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Unfallversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben meist keinen gesetzlichen Unfall­schutz. Da sie keine Angestellten sind, genießen sie auch keinen Versicherungsschutz über einen Arbeitgeber. Daher müssen Selbstständige in der Regel selbst vorsorgen, um bei schweren Unfällen finanziell abgesichert zu sein. Sie können sich freiwillig bei einer Berufs­genossen­schaft versichern oder – auch zusätzlich – eine private Unfallversicherung abschließen. Nur in Ausnahme­fällen sind Selbstständige in der gesetzlichen Unfall­versicherung pflichtversichert.

  1. Freiwilliger gesetzlicher Unfallschutz über Berufsgenossenschaft
  2. Privater Unfallschutz für Unternehmer empfehlenswert

Unternehmer vor Solarpanel: Unfallversicherung für Selbstständige

So versichern sich Selbstständige über die Berufsgenossenschaft

Freiwillige Versicherung

Um sich freiwillig gesetzlich zu versichern, müssen Unternehmer einen Antrag bei ihrer Berufs­genossenschaft stellen, die für sie zuständig ist. Damit sind sie abgesichert, falls sie einen Arbeits­unfall oder eine Berufs­krankheit erleiden sollten.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen oder eine Rehabilitation und bietet Pflege- sowie Geldleistungen.

Pflichtversicherung

Es gibt auch Berufsgruppen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Satzung ihrer Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind – etwa Personen, die selbstständig im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege arbeiten. Das heißt, diese Gruppen haben keine Wahl und müssen sich gesetzlich unfallversichern.

Welcher Unfallversicherungsträger ist für mich zuständig?

In der gesetzlichen Unfall­versicherung gibt es drei Gruppen von Versicherungs­trägern: Die gewerblichen Berufs­genossen­schaften, die Sozial­versicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Unfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungs­verbände. Falls Sie nicht wissen, welcher Träger für Sie zuständig ist, können Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nachfragen.

Versicherungspflichtig sind unter anderem diese Berufsgruppen:

  • Physiotherapeuten
  • Masseure
  • Logopäden
  • Hebammen
  • Landwirte
  • Entwicklungshelfer
  • Küstenschiffer/-fischer

Bei Pflichtversicherung grundsätzlich keine Wahl

Ist ein Selbstständiger bei seiner Berufsgenossenschaft pflicht­versichert, kann er sich davon nicht befreien lassen. Nur für Kleinst­unternehmer in der Landwirtschaft sowie deren Ehepartner gibt es eine Ausnahme. Bewirtschaften sie nicht mehr als 2.500 Quadrat­meter Fläche, können sie sich von der Versiche­rungs­pflicht befreien lassen.

Unternehmer sollten sich privat absichern

Auch wenn Selbstständige und Freiberufler über einen Träger der gesetzlichen Unfall­versicherung versichert sind, sollten sie mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich vorsorgen. Denn der gesetzliche Unfallschutz gilt nur während der Arbeitszeit und für Tätigkeiten, die mit dem eigenen Gewerbe in Zusammenhang stehen. Allerdings passiert nur rund jeder zehnte Unfall auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg.

Mit einer privaten Unfallversicherung sind Selbstständige dagegen rund um die Uhr bei allen Aktivitäten abgesichert – also etwa auch beim Fußballspielen nach Feierabend, beim Renovieren der Wohnung oder im Urlaub.

Die private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall zu einem langfristigen Gesundheitsschaden führt. Die wichtigste Leistung der Versicherung ist dabei eine einmalige Auszahlung, die sich nach der vereinbarten Grundsumme und Progression sowie dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung richtet.

Mit der Zahlung können Versicherte zum Beispiel nötige Umbauten an der Wohnung oder andere Kosten finanzieren, die durch den Unfall anfallen. Dazu zählt etwa auch eine Umschulung, wenn sie in ihrem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können.

Welche Versicherungssumme Sie vereinbaren sollten, hängt ganz von Ihrem individuellen Bedarf ab. Überschlagen Sie, welchen Geldbetrag Sie bei einer schweren Behinderung voraussichtlich benötigen würden.

Grundsumme in Höhe des dreifachen Jahreseinkommens

Grundsätzlich empfehlen wir für Erwachsene eine Grundsumme in Höhe des dreifachen Brutto-Jahreseinkommens sowie eine Progression von 225 Prozent. Damit steigt die Auszahlung der Versicherung bei einer Vollinvalidität auf den vereinbarten Prozentwert an: bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 225 Prozent erhöht sich die Leistung zum Beispiel auf 225.000 Euro.

Selbstständige sollten nicht vergessen, auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn sie nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Die BU-Versicherung leistet dabei neben Unfällen auch bei Krankheiten, die mit Abstand die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind.

Weitere Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler

Neben dem persönlichen Unfallrisiko sollten Selbstständige und Freiberufler auch weitere Risiken absichern, um ihre private sowie unternehmerische Existenz zu schützen. Zu den wichtigsten Versicherungen zählen neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufshaftpflicht sowie Vermögensschadenhaftpflicht. Weitere Informationen zu allen wichtigen Gewerbeversicherungen finden Sie hier.

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