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Fehler lassen sich nie ganz vermeiden – gerade in Berufsgruppen, die beratend oder behandelnd tätig sind. Solche Verfehlungen können zu schweren finanziellen Schäden bei den Kunden führen und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Forderungen können für die betroffenen Berufsgruppen existenzgefährdend sein.
Aus diesen Gründen ist eine Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen essenziell – und in manchen Fällen sogar gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Gewerbebereich. Sie ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die speziell auf Dienstleistungsberufe und beratende oder behandelnde Berufe ausgelegt ist.
Dazu gehören etwa Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure sowie Unternehmens- und IT-Beratungen. Sie greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden durch die berufliche Tätigkeit bei Kunden oder Dritten einen Personen-, Sach-, Vermögens- oder einen Vermögensfolgeschaden verursachen.
Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung vor allem für beratende und behandelnde Berufe relevant. Sie leistet bei Schadensersatzforderungen von Kunden oder Dritten, die durch eine falsche Beratung oder Diagnose einen Personen-, Sach- oder echten Vermögensschaden erlitten haben.
Zudem sind in der Berufshaftpflicht die folgenden Leistungen enthalten:
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel die vielfältigen Dienstleistungen ab, die von beratenden und behandelnden Berufen – Architekten, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Ärzte – angeboten werden. Dazu gehören etwa:
Kommt es im Rahmen dieser Leistungen zu einem Schadensfall, greift die Versicherung, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:
Beispiel 1: Versäumte Frist – Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt vertritt seine Mandantin in einem Zivilprozess. Aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten in der Kanzlei kann er eine Frist nicht einhalten. Für die Mandantin war es die letzte Chance, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Sie verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 2: Vergessener Hinweis – Steuerberater
Ein Steuerberater vergisst, seinen Mandanten auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen. Diese Änderung führt dazu, dass sein Mandant steuerlich bessergestellt wird. Nach Einreichung der Einkommensteuererklärung kommt es zu finanziellen Einbußen beim Mandanten, da dieser die Neuregelung nicht zu seinem finanziellen Vorteil angewendet hat. Der Mandant macht einen Haftungsfall geltend – die Berufshaftpflicht springt ein.
Beispiel 3: Fehlerhafte Behandlung – Arzt
Ein Zahnarzt nimmt eine Wurzelbehandlung bei einem Patienten vor. Dazu muss er auch einen Zahn anbohren. Beim Bohren rutscht er ab und verletzt nebenstehende Zähne des Patienten. Die Schäden sind dauerhaft. Der Patient verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 4: Planungsfehler – Architekt
Ein Architekt ist mit der Planung eines Mehrfamilienhauses beauftragt worden. Er unterlässt es jedoch, eine Sockellinie festzulegen und achtet nicht darauf, dass das Rohbaumauerwerk vor Witterungseinflüssen geschützt wird. Es kommt deshalb bei der Fertigstellung des Gebäudes zu Rissen in der Fassade. Der Bauherr verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflicht greift.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht werden von verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu gehören:
Den größten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben dabei die Deckungssumme, der Leistungsumfang eines Tarifs sowie die Höhe der Selbstbeteiligung.
Der Unterschied zwischen der Betriebs- und Berufshaftpflicht liegt im Zweck des Versicherungsschutzes und in den Berufsgruppen, die geschützt werden.
Die Berufshaftpflicht bietet einen Versicherungsschutz für beratende und behandelnde Berufe. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Sie findet dann Anwendung, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit einen echten Vermögensschaden bei einem Kunden oder Dritten verursachen. Dazu kann es etwa kommen, wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater einen Kunden – unabsichtlich – falsch berät.
Die Betriebshaftpflicht nimmt hingegen produzierende Unternehmen in den Blick und die hier vor allem Risiken, die Personen-, Sach- oder Umweltschäden nach sich ziehen können, etwa aus den Bereichen Logistik, Handwerk oder Gastronomie. Hierbei kann es zu konkreten Schäden am Eigentum des Kunden oder am Kunden selbst kommen.
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Berufshaftpflicht gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Dazu zählen:
In anderen Beratungs- oder Dienstleistungsberufen, etwa Ingenieure, Gutachter, Unternehmensberater oder IT-Dienstleister, besteht keine gesetzliche Pflicht oder Vorgabe für eine Berufshaftpflichtversicherung. Dennoch kann es auch hier vorkommen, dass Kunden einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen. Auch Banken verlangen bei der Kreditvergabe für Unternehmen üblicherweise einen Nachweis über eine Berufshaft- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Alle Personen, die in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Unternehmens handeln, sind über die Berufshaftpflicht abgesichert. Dazu gehören:
Grundsätzlich leistet die Berufshaftpflicht bei echten Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.
Bei echten Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die nicht infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Sie entsprechen dem Versicherungsumfang einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Risiken echter Vermögensschäden liegen vor allem bei beratenden, behandelnden und dienstleistungsorientierten Berufen. Dazu gehören:
Bei Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierenden unechten Vermögensschäden (Vermögensfolgeschäden) können Schadensersatzforderungen eingefordert werden.
Zu den Sach- und Personenschäden gehören etwa:
Besonders behandelnde Berufsgruppen mit regelmäßigem Kundenkontakt können davon betroffen sein – allen voran Ärzte, Mediziner, Pflegepersonal, Fitnesstrainer oder Heilpraktiker.
In bestimmten Fällen leistet die Berufshaftpflichtversicherung nicht. Dies ist abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe. Zu den Fällen, bei denen keine Absicherung besteht, gehören unter anderem:
Da Vermögens-, Personen- oder Sachschäden und deren Ersatzforderungen schnell in die Millionen gehen können, sollte die Versicherungssumme so gewählt sein, dass sie vom größtmöglichen Schadensfall ausgeht. Die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen meist zwischen 250.000 und 10 Millionen Euro und sollten vor Abschluss einer Versicherung individuell geprüft werden.
Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet beratenden, freien und behandelnden Berufsgruppen einen essenziellen Schutz vor verschiedenen Gefahren.
Mit unserem Online-Vergleich erhalten Sie einen schnellen, bequemen und transparenten Überblick über die angebotenen Tarife für Ihr Unternehmen. Sie können die ideale Berufshaftpflicht finden und diese auch direkt abschließen.
Falls Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns auch gerne persönlich kontaktieren – per E-Mail oder Telefon. Wir beraten Sie gerne!
Die im Gewerbehaftpflicht-Versicherungsvergleich verfügbaren Versicherer bilden aktuell eine Marktabdeckung von über 50% ab. Diese können Sie kostenlos miteinander vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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