstätte.
Der Gang zum Durchgangsarzt ist erforderlich bei:
Der Durchgangsarzt untersucht den Verunfallten und entscheidet, ob er selbst oder der Hausarzt die weitere Behandlung übernimmt. Bei einer Behandlung durch den Hausarzt überwacht er den weiteren Heilungsverlauf. Falls nötig, kann er den Patienten auch an einen anderen Facharzt oder eine geeignete Klinik überweisen.
Die Ergebnisse seiner Untersuchung hält der Arzt in einem sogenannten D-Arztbericht fest.
Augen- und HNO-Verletzungen
Verletzt man sich an den Augen, Ohren oder der Nase, kann man direkt zu einem Augen- oder HNO-Arzt gehen. Dieser entscheidet dann über die weitere Behandlung.
Um eine Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten, müssen Durchgangsärzte bestimmte Anforderungen erfüllen und über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallmedizin verfügen.
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt es bundesweit derzeit rund 4.200 Durchgangsärzte, die in einer eigenen Praxis oder im Krankenhaus arbeiten. Jährlich behandeln sie rund 3,2 Millionen Versicherte im Durchgangsarzt-Verfahren.
Bei der privaten Unfallversicherung gibt es das Durchgangsarzt-Verfahren nicht. Fällt ein Unfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Sollte der Unfall zu bleibenden Schäden führen, zahlt die private Unfallversicherung später die vereinbarten Leistungen aus.
Über 240 Tarife unverbindlich und kostenlos vergleichen