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Todesfallleistung

Bei der Unfallversicherung kann eine Todesfallleistung vereinbart werden, die beim Tod des Versicherten durch einen Unfall ausgezahlt wird.

Bedingung für die Auszahlung an bezugs­berechtigte Personen ist, dass der Versicherte innerhalb einer bestimmten Frist (oftmals binnen 12 Monate nach dem Unfallereignis) unfallbedingt verstirbt.

Gezahlt wird nach dem Tod des Versicherten eine vorab festgelegte Summe. Interessant ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz schon deshalb, weil dank der Todesfall­leistung vielfach Vorschüsse auf die Invaliditäts­summen gezahlt werden. Diese werden normaler­weise erst später ausgezahlt.

Für die Erbringung der Todesfallleistung sind die fristgerechte Unfallmeldung und die Mitteilung zum Tod des Versicherten wichtig. Der Unfalltod muss in der Regel der Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden (Meldefrist hängt vom jeweiligen Versicherer ab).

Die Todesfallleistung ist als Zusatzbaustein der privaten Unfallversicherung sinnvoll, um damit etwa die Kosten für eine Bestattung abzusichern. Wer jedoch seine Angehörigen für den Todesfall finanziell absichern möchte, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Hier lassen sich mit vergleichsweise günstigen Beiträgen auch hohe Summen vereinbaren, um die Lebenshaltungskosten der Hinterbliebenen für mehrere Jahre abzusichern.

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