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Wegeunfall: Unfall beim Abholen von Schlüsseln kann versichert sein

München, 26.9.2024 | 15:41 | mst

Eine Frau war nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, um dort Schlüssel und Unterlagen für die Arbeit abzuholen. Ob sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, hatte das Bundessozialgericht in Kassel zu klären.

Schlüssel und BriefeWer Schlüssel und Papiere für die Arbeit abholt, kann auch auf dem Weg zur eigenen Wohnung versichert sein.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um dort Arbeitsschlüssel und berufliche Unterlagen abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: B 2 U 15/22 R) entschieden.
 
Geklagt hatte eine Frau, die frühmorgens nach einem privaten Wochenendausflug zu ihrer Wohnung gefahren war, um dort Schlüssel und Unterlagen für die Arbeit abzuholen. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte sie mit ihrem Pkw und zog sich dabei schwere Verletzungen zu.

Vorinstanzen wiesen Klage der Frau ab

Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, den Unfall als versicherten Wegeunfall anzuerkennen. Eine Klage der Frau dagegen wiesen die Vorinstanzen ab.
 
Die Richter am Bundessozialgericht verwiesen den Fall jetzt zurück an das Landessozialgericht. Sie urteilten, dass die Frau unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, sofern sie dabei einer Weisung ihres Arbeitgebers gefolgt war.
 
Auch wenn die Schlüssel und Unterlagen für ihre Arbeit unentbehrlich waren, habe ein Versicherungsschutz bestanden. Ob einer der Punkte in dem Fall der Frau erfüllt war, muss jetzt abschließend das Landessozialgericht klären.
 
Weitere Urteile des Bundessozialgerichts:
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