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Ein heftiger Zusammenstoß bei einem Fußballspiel oder ein kleiner Stolperunfall kann schnell dazu führen, dass man ein Stück oder einen ganzen Zahn verliert. Bei einem unfallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Schneid- oder Eckzähnen übernimmt die private Unfallversicherung (UV) die Kosten für Zahnersatz.
Die Übernahme von Zahnersatzkosten fällt bei der Privatunfallversicherung unter den Leistungspunkt „Kosmetische Operationen“. Da die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz nur die günstigste Lösung bezahlen und Zuschüsse leisten, kann man sich glücklich schätzen, wenn man über eine private Zahnzusatzversicherung oder Unfallversicherung verfügt.
Wichtig
Die Kostenbeteiligung bei Zahnersatzkosten ist bei der privaten Unfallversicherung meist begrenzt. Daher sollten Sie bei Vertragsabschluss darauf achten, wie hoch die Kostenübernahme ist. Im Bereich „Kosten für kosmetische Operationen“ hängt die Kostenbeteiligung vom Versicherungsanbieter und Leistungstarif ab.
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