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alle BewertungenFür Kinder bieten die Unfallversicherer spezielle Tarife an, um den Nachwuchs vor den Folgen eines Unfalls abzusichern. Solche Tarife lassen sich meist bis zu einem Alter von 15 oder 16 Jahren und maximal bis zur Volljährigkeit abschließen. Danach wird der Vertrag häufig auf einen normalen Erwachsenentarif umgestellt.
Ein Mindestalter gibt es in der Regel nicht. Sie können Ihr Kind daher bereits ab dem Tag der Geburt als Baby versichern. Wenn es anfängt zu krabbeln und selbstständig seine Umwelt zu erkunden, steigt die Gefahr für einen Unfall. Spätestens dann sollten Sie eine Unfallversicherung abschließen, um Ihren Nachwuchs von Anfang an zu schützen.
Sie toben herum und sind ständig in Bewegung – Kinder sind meist sehr aktiv. Dabei können sie Gefahren noch nicht richtig einschätzen und haben daher ein höheres Verletzungsrisiko als Erwachsene. Schnell ist ein Kind einmal vom Stuhl gefallen oder beim Klettern auf dem Spielgerüst abgestürzt. Meist gehen die Unfälle zum Glück glimpflich aus.
Doch was ist, wenn es einmal zu einem größeren Unfall mit bleibenden Gesundheitsschäden kommen sollte?
Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Kinder und Babys nur unzureichend abgesichert. Der gesetzliche Schutz greift nur, falls sich ein Unfall beim Besuch eines Kindergartens, einer Kindertagesstätte oder in der Schule ereignen sollte. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.
Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich 60 Prozent aller Unfälle von Kindern zu Hause und in der Freizeit. Nur 18 Prozent der Unfälle passieren in einer Betreuungseinrichtung, 14 Prozent im Straßenverkehr.
Innerhalb eines Jahres verletzen sich 16,5 Prozent aller Kinder im Alter von 1 bis 17 Jahren so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Jungen sind dabei mit knapp 19 Prozent deutlich häufiger betroffen als Mädchen (14 Prozent). Nach einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG) mussten allein im Jahr 2019 rund 1,9 Millionen Kinder nach einem Unfall zum Arzt.
Daher ist eine private Unfallversicherung für Kinder und Babys sinnvoll, um die finanziellen Folgen von bleibenden Unfallschäden abzusichern. Denn der Schutz der gesetzlichen Unfallkasse greift in vielen Fällen nicht.
Die wichtigste Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die Einmalzahlung bei bleibenden Gesundheitsschäden – die Invaliditätsleistung. Mit dem Geld können anfallende Kosten nach einem Unfall beglichen werden – etwa für Spezialbehandlungen, die eine Krankenversicherung nicht übernimmt, oder für nötige Umbauten in der Wohnung oder im Haus.
Wie hoch die Invaliditätsleistung ausfällt, hängt von der vereinbarten Grundsumme (Versicherungssumme) ab. Daneben bestimmen die Gliedertaxe des Tarifs, der Grad der Behinderung (Invaliditätsgrad) sowie die gewählte Progression, welche Summe die Versicherung im Leistungsfall zahlt.
Von diesen Faktoren hängt die Höhe der Leistung ab:
Beim Abschluss einer Unfallversicherung wählt man eine Grundsumme. Sie dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Einmalzahlung im Leistungsfall. Beim Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder sollten Eltern darauf achten, dass die Einmalzahlung im Leistungsfall hoch genug ausfällt. Wir empfehlen für Kinder eine Versicherungssumme von mindestens 75.000 Euro.
Die Gliedertaxe gibt für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan an, zu welchem Invaliditätsgrad ein Verlust führt. Dieser Invaliditätsgrad wird in Prozent angegeben und hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Bei einem Verlust von mehreren Körperteilen oder Sinnesorganen werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert – bis zu einer Vollinvalidität von 100 Prozent.
Beispiel: Verlust von Arm und Fuß
Für den Verlust eines Arms sieht die Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent vor, für den Verlust eines Fußes 40 Prozent. Es ergibt sich theoretisch eine Invalidität von 110 Prozent. Praktisch besteht eine Vollinvalidität in Höhe von 100 Prozent, da dies der höchstmögliche Invaliditätsgrad ist.
Vereinbart man bei der Unfallversicherung eine Progression, erhöht sich die Versicherungsleistung bei schweren Gesundheitsschäden. Meist kann man zwischen einer Progression von 225, 350 und 500 Prozent wählen. Häufig macht sich eine Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent bemerkbar.
Wir empfehlen für Kinder eine Progression in Höhe von 350 Prozent. Bei einer Grundsumme von 65.000 Euro und einer Progression in Höhe von 350 Prozent würde die Versicherung damit bei einer Vollinvalidität eine Einmalzahlung von 227.500 Euro leisten.
Neben der Einmalzahlung bietet eine Unfallversicherung je nach Tarif weitere Zusatzleistungen. Wir empfehlen, für Kinder vor allem eine monatliche Unfallrente sowie eine Todesfallsumme zu vereinbaren.
Wichtige Zusatzleistungen, die für Kinder und Babys sinnvoll sein können:
Wird eine Unfallrente vereinbart, zahlt die Versicherung bei schweren Behinderungen eine lebenslange, monatliche Rente aus. Dies soll helfen, bei einer Behinderung die Lebenshaltungskosten zumindest zu einem Teil zu decken. Meist wird die Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt – also bei schweren Behinderungen. Wir empfehlen für Kinder eine monatliche Unfallrente in Höhe von mindestens 500 Euro.
Mit einer Todesfallsumme können bei einem tödlichen Unfall die Kosten für eine Beerdigung bezahlt werden.
Bei einer Unfallversicherung für Kinder ist eine Todesfallsumme von 5.000 Euro sinnvoll, um Beerdigungskosten abzudecken.
Der Versicherungsschutz sollte auch bei Infektionskrankheiten nach einem Zeckenbiss greifen. Führt ein Zeckenbiss etwa zu bleibenden Schäden nach einer Infektion mit Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), würde die Unfallversicherung zahlen.
Gute Tarife leisten auch bei Impfschäden. Dann sind Kinder abgesichert, falls es im Einzelfall doch einmal zu schweren Nebenwirkungen nach einer Schutzimpfung – etwa gegen Masern oder Tetanus – kommen sollte.
Vergiftungen – etwa durch Reinigungsmittel oder giftige Pflanzen – kommen gerade bei kleinen Kindern immer wieder vor, wenn sie ihr Umfeld erkunden. Daher sollte der Unfalltarif möglichst auch bei einer Vergiftung leisten.
Bei der Suche und Bergung nach einem Unfall – etwa beim Skifahren in den Bergen – können hohe Kosten anfallen. Beinhaltet die Versicherung Leistungen für Bergungskosten, übernimmt sie die Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer maximalen Höhe.
Leistet der Tarif für kosmetische Operationen, übernimmt die Versicherung auch notwendige kosmetische OPs – um zum Beispiel entstandene Narben zu verkleinern – und Zahnersatz bis zu festgelegten Höchstsummen.
Muss ein Kind stationär im Krankenhaus behandelt werden, zahlt ein Tarif mit Leistungen für Rooming-in die Kosten für die Unterbringung von Mutter oder Vater – meist im selben Zimmer. Die Leistung der Unfallversicherung wird dann unabhängig davon gezahlt, ob die gesetzliche Krankenversicherung solche Kosten übernimmt.
Unfallversicherung für Kinder und Babys – unsere Empfehlungen:
Die Kosten einer Unfallversicherung für Kinder hängen vor allem vom Alter und dem gewünschten Versicherungsumfang ab. Im CHECK24-Vergleich ist eine Unfallversicherung für ein 10-jähriges Kind mit einer Grundsumme von 75.000 Euro und einer Progression von 350 Prozent bereits ab 4 € monatlich erhältlich (inklusive 10 € Krankenhaustagegeld, 500 € Unfallrente und 5.000 € Todesfallsumme).
Nutzen auch Sie den CHECK24-Vergleich, um eine günstige Unfallversicherung für den individuellen Absicherungsbedarf Ihres Kindes abzuschließen. Mit unserem Online-Rechner vergleichen Sie 240 verschiedene Tarife – ganz einfach und bequem! Dabei können Sie bis zu 95 Prozent bei den Beiträgen sparen!
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