Krebs kann auch bei früheren Rauchern Berufskrankheit sein
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
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München, 30.5.2023 | 14:14 | mst
Eine Frau hatte sich nach Arbeitsende im Homeoffice auf dem Weg in ihren privaten Wohnbereich verletzt. Der Unfall fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Um ihr Recht durchzusetzen, musste die Arbeitnehmerin jedoch Klage einreichen.
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg hat im ersten Halbjahr um 14 Prozent zugelegt. Arbeits- und Wegeunfälle sind aber weiterhin unter dem Niveau von 2019.
Ein Mann, der als Schüler einen Schulwegunfall hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für eine neue Heizung.