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Die Übergangleistung (auch Übergangsentschädigung genannt) ist eine Leistung der Unfallversicherung, die viele Tarife bieten. Manchmal lässt sich eine Übergangsleistung auch als Zusatzleistung beim Abschluss vereinbaren.
Sie wird gezahlt, wenn der Versicherte sechs Monate nach einem Unfall immer noch zu einem bestimmten Grad – meist 50 Prozent – in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Kalkuliert wird dieser Zeitraum ab dem Unfalltag.
Zudem muss die unfallbedingte Beeinträchtigung ohne Unterbrechung fortbestehen. Die Übergangsleistung ist dazu gedacht, Schwerverletzte zu unterstützen – wenn etwa Heilbehandlungen erforderlich sind, um den Zustand des Versicherten zu verbessern. Die Höhe der Übergangsleistung hängt vom Tarif ab und beträgt meist einige Zehntausend Euro – beispielsweise 30.000 Euro.
Um die Leistung zu erhalten, muss der Versicherte ein ärztliches Attest einreichen.
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Eine Übergangsleistung kann bei einer schweren Verletzung hilfreich sein. Mit unserem Online-Vergleich der privaten Unfallversicherung können Sie bequem und schnell zahlreiche Tarife miteinander vergleichen. Welche Regeln für die Übergangsleistung gelten, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Diese finden Sie für jeden Tarif in unserem Detail-Vergleich als PDF-Dokument.
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