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Berufshaftpflicht­versicherung für Rechtsanwälte

Falsch erstellte Gutachten oder eine versäumte Frist: In ihrem Beruf fungieren Rechtsanwälte als Berater in Rechtsfragen. Jede Beratung birgt dabei ein Risiko, das weitreichende finanzielle Folgen für die Mandanten haben kann – denn selbst den erfahrensten Anwälten können Fehler unterlaufen.

Ein finanzieller Schaden für den Kunden kann dabei Schadensersatz­forderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen und für den Rechtsanwalt existenzgefährdend sein. Die Berufshaftpflicht schützt Sie in solchen Fällen umfassend. Sie greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden Ihre Kunden in Rechtsfragen falsch beraten oder diese durch Ihren Fehler finanzielle Nachteile erleiden und deshalb Schadensersatz fordern.

Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflicht­versicherung abzuschließen. Da die Versicherung für reine Vermögensschäden aufkommt, nicht aber für Personen- und Sachschäden, wird sie auch als Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung bezeichnet.

Wann die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte leistet

Die Berufshaftpflicht­versicherung leistet vor allem bei Schadensersatz­forderungen von Mandanten, die einen Vermögensschaden erlitten haben. Darüber hinaus übernimmt sie folgende Leistungen:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
  • Die Entschädigung bei berechtigten Ansprüchen
  • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatz­forderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Schadensbeispiele: Welche Schäden versichert eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte?

Eine Berufshaftpflicht­versicherung deckt in der Regel die vielfältigen Leistungen eines Rechtsanwalts ab. Dazu gehören etwa:

  • Beratung
  • Mediation
  • Tätigkeit als Sachwalter und Treuhänder
  • Nachlassverwaltung
  • Insolvenzverwaltung

Kommt es im Rahmen dieser Leistungen zu einem Schadensfall, greift die Versicherung, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:

 

Beispiel 1: Versäumte Frist

Ein Rechtsanwalt vertritt seinen Mandaten in einem Zivilprozess. Aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten in der Kanzlei kann er eine Frist nicht einhalten. Für den Mandanten war es die letzte Chance, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Er verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflicht­versicherung greift.

 

Beispiel 2: Fehlerhafte Beratung

Ein Rechtsanwalt unterlässt es, seinen Mandanten auf wichtige Haftungsausschlüsse in einem Vertrag hinzuweisen. Daraus entsteht ein Haftungsanspruch seines Mandanten gegenüber der Vertragspartei. Er macht einen Haftungsfall geltend – die Berufshaftpflicht springt ein.

Das kostet eine Berufshaftpflicht­versicherung für Rechtsanwälte

Die Kosten einer Berufshaftpflicht hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem:

  • Die Deckungssumme
  • Der Leistungsumfang
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung
  • Wichtige Unternehmenskennzahlen (z. B. Mitarbeiteranzahl, Umsatzgröße)

Insbesondere durch die Höhe der Deckungssumme, den Umfang der Leistungen sowie der Selbstbeteiligung können Sie die Kosten einer Berufshaftpflicht bestimmen.

  Berufshaftpflicht für einen Rechtsanwalt in einer Einzelpraxis Berufshaftpflicht für eine Kanzlei
Größe der Kanzlei Ein Geschäfts­führer und zwei Teilzeit­mitarbeiter Ein Geschäfts­führer, drei Vollzeit­mitarbeiter (Rechtsanwälte), vier Teilzeit­mitarbeiter
Tätigkeits­schwerpunkt Fachanwalt Arbeitsrecht
Jährlicher Umsatz 145.00 Euro 640.000 Euro
Deckungssumme 3 Millionen Euro 5 Millionen Euro
Selbstbeteiligung 1.000 Euro 0 Euro
Vertragslaufzeit 3 Jahre 3 Jahre
► Jährliche Kosten für die Berufshaftpflicht­versicherung ab 1.802 Euro ab 5.813 Euro

Häufige Fragen

  • Welche Schäden berücksichtigt eine Berufshaftpflicht­versicherung für Rechtsanwälte?

    Die meisten Schäden, die Rechtsanwälte im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen können, sind finanzieller Natur. Das heißt, sie haben in der Regel einen Vermögensschaden zur Folge. Die folgenden Schäden sind deshalb von der Versicherung abgedeckt:

    • Fehler in der Beratung
    • Verletzung von Geheimhaltungs­klauseln
    • Frist- und Terminversäumnisse
    • Fehler beim Aufsetzen von Verträgen
    • Verspätete oder nicht-Mitteilung von wichtigen Informationen etwa bezüglich Gesetzesänderungen
    • Versäumte Rechtsmittel- und Begründungsfristen
  • Wann leistet die Berufshaftpflichtversicherung hingegen nicht?

    Eine Berufshaftpflicht­versicherung leistet nicht in Fällen, in denen Ansprüche mit Auslandsbezug bestehen. Außerdem greift sie nicht, wenn der Rechtsanwalt eine wissentliche Pflichtverletzung begeht.

  • Was ändert sich mit der BRAO-Reform zum 01. August 2022 für Rechtsanwälte?

    Zum 01. August 2022 tritt das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungs­gesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe” – kurz BRAO-Reform – in Kraft.

    Die Gesetzesreform ändert in erster Linie die berufsrechtlichen Regelungen für Gesellschaften, die Rechts- und Patentanwälte zur Ausübung ihres Berufes bilden dürfen („Berufsausübungs­gesellschaften”).

     

    Nicht haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z.B. GbR, PartG)

    Haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z.B. PartGmbB, GmbH, AG)

    Nicht haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z.B. GbR, PartG)

    Haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z.B. PartGmbB, GmbH, AG)

    Berufs-ausübungs-gesell­schaft*

    Ab 01.08.2022

    • Mindest­versicherungs­summe 500.000 EUR
    • Mindestjahres­höchstleistung 2-fach pro Gesell­schafter/Ge­schäfts­führer, jedoch mindestens 4-fach

    Ab 01.08.2022:

    • Mindest­versicherungs­summe (Grundsatz): 2,5 Mio. EUR 
    • Mindest­versicherungs­summe (Freiwillige Er­leichterung für „kleine” Gesell­schaften mit nicht mehr als 10 Berufsträgern): 1 Mio. EUR 
    • Mindestjahres­höchstleistung: 1-fach pro Gesell­schafter/Ge­schäfts­führer, jedoch mindestens 4-fach

    Bisher:

    • Bisher keine Versicherungs­pflicht, diese gilt nur für die Gesell­schafter

    Bisher:

    • Mindest­versicherungs­summe: 2,5 Mio. EUR
    • Mindestjahres­höchstleistung: 1-fach pro Gesell­schafter/Geschäfts­führer, jedoch mindestens 4-fach

    Rechts­anwalt/ Patent­anwalt

    Ab 01.08.2022:

    • Mindest­versicherungs­summe 250.000 EUR
    • Mindestjahres­höchstleistung 4-fach

    Ab 01.08.2022:

    • Mindest­versicherungs­summe 250.000 EUR
    • Mindestjahres­höchstleistung 4-fach

     

     

    *Berufsausübungs­gesellschaft: Ab dem 01. August 2022 werden alle Gesellschaftsformen dem Begriff „Berufsausübungs­gesellschaften” gleichgestellt.

  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Berufshaftpflicht­versicherung sein?

    Da Vermögensschäden und deren Schadenersatz­forderungen schnell in die Millionen gehen können, sollte die Deckungssumme – häufig auch Versicherungssumme genannt – so gewählt sein, dass sie vom größtmöglichen Schadensfall ausgeht. Die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen meist zwischen 250.000 und 10 Millionen Euro.