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Berufshaftpflicht für Architekten

Gebäudeplanung, Bauüberwachung, Koordination: Architekten sind mit einer Vielzahl von Aufgaben betreut, die im Rahmen von Bautätigkeiten anfallen. In ihrem Beruf verantworten sie in der Regel große Bauprojekte mit langer Planungszeit und unterschiedlich involvierten Gewerken und Akteuren. Hier kann es trotz sorgfältiger Planung und Vorbereitung am Bau zu Schadensfällen und Regressansprüchen kommen.

Durch solche Fehler können finanziellen Schäden und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen. Allein in Deutschland belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für Bauschäden auf etwa acht Milliarden Euro. In solchen Fällen greift die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten.

Die Versicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ist das wichtigste Element bei der Existenzsicherung von Architekten. In aller Regel unterliegt diese Berufsgruppe nach diversen landesrechtlichen Bestimmungen oder einschlägigen Berufsordnungen sogar einer Versicherungspflicht. Eine Versicherung ist für Architekten deshalb unverzichtbar.

In diesen Fällen leistet eine Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht­versicherung leistet bei Schadensersatz­forderungen von Kunden oder Dritten, die durch einen Fehler des Architekten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erlitten haben. Sie leistet überdies bei:

  • der Prüfung von Haftungsfragen (Zulässigkeit und Höhe).
  • der Entschädigung von berechtigten Ansprüchen.
  • der Abwehr unberechtigter Forderungen (Prozesskosten­übernahme inkludiert).

Grundsätzlich können sich Architekten vor folgenden Risiken schützen:

  • Planungsfehler

    • Fehlerhafte oder lückenhafte Planung oder Konstruktion
    • Nichtberücksichtigen wirtschaftlicher Voraussetzungen oder vorhandener baulicher Gegebenheiten
    • Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
    • Nichteinschalten von Sonderfachleuten
    • Nicht dauerhaft genehmigungsfähige Planung
    • Geänderte Pläne
    • nicht weitergeleitete Zeichnungen
  • Termin- und Kostenüberschreitung

    • Unterschätzung von Baugrundverhältnissen, die in Folge zu zeitaufwendigen und kostenintensiven Anpassungen führen
    • Aufstellen und Überwachung eines Zeitplans wird vernachlässigt
  • Beratungs- und Aufklärungsfehler

    • Unzureichende Informationen über Finanzierungen, Fördergelder und notwendige Versicherungen
    • Fehlende Beratung bei der Auswahl von ausführenden Firmen
    • Unzureichende Bauüberwachung der ausführenden Firmen
    • Fehlende Informationen über notwendige Umplanungen
    • Nichterkennen abzusehender Kostenüberschreitung bzw. unterlassenes Informieren des Auftraggebers

   

Schadensbeispiele: Welche Schäden versichert eine Berufshaftpflicht für Architekten?

Kommt es im Rahmen der oben genannten Leistungen zu einem Schadensfall, greift die Berufshaftpflicht. Folgende Beispiele verdeutlichen das:

 

Beispiel 1: Planungsfehler

Sie sind mit der Planung eines Wohngebäudes beauftragt worden. Es kommt zu Planungsfehlern im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen Wasser, das von außen gegen die Wände drücken kann. Das führt dazu, dass das Kellergeschoss überflutet wird, wodurch ein Sachschaden in Höhe von 80.000 Euro entsteht. Die Berufshaftpflicht greift. 

 

Beispiel 2: Terminüberschreitung

Sie sind mit der Ausführungsplanung einer Tiefgarage betreut. Da die Baugrundverhältnisse nicht ausreichend in der zeitlichen Planung der Tiefgarage berücksichtigt wurden, kommt es zu einer Verzögerung von sechs Monaten. Der Bauherr macht Sie dafür verantwortlich – die Berufshaftpflicht­versicherung greift.

 

Beispiel 3: Beratungsfehler

Sie haben die Aufgabe, bei einem großen Bauprojekt die bauausführenden Unternehmen zu überwachen. Teil dessen ist es, die Rechnungen zu prüfen und freizugeben. Dabei wurde eine Rechnung fälschlicherweise von Ihnen freigeben. Als der Fehler auffällt, ist das Unternehmen bereits in Insolvenz und es entsteht ein Vermögensschaden von 55.000 Euro. Die Berufshaftpflicht­versicherung greift.

Das kostet die Versicherung für Architekten

Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören etwa:

  • Jährlicher Honorarsatz
  • Lohn- und Gehaltskosten
  • Mitarbeiteranzahl
  • Selbstbeteiligung
  • Deckungssumme
 

Beispielrechnung: Berufshaftpflicht für einen selbstständigen Architekten

  • Abschluss: Master of Science
  • Mitglied der Baukammer Berlin
  • Tätigkeitsschwerpunkt: Architekt sowie Gutachter im Anlagenbau
  • Jahreshonorarsatz: 110.000 Euro
  • Fremdvergabehonorarumsatz: 13.000 Euro
  • Deckungssumme: 3 Millionen Euro
  • Selbstbeteiligung: 2.500 Euro
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre

Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung ab 3.765 Euro.

Häufige Fragen

  • Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflicht­versicherung Pflicht?

    Für Architekten ist die Berufshaftpflicht­versicherung meistens gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechende Regelung obliegt den Ländern. Für andere Berufsgruppen ist sie hingegen stets gesetzlich verpflichtend. Dazu gehören:

  • Welche Arten von Schäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ab?

    Die Berufshaftpflicht deckt in der Regel unterschiedlichste Schadensgruppen ab. Dazu gehören etwa:

    • Schäden durch Feuer
    • Schäden an bereits bestehenden, umliegenden Bauten
    • Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
    • Schäden durch Setzungen und Schiefstellungen
  • Wann leistet die Berufshaftpflichtversicherung hingegen nicht?

    Eine Berufshaftpflicht­versicherung leistet nicht in Fällen, in denen Ansprüche mit Auslandsbezug bestehen. Außerdem greift sie nicht, wenn der Architekt eine wissentliche Pflichtverletzung begeht.

  • Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

    Für Architekten und Ingenieure gelten je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Vorgaben bei den Mindestdeckungs­summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

     

    Beispiel: Hessen und Nordrhein-Westfalen

    • Personenschäden: 1,5 Millionen Euro
    • Sach- und Vermögensschäden: 250.000 Euro
    • 2-fach maximiert pro Jahr
     

    Beispiel: Thüringen

    • Personenschäden: 1,5 Millionen Euro
    • Sach- und Vermögensschäden: 300.000 Euro
    • 2-fach maximiert im Jahr 

    In der Praxis helfen die gesetzlichen Mindestsummen jedoch nur bedingt weiter. So differenzieren die Berufskammern kaum zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Risiken. Als zusätzliche Orientierungshilfe dienen die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes” (RBBau). Diese Richtlinien legen fest, wie eine möglichst effiziente und wirtschaftliche Aufgabenabwicklung von Baumaßnahmen des Bundes aussehen kann. Wie immer gilt: Die Höhe der Deckungssumme ist individuell zu prüfen.

    Langfristige Risiken

    Bei Architekten sind die meisten Schadensfälle so genannte „langfristige Risiken, bzw. Spätschadenrisiken”. Für diese Berufsgruppen muss daher langfristig gedacht werden. Ein heutiger Beratungs- oder Planungsfehler kann aufgrund der langen Haftungszeiten und Gerichtsverfahren beispielsweise erst in zehn bis 15 Jahren zu einer Schadensersatzzahlung führen.