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Versicherte Personen

Normalerweise gilt bei einer privaten Unfallversicherung der Versicherungsschutz für die Person, die auch die Kosten für die Police trägt. Die einzige Option ist dies jedoch nicht. Über die Unfallversicherung können ebenso der Nachwuchs und andere Angehörige berechtigt versichert werden (Familien- und Kinderunfallversicherung). Im Versicherungsvertrag sind die Personen aufgeführt, für die der Unfallschutz gelten soll. Prinzipiell deckt die Versicherung dauerhafte Personenschäden ab.

Im beruflichen Umfeld gilt in der Regel die Unfallversicherung für natürliche Personen, wie z.B. Arbeitnehmer/Angestellte. Der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen ist jedoch meistens als juristische Person der Beitragszahler. Bei vielen Versicherungsmodellen können zum eigentlichen Versicherungsnehmer weitere Personen mitversichert werden. Dies ermöglicht eine Komplettabsicherung für Familien oder Reisegruppen. Im letzteren Fall kann es sich um private oder von Reiseveranstaltern abgeschlossene Policen handeln.

In welcher Weise eine private Unfallversicherung versicherte Personen schützt, welche Leistungen übernommen und welche Zahlungen im Schadensfall garantiert werden, regelt der Versicherungsvertrag. Kapitalleistungen, Unfallrente, Todesfallleistung – der Versicherungsschutz der Unfallversicherung ist individuell gestaltbar.

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