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Jagdunfallversicherung

Jagdunternehmer (Revierinhaber) sowie deren Ehegatte und nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Da dieser Versicherungsschutz aber nur die Jagdtätigkeit und nicht den privaten Lebensbereich abdeckt sowie zudem verhältnismäßig geringe Leistungen bietet, empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Diese bietet Versicherungsschutz rund um die Uhr und weltweit.

Unfallversicherung Vergleich

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