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Gliedertaxe – Leistung bei Invalidität

Was man unter dem Begriff Gliedertaxe versteht und wie er die Kapitalzahlung einer Unfallversicherung beeinflusst, erfahren Sie hier!

Mit einer privaten Unfallversicherung können Versicherte ihre eigene und die finanzielle Existenz ihrer Familie umfassend gegen Unfallrisiken absichern. Erleidet eine versicherte Person bei einem privaten oder beruflichen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung, leistet die Unfallversicherung prinzipiell eine Kapitalzahlung.

Die Höhe dieser Zahlung ist von der vereinbarten Versicherungssumme, dem ärztlich attestieren Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe der jeweiligen Versicherung abhängig.

Die Assekuranzen ordnen dem Verlust jedes Körperteils und Sinnesorgans einen bestimmten Invaliditätsgrad zu - die Auflistung dieser Werte wird als sogenannte Gliedertaxe bezeichnet.

Unfallversicherung: Beispiel einer Gliedertaxe mit Invaliditätsgraden für einzelne Körperteile

 

Weitere Leistungen durch Zusatzbausteine

Der Unfallschutz kann durch Zusatzversicherungen ausgeweitet werden. Wer möchte, kann beispielsweise eine Unfallrente oder ein Krankenhaustagesgeld in den Versicherungsschutz integrieren. Die Unfallrente leistet monatliche Rentenzahlungen, wenn durch die Invalidität eine eingeschränkte oder vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht.

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bezahlt. So lassen sich Kosten, die durch den Krankenhausaufenthalt entstehen, begleichen (zum Beispiel Kinderbetreuung oder Medikamentenzuzahlungen). Erwachsene können darauf jedoch in der Regel verzichten.

Bestimmung der Invalidität durch einen Arzt

Da die Unfallversicherung nur bei bleibenden Verletzungen eine Kapitalleistung erbringt, muss der Versicherte – wenn keine eindeutige körperliche Beeinträchtigung vorliegt (z.B. vollständiger Verlust eines Körperteils) – nach einer bestimmten Frist einen Arzt aufsuchen. Die Frist liegt meist bei 12 oder 15 Monaten und beginnt ab dem Unfalltag. Der Arzt wird in der Regel von der Versicherung bestimmt und soll feststellen, ob aufgrund des einst gemeldeten Unfalls eine andauernde Beeinträchtigung eines Körperteils oder Sinnesorgans besteht.

Der Arzt diagnostiziert den Grad der körperlichen Beeinträchtigung und meldet ihn der Versicherungsgesellschaft. Diese staffelt die Funktionsfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen nochmals in verschiedene Funktionsgrade. Der Funktionsgrad bestimmt sodann die Höhe der auszubezahlenden Versicherungssumme.

 

Beispiel: Minderung der Sehkraft

Der Invaliditätsgrad für den vollständigen Verlust oder der absoluten Funktionsunfähigkeit eines Auges liegt bei 40 Prozent. Stellt der Augenarzt nun eine Funktionsfähigkeit (Funktionsgrad) von 50 Prozent fest, erhält der Geschädigte nur die Hälfte der Versicherungssumme – in diesem Fall 20 Prozent.

Versicherungsfall bei der Unfallversicherung

Damit dem Versicherten kein Nachteil entsteht, ist es wichtig, dass er seiner Versicherung jeden Unfall innerhalb einer bestimmten Frist meldet.

Verliert beispielsweise ein Versicherungsnehmer im Zuge eines Unfalls ein Auge, entspricht das gemäß der oben abgebildeten Gliedertaxe einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent.  Ohne Progression erhält er demnach 40 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.

Liegen mehrere eindeutige (etwa der Verlust mehrerer Finger), unfallbedingte und bleibende Verletzungen vor, addieren sich die Invaliditätsgrade und die Versicherung leistet eine entsprechende Kapitalzahlung. Maximal werden jedoch 100 Prozent der Versicherungssumme ausbezahlt - außer der Versicherte hat eine Progression vereinbart.

Das folgende Fallbeispiel soll demonstrieren, wie sich der Progressionssatz auf die Versicherungsleistung auswirkt.

Fallbeispiel:

  • Versicherungssumme: 100.000 Euro
  • Progression: 225 Prozent
  • Unfallfolge: Querschnittslähmung

Verliert die versicherte Person durch einen Unfall die Fähigkeit zu gehen, würde der Invaliditätsgrad gemäß der Gliedertaxe theoretisch 140 Prozent betragen. Da es jedoch praktisch unmöglich ist, mehr als hundertprozentig invalide zu sein, stehen dem Versicherten folglich auch 100 Prozent der Versicherungssumme zu.

Die Versicherungssumme beträgt im Beispiel 100.000 Euro. Da der Versicherungsnehmer jedoch bei Vertragsabschluss eine Progression von 225 Prozent vereinbart hat, bekommt er aufgrund der Querschnittslähmung insgesamt 225.000 Euro ausbezahlt.

Häufige Verletzungen: Wann leistet die Unfallversicherung?

Erfahren Sie hier, ob und unter welchen Voraussetzungen die Unfallversicherung bei bestimmten Verletzungen leistet:

  • Kreuzbandriss

    Bei einem Kreuzbandriss (Kreuzbandruptur) reißt das vordere oder hintere Kreuzband im Knie – häufig beim Fußball oder Skifahren. Ein Kreuzbandriss beeinträchtigt die Stabilität des Knies. Führt die Verletzung zu einer andauernden Invalidität, leistet die Unfallversicherung.

    Dafür sollte der Tarif auch bei erhöhten Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen leisten. Ansonsten würde die Verletzung nur als Unfall gelten, falls es eine Krafteinwirkung von außen gab – etwa durch den Zusammenprall mit einem Mitspieler.

  • Knochenbruch

    In vielen Fällen führt ein einfacher Knochenbruch nicht zu bleibenden Schäden und ist nach einigen Wochen ausgeheilt. Daher leistet die Unfallversicherung in der Regel nicht für Knochenbrüche. Es gibt jedoch spezielle Tarife, die bei einem Knochenbruch ein Gipsgeld zahlen – eine Art Schmerzensgeld für solche Verletzungen.

  • Bandscheibenvorfall

    Tritt Bandscheibengewebe (Gallertkern) zwischen einzelnen Wirbeln nach außen, spricht man von einem Bandscheibenvorfall. Meist sind hohe Belastungen der Bandscheiben durch häufiges Sitzen oder Heben schwerer Lasten die Ursache. Für solche Verschleißerscheinungen leistet die Unfallversicherung nicht.

    In der Regel schließen die Versicherungs­beding­ung­en Schäden an den Bandscheiben ausdrücklich aus. Die Unfallversicherung leistet daher nur im Ausnahmefall, falls ein Unfall als überwiegende Ursache (mehr als 50 Prozent) auszumachen ist. Allerdings gilt dies nicht für erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen – hier sind Schäden an den Bandscheiben fast immer ausgeschlossen.

  • Leistenbruch

    Bei einem Leistenbruch (Leistenhernie) brechen Schichten der Bauchwand durch den Leistenkanal. Häufig liegt eine angeborene Schwäche vor, die durch eine zu hohe Belastung zum Bruch führt. In der Regel wird ein Leistenbruch operiert und hat keine dauerhaften Einschränkungen zur Folge.

    Sollte es im Einzelfall dennoch zu einer Invalidität kommen, leistet die Unfallversicherung, falls der Tarif Verletzungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung – auch bei Bauch- und Unterleibsbrüchen – abdeckt.

  • Bizepssehnenriss

    Bei einem Bizepssehnenriss (Bizepssehnenruptur) reißt eine der drei Sehnen des Bizepsmuskel am Oberarm. Fast immer ist die lange Bizepssehne betroffen, die den Muskel am Schultergelenk befestigt. In der Regel tritt diese Verletzung bei älteren Sportlern oder körperlich schwer arbeitenden Menschen auf und ist verschleißbedingt. Dann handelt es sich normalerweise nicht um einen Unfall. Zudem bleibt nach abgeschlossener Behandlung häufig nur eine leichte Kraftminderung zurück.

    Ein Riss der unteren (distalen) Bizepssehne tritt hingegen meist nach einem Unfall auf, ein Riss der kurzen Bizepssehne ist äußerst selten.

    Die private Unfallversicherung zahlt in allen Fällen nur, falls der Bizepssehnenriss zu dauerhaften Schäden führt. Gab es beim Unfall keine äußere Krafteinwirkung, muss der Tarif zudem erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen abdecken.

Häufige Fragen zur Gliedertaxe

  • Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?

    Bei bleibenden Unfallfolgen muss ein Arzt in einem Gutachten feststellen, ob bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane dauerhaft geschädigt sind. Bei einem Verlust oder vollständigem Funktionsverlust eines Körperteils ergibt sich der Invaliditätsgrad aus der Gliedertaxe. Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Invaliditätsgrade addiert. Ist die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt, wird der jeweilige Invaliditätsgrad anteilig berücksichtigt.

  • Was ist eine Gliedertaxe?

    Die Gliedertaxe einer Unfallversicherung legt für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan fest, wie hoch bei einem Verlust der Invaliditätsgrad ist. So kann die Gliedertaxe etwa festlegen, dass der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Auges 50 Prozent, bei Verlust eines Daumens 20 Prozent beträgt. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, werden die Invaliditätsgrade addiert. Die Gliedertaxe ist Bestandteil der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) eines Tarifs.

  • Was ist eine verbesserte Gliedertaxe?

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Empfehlung für die Gliedertaxe veröffentlicht. Diese ist jedoch unverbindlich. Jeder Versicherer kann selbst festlegen, welchen Invaliditätsgrad er den einzelnen Körperteilen zuordnet. Dabei kann ein Anbieter über die Empfehlungen des GDV hinausgehen und höhere Invaliditätsgrade vereinbaren. Eine solche Gliedertaxe bezeichnet man als verbesserte Gliedertaxe.

  • Was ist die Progression bei der Unfallversicherung?

    Vereinbart man bei der Unfallversicherung eine Progression, erhöht sich im Leistungsfall bei höheren Invaliditätsgraden die Versicherungssumme um einen bestimmten Faktor. Meist kann man beim Abschluss zwischen den Progressionsstaffeln 225, 350 und 500 Prozent wählen. Vereinbart man etwa eine Progression von 225 Prozent und beträgt die Grundsumme 100.000 Euro, zahlt die Versicherung maximal das 2,25-Fache der Summe (225.000 Euro) aus.

    Welcher Prozentwert im Leistungsfall ausgezahlt wird, lässt sich anhand der Progressionsstaffel ablesen. Diese Tabelle findet sich meist im Versicherungsschein oder den Versicherungsbedingungen.

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