Falsch erstellte Gutachten oder eine versäumte Frist: In ihrem Beruf fungieren Rechtsanwälte als Berater in Rechtsfragen. Jede Beratung birgt dabei ein Risiko, das weitreichende finanzielle Folgen für die Mandanten haben kann – denn selbst den erfahrensten Anwälten können Fehler unterlaufen.
Ein finanzieller Schaden für den Kunden kann dabei Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen und für den Rechtsanwalt existenzgefährdend sein. Die Berufshaftpflicht schützt Sie in solchen Fällen umfassend. Sie greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden Ihre Kunden in Rechtsfragen falsch beraten oder diese durch Ihren Fehler finanzielle Nachteile erleiden und deshalb Schadensersatz fordern.
Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Da die Versicherung für reine Vermögensschäden aufkommt, nicht aber für Personen- und Sachschäden, wird sie auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet.
Die Berufshaftpflichtversicherung leistet vor allem bei Schadensersatzforderungen von Mandanten, die einen Vermögensschaden erlitten haben. Darüber hinaus übernimmt sie folgende Leistungen:
Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel die vielfältigen Leistungen eines Rechtsanwalts ab. Dazu gehören etwa:
Kommt es im Rahmen dieser Leistungen zu einem Schadensfall, greift die Versicherung, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:
Beispiel 1: Versäumte Frist
Ein Rechtsanwalt vertritt seinen Mandaten in einem Zivilprozess. Aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten in der Kanzlei kann er eine Frist nicht einhalten. Für den Mandanten war es die letzte Chance, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Er verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 2: Fehlerhafte Beratung
Ein Rechtsanwalt unterlässt es, seinen Mandanten auf wichtige Haftungsausschlüsse in einem Vertrag hinzuweisen. Daraus entsteht ein Haftungsanspruch seines Mandanten gegenüber der Vertragspartei. Er macht einen Haftungsfall geltend – die Berufshaftpflicht springt ein.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem:
Insbesondere durch die Höhe der Deckungssumme, den Umfang der Leistungen sowie der Selbstbeteiligung können Sie die Kosten einer Berufshaftpflicht bestimmen.
Berufshaftpflicht für einen Rechtsanwalt in einer Einzelpraxis | Berufshaftpflicht für eine Kanzlei | |
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Größe der Kanzlei | Ein Geschäftsführer und zwei Teilzeitmitarbeiter | Ein Geschäftsführer, drei Vollzeitmitarbeiter (Rechtsanwälte), vier Teilzeitmitarbeiter |
Tätigkeitsschwerpunkt | Fachanwalt | Arbeitsrecht |
Jährlicher Umsatz | 145.00 Euro | 640.000 Euro |
Deckungssumme | 3 Millionen Euro | 5 Millionen Euro |
Selbstbeteiligung | 1.000 Euro | 0 Euro |
Vertragslaufzeit | 3 Jahre | 3 Jahre |
► Jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung | ab 1.802 Euro | ab 5.813 Euro |
Die meisten Schäden, die Rechtsanwälte im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen können, sind finanzieller Natur. Das heißt, sie haben in der Regel einen Vermögensschaden zur Folge. Die folgenden Schäden sind deshalb von der Versicherung abgedeckt:
Eine Berufshaftpflichtversicherung leistet nicht in Fällen, in denen Ansprüche mit Auslandsbezug bestehen. Außerdem greift sie nicht, wenn der Rechtsanwalt eine wissentliche Pflichtverletzung begeht.
Zum 01. August 2022 tritt das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe” – kurz BRAO-Reform – in Kraft.
Die Gesetzesreform ändert in erster Linie die berufsrechtlichen Regelungen für Gesellschaften, die Rechts- und Patentanwälte zur Ausübung ihres Berufes bilden dürfen („Berufsausübungsgesellschaften”).
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Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z.B. GbR, PartG) |
Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z.B. PartGmbB, GmbH, AG) |
Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z.B. GbR, PartG) |
Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z.B. PartGmbB, GmbH, AG) |
Berufs-ausübungs-gesellschaft* |
Ab 01.08.2022
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Ab 01.08.2022:
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Bisher:
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Bisher:
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Rechtsanwalt/ Patentanwalt |
Ab 01.08.2022:
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Ab 01.08.2022:
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*Berufsausübungsgesellschaft: Ab dem 01. August 2022 werden alle Gesellschaftsformen dem Begriff „Berufsausübungsgesellschaften” gleichgestellt.
Da Vermögensschäden und deren Schadenersatzforderungen schnell in die Millionen gehen können, sollte die Deckungssumme – häufig auch Versicherungssumme genannt – so gewählt sein, dass sie vom größtmöglichen Schadensfall ausgeht. Die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen meist zwischen 250.000 und 10 Millionen Euro.