Gliedertaxe – Leistung bei Invalidität
Die Gliedertaxe ist ein wichtiges Element der privaten Unfallversicherung. Wir erklären, was sich hinter dem Begriff genau verbirgt, wie die Gliedertaxe die Höhe einer Auszahlung mitbestimmt und warum sie sich je nach Tarif unterscheidet.
Die private Unfallversicherung leistet bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall. Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt neben der vereinbarten Grundsumme vor allem vom Grad der Invalidität ab.
Diesen bestimmt der Versicherer mit Hilfe einer Gliedertaxe. Sie legt für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan einen Invaliditätsgrad fest, der bei einem vollständigen Verlust gilt.
- Die Gliedertaxe legt den Invaliditätsgrad für jeden Körperteil fest und ist in der Unfallversicherung entscheidend für die Höhe der Leistung.
- Nach einem Unfall diagnostiziert ein Arzt den Grad der Invalidität anhand der Gliedertaxe und meldet ihn der Versicherung.
- Die Höhe der Auszahlung berechnet sich aus dem Invaliditätsgrad, der vereinbarten Versicherungssumme und Progression.
- Weil die Versicherungen ihre Gliedertaxen selbst festlegen, sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen.
- Mit Zusatzleistungen wie einer Unfallrente oder einem Krankenhaustagegeld können Sie Ihren Unfallschutz erweitern.
Beispiel für eine Gliedertaxe – Tabelle
Die Gliedertaxe einer Versicherung finden Sie in der Regel als Tabelle in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB).
Unsere Tabelle zeigt die Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vergleich zur Gliedertaxe eines guten Tarifs.
Vergleich: GDV-Empfehlung + guter Tarif
| Körperteil / Sinnesorgan | Empfehlung des GDV | guter Tarif |
|---|---|---|
| Arm im Schultergelenk | 70 % | 100 % |
| Arm oberhalb Ellenbogen | 65 % | 100 % |
| Arm unterhalb Ellenbogen | 60 % | 100 % |
| Hand | 55 % | 90 % |
| Daumen | 20 % | 45 % |
| Zeigefinger | 10 % | 30 % |
| anderer Finger | 5 % | 20 % |
| Bein über Mitte Oberschenkel | 70 % | 100 % |
| Bein bis Mitte Oberschenkel | 60 % | 100 % |
| Bein bis unterhalb Knie | 50 % | 100 % |
| Bein bis Mitte Unterschenkel | 45 % | 100 % |
| Fuß | 40 % | 70 % |
| großer Zeh | 5 % | 20 % |
| anderer Zeh | 2 % | 10 % |
| Auge | 50 % | 70 % |
| Gehör auf einem Ohr | 30 % | 50 % |
| Geruchssinn | 10 % | 25 % |
| Geschmackssinn | 5 % | 25 % |
Einige Versicherer bieten für bestimmte Berufe speziell angepasste Gliedertaxen an – etwa für Chirurgen oder Musiker. Hier werden einzelne Körperteile deutlich besser abgesichert.
So wird der Grad der Invalidität bestimmt
Da die Unfallversicherung nur bei bleibenden Verletzungen eine Kapitalleistung erbringt, muss der Versicherte meist nach einer bestimmten Frist einen Arzt aufsuchen. Der Arzt wird in der Regel von der Versicherung bestimmt und soll feststellen, ob aufgrund des Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht.
Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, ist es wichtig, dass Sie der Versicherung einen Unfall innerhalb einer bestimmten Frist melden. In der Regel muss eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und der Versicherung gemeldet worden sein. Für Leistungen im Todesfall muss man einen Unfalltod meist innerhalb von 48 Stunden melden.
Der Arzt diagnostiziert den Grad der körperlichen Beeinträchtigung und meldet ihn der Versicherungsgesellschaft.
Dabei muss man unterscheiden, ob nach abgeschlossener Heilbehandlung ein Körperteil gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden kann.
Der Invaliditätsgrad für den vollständigen Verlust eines Auges liegt bei 50 Prozent. Stellt der Augenarzt eine verbleibende Funktionsfähigkeit von 50 Prozent fest, berücksichtigt der Versicherer nur die Hälfte von 50 Prozent – also 25 Prozent.
50 % Invalidität nach Gliedertaxe x 50 % Funktionsfähigkeit = 25 % Invaliditätsgrad
In der Gliedertaxe sind nicht sämtliche Körperteile aufgeführt. Führt eine andere Verletzung – etwa an der Wirbelsäule – zu einer Behinderung, muss der Arzt den Invaliditätsgrad einschätzen. Er ermittelt dann, wie stark die Verletzung den Versicherten in seiner Leistungsfähigkeit einschränkt.
So wird die Höhe der Kapitalzahlung berechnet
Die Versicherung berechnet aus dem Invaliditätsgrad – zusammen mit der vereinbarten Versicherungssumme und Progression – die Höhe der Einmalzahlung.
Verliert etwa ein Versicherungsnehmer durch einen Unfall einen Arm, entspricht das laut der abgebildeten Gliedertaxe einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent. Ohne Progression erhält er daher 70 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Wurden 200.000 Euro abgeschlossen, zahlt der Versicherer 140.000 Euro aus.
Liegen mehrere unfallbedingte, bleibende Verletzungen vor, addieren sich die Invaliditätsgrade und die Versicherung leistet eine entsprechend höhere Kapitalzahlung – zum Beispiel beim Verlust mehrerer Finger.
Maximal wird jedoch ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent berücksichtigt – selbst wenn die Summe aller Einschränkungen theoretisch höher ausfällt.
Progression erhöht die Höhe der Auszahlung
Das folgende Fallbeispiel zeigt, wie sich die Progression auf die Versicherungsleistung auswirkt.
Fallbeispiel:
- Versicherungssumme: 100.000 Euro
- Progression: 225 Prozent
- Unfallfolge: Querschnittslähmung
Verliert die versicherte Person durch einen Unfall die Fähigkeit zu gehen, würde der Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe theoretisch 140 Prozent betragen – 70 Prozent je Bein. Praktisch berücksichtigt die Versicherung den maximal möglichen Invaliditätsgrad von 100 Prozent.
Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Da der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss eine Progression von 225 Prozent vereinbart hat, erhöht sich die Auszahlung auf 225.000 Euro.
Der Unfallschutz kann durch Zusatzversicherungen erweitert werden. Wer möchte, kann beispielsweise eine Unfallrente oder ein Krankenhaustagegeld in den Versicherungsschutz integrieren. Die Unfallrente leistet monatliche Rentenzahlungen, wenn durch die Invalidität eine eingeschränkte oder vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht. Meist wird eine Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent ausgezahlt.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bezahlt. So lassen sich Kosten, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen, begleichen (zum Beispiel Kinderbetreuung oder Medikamentenzuzahlungen). Erwachsene können darauf jedoch in der Regel verzichten.
Häufige Verletzungen: Wann leistet die Unfallversicherung?
Erfahren Sie hier, ob und unter welchen Voraussetzungen die Unfallversicherung bei bestimmten Verletzungen leistet:
Praktische Tipps: Darauf sollten Sie beim Abschluss achten
- Gliedertaxe
Achten Sie darauf, dass der Invaliditätsgrad für die einzelnen Körperteile und Sinnesorgane möglichst hoch ist. Richten Sie sich nach unseren Empfehlungen für einen guten Tarif. - Progression
Vereinbaren Sie eine Progression, um vor allem bei schweren Verletzungen gut abgesichert zu sein. Damit steigt die Auszahlung bei einer hohen Invalidität. - Höhe der Absicherung
Achten Sie darauf, dass die Auszahlung bei einer hohen Invalidität ausreicht. Überschlagen Sie dafür, welche Kosten durch nötige Umbauten am Haus oder Auto auf Sie zukommen könnten. Haben Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung, müsste die Einmalzahlung im schlimmsten Fall auch Ihr Gehalt bis zur Rente ersetzen. - Todesfall-Leistung
Sie können zusätzlich eine geringe Todesfallsumme von 5.000 Euro vereinbaren, um die Kosten für eine Bestattung abzusichern. Höhere Summen sind jedoch nicht sinnvoll und machen Ihren Unfallschutz nur unnötig teuer. - Monatliche Unfallrente
Bei Kindern und Jugendlichen können Sie eine monatliche Unfallrente vereinbaren, um bei schweren Unfallfolgen zumindest einen Teil der Lebenskosten zu decken. Für Erwachsene empfehlen wir, auf die teure Unfallrente zu verzichten – zumal diese meist erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt wird.
Häufige Fragen zur Gliedertaxe
Gliedertaxe von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich
Jede Versicherung legt selbst fest, wie sie ihre Gliedertaxe gestaltet. Es gibt zwar eine Empfehlung des GDV, diese ist jedoch nicht verbindlich. Sehr gute Tarife sehen deutlich höhere Invaliditätsgrade für die einzelnen Körperteile und Sinnesorgane vor.
Daher sollten Sie die Tarife der Versicherer mit den unterschiedlichen Gliedertaxen vor einem Abschluss miteinander vergleichen.
Nutzen Sie dafür den CHECK24 Vergleichsrechner der privaten Unfallversicherung. Unser Online-Vergleich enthält viele Top-Anbieter und bietet Ihnen ein Sparpotenzial von bis zu 96 Prozent. Unser Unfallversicherung Vergleich ist dabei für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich.
Belohnen Sie sich mit exklusiven Vorteilen
Profitieren Sie von Punkten! Je höher Ihr Smily Level, desto mehr Punkte bekommen Sie für Ihren Unfallversicherungsvertrag.
