Sollte man tatsächlich nach einer Impfung eine gesundheitliche Komplikation erleiden, leisten gute Unfallversicherungen auch für einen solchen Impfschaden. Ob die Versicherung zahlt, hängt dabei vom jeweiligen Tarif ab.
Deckt der Tarif Impfschäden ab, zahlt die private Unfallversicherung, falls es zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommt. Der Impfschaden wird dann als Unfall gewertet. Entscheidend ist, dass der Gesundheitsschaden nachweislich durch die Impfung verursacht wurde.
Wie hoch die Leistung der Versicherung ausfällt, hängt neben der vereinbarten Versicherungssumme vom Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung – dem Invaliditätsgrad – ab.
In der Unfallversicherung beschreibt man einen Unfall nach der PAUKE-Formel. Ein Unfall ist demnach ein Plötzlich von Außen Unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu gesundheitlichen Schäden führt. Ohne eine gesonderte Klausel erfüllt eine Schutzimpfung diese Kriterien nicht: Sie erfolgt weder plötzlich noch unfreiwillig und wirkt zudem von innen.
Allerdings kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an, ob die Unfallversicherung auch Impfschäden nach einer Corona-Impfung abdeckt. Viele Tarife beschränken den Schutz auf ganz bestimmte Schutzimpfungen – zum Beispiel gegen Cholera oder Masern. In den Bedingungen ist dann aufgelistet, für welche Schutzimpfungen der Versicherungsschutz gilt. Ist die betreffende Impfung nicht aufgeführt, kann der Schutz fehlen.
Damit auch Corona-Impfungen – einschließlich neuerer Impfstoffe wie Kostaive – vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, sollte der Tarif keine abschließende Liste einzelner Infektionskrankheiten oder Impfstoffe enthalten.
Eine Erkrankung nach der Infektion mit dem Coronavirus ist nur in Ausnahmefällen versichert. Zwar bieten gute Tarife auch einen Schutz bei Infektionen. Diese sind jedoch – wie bei vielen Klauseln zu Impfschäden – in der Regel aufgeführt und beschränken sich auf bestimmte Krankheiten wie FMSE, Gelbfieber, Diphtherie oder Windpocken.
Nach einer Impfung kann es üblicherweise zu Impfreaktionen kommen. Das sind typische, in der Regel harmlose und vorübergehende Beschwerden wie etwa Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle. Diese Reaktionen sind Folge der erwünschten Immunreaktion des Körpers und klingen meist nach wenigen Tagen vollständig ab.
In sehr seltenen Fällen kann es zu schwerwiegenden Impfkomplikationen kommen. Diese Komplikationen gehen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus und müssen vom Arzt an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Kommt es zu schweren gesundheitlichen Komplikationen, spricht man von einem Impfschaden. Laut dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dabei über eine übliche Impfreaktion hinausgehen. Auch die Infektion eines Dritten nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff gilt als Impfschaden.
Die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.
Wer nach einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen solchen Impfschaden erleiden sollte, hat Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV). Dies ist im Infektionsschutzgesetz geregelt (§ 60 IfSG). Das Soziale Entschädigungsrecht hat zum 1. Januar 2024 das frühere Bundesversorgungsgesetz abgelöst.
Hierzu müssen Betroffene einen Antrag beim zuständigen Amt ihres Bundeslandes stellen und die Kausalität belegen – also nachweisen, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und ihren gesundheitlichen Beschwerden gibt. Dies ist im Einzelfall sehr schwierig. Im Schnitt werden daher nur rund zehn Prozent aller Anträge anerkannt.
Im Einzelfall haben Arbeitnehmer nach einem Impfschaden auch Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ist der Fall, wenn die Impfung in einem „inneren Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit“ stand – etwa, weil es eine Impfpflicht für den Betrieb gab oder das Infektionsrisiko bei der Arbeit deutlich erhöht war.
Dass es nach einer Schutzimpfung zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen kommt, ist sehr selten.
Auch die bisherigen Erfahrungen mit den neuartigen Corona-Impfstoffen deuten darauf hin, dass diese grundsätzlich gut vertragen werden. In den meisten Fällen kommt es lediglich zu leichten Impfreaktionen wie Müdigkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen, Fieber oder Rötungen an der Einstichstelle.
Nur ganz wenige Menschen leiden nach der Impfung unter größeren Beschwerden bis hin zu bleibenden Schäden: Das waren nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts rund 0,02 Prozent aller Geimpften.
Eine Auswertung der ZEIT vom Juni 2023 kommt zu einer ähnlichen Größenordnung: Danach hatte in Deutschland etwas mehr als einer von 10.000 Geimpften einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt.
Bei den Vektor-Impfstoffen war es etwa in einzelnen Fällen zu sehr seltenen, aber schwerwiegenden Hirnvenen-Thrombosen (Sinusvenen-Thrombosen) gekommen. Auch das Guillain-Barré-Syndrom – eine Entzündung des Nervensystems, die häufig zu Lähmungen führt – wurde als seltene Nebenwirkung der Impfstoffe registriert.
Seit dem 1. Dezember 2021 wurde der Vektor-Impfstoff von Astrazeneca (Vaxzevria) in Deutschland nicht mehr verwendet. Im März 2024 zog der Hersteller den Impfstoff vollständig vom EU-Markt zurück.
Bei den mRNA-Impfstoffen stellte man zudem fest, dass es in sehr seltenen Fällen zu einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis) oder Herzbeutelentzündung (Perikarditis) kommen kann. Die Entzündungen heilen meist folgenlos aus. Ob sich in Einzelfällen allerdings Spätfolgen wie eine Herzmuskelschwäche entwickeln, ist derzeit noch nicht geklärt.
Zu Beginn der Corona-Impfkampagne wurden nach einer Impfung mit Comirnaty sowie Spikevax einige lebensbedrohliche allergische Reaktionen (Anaphylaxien) beobachtet. Nach Auswertungen traten solche Fälle jedoch nicht häufiger als bei anderen Impfungen auf.
Einige Forscher gehen davon aus, dass sehr wenige Menschen nach der Coronaimpfung unter einem Post-Vac-Syndrom leiden können. Die Beschwerden ähneln denen von Long-Covid-Patienten nach einer Infektion. Als offizielle Diagnose ist das bislang aber noch nicht bestätigt.
Da das Coronavirus bei Ungeimpften zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Tod führen kann, überwiegt der Nutzen einer Impfung aber trotz aller Nebenwirkungen deutlich das vorhandene Restrisiko – gerade für Risikogruppen.
Für die Masernimpfung kann man Risiko und Nutzen einer Impfung recht genau beziffern. So beträgt das Risiko, dass es nach einer Impfung zu einer Gehirnentzündung kommt, nur 1:1.000.000. Erkrankt man an Masern, liegt das Risiko für eine solche Entzündung dagegen bei 1:1.000. Es ist also rund tausendmal so hoch.
Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben die meisten Menschen gut vertragen. In den meisten Fällen kam es nur zu leichten, vorübergehenden Nebenwirkungen. Allerdings kann eine Impfung in sehr seltenen Fällen auch zu schweren gesundheitlichen Problemen führen.
In der EU sind derzeit (Stand: 2026) fünf Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA für die Corona-Impfung zugelassen. Die mRNA-Impfstoffe werden dabei jährlich an die aktuell zirkulierenden Virusvarianten angepasst.
Die aktuell zugelassenen Corona-Impfstoffe lassen sich vor allem in zwei Wirkprinzipien einteilen:
Proteinbasierte Impfstoffe enthalten ein bestimmtes Eiweiß des Coronavirus – das Spike-Protein, das als Stachel auf der Hülle des Coronavirus sitzt. Es regt das Immunsystem dazu an, Antikörper gegen genau dieses Protein herzustellen.
Bei den Mitteln von Biontech/Pfizer und Moderna handelt es sich um mRNA-Impfstoffe. Diese enthalten die Bauanleitung für das Spike-Protein in Form von mRNA-Molekülen. Damit sollen die körpereigenen Zellen das Virusprotein selbst herstellen und so das Immunsystem trainieren. In das Erbgut des Menschen gelangt die mRNA dabei nicht.
Mit Kostaive ist seit 2025 zudem ein selbstverstärkender mRNA-Impfstoff (sa-mRNA) in der EU zugelassen. Er enthält neben der Bauanleitung für das Spike-Protein auch eine Anleitung für ein Enzym, das zusätzliche Kopien der mRNA erzeugt. Auch diese Bestandteile werden nach der Impfung wieder abgebaut.
In der Vergangenheit gab es noch zwei weitere Arten von Impfstoffen, die aber mittlerweile nicht mehr verfügbar sind:
Bei den Vektor-Impfstoffen wurde das Genmaterial zur Herstellung des Spike-Proteins in ein harmloses Virus eingesetzt. Dieses Vektorvirus vermehrte sich im Körper nicht und führte auch zu keiner Erkrankung. Das Genmaterial gelangte in die körpereigenen Zellen und ließ diese das Spike-Protein herstellen. Dies löste dann eine Immunreaktion des Körpers aus. Der Vektor-Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca wurde im März 2024 vom Hersteller vom EU-Markt zurückgezogen, die EU-Zulassung erlosch.
Schließlich gab es mit einem Mittel von Valneva noch einen Ganzvirus-Impfstoff. Dabei handelte es sich um das komplette Coronavirus SARS-CoV-2, das abgetötet und damit unschädlich gemacht wurde. Zusätzlich enthielt der Impfstoff zwei Wirkverstärker, um die Immunreaktion des Körpers anzukurbeln. Der Valneva-Impfstoff ist allerdings seit dem 1. Dezember 2023 nicht mehr verfügbar. Der Hersteller hat die EU-Zulassung für diesen Impfstoff zurückgegeben.
Übersicht: In der EU zugelassene Impfstoffe
| Impfstoffname | Hersteller | Wirkprinzip |
|---|---|---|
| Bimervax | HIPRA Human Health | proteinbasiert |
| Comirnaty | Biontech/Pfizer | mRNA |
| Kostaive | Seqirus Netherlands B.V. | sa-mRNA |
| Nuvaxovid | Novavax | proteinbasiert |
| Spikevax | Moderna | mRNA |
Für die private Unfallversicherung ist nicht entscheidend, welcher Corona-Impfstoff verwendet wurde. Wichtig ist, ob der Tarif Impfschäden einschließt und ob ein dauerhafter Gesundheitsschaden nachweislich durch die Impfung verursacht wurde.
Ob eine private Unfallversicherung für Impfschäden leistet, können Sie im Online-Vergleich der Unfallversicherung von CHECK24 ganz einfach überprüfen. Im Detail-Vergleich wird für jeden Tarif angezeigt, ob er diesen Leistungsbaustein beinhaltet.
Ob der Schutz auf bestimmte Schutzimpfungen beschränkt ist oder auch bei einer Corona-Impfung greifen würde, lässt sich in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Achten Sie besonders darauf, ob neue Impfstoffe und COVID-19-Schutzimpfungen allgemein eingeschlossen sind. Haben Sie noch weitere Fragen zu Impfschäden oder anderen Leistungen eines Tarifs? Unsere Experten für die Unfallversicherung helfen Ihnen gerne weiter.
Nur wegen der Angst vor einem Corona-Impfschaden sollte niemand eine Unfallversicherung abschließen. Hier sollten Verbraucher sich von Versicherern oder Beratern nicht unnötig ängstigen lassen. Das Risiko dafür ist äußerst gering.
Wer sich vor schweren Erkrankungen fürchtet, sollte zudem über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Sie sichert das Einkommen ab, falls man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann – egal, ob nach einem Impfschaden, einer Krankheit oder einem Unfall.
Einige Tarife leisten für Impfschäden erst nach einer Wartezeit. Erst nach Ablauf dieser Frist – häufig drei Monate – gilt dann der Versicherungsschutz für Impfschäden.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
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