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Sofortleistung

Treten nach einem Unfall schwere Verletzungen auf, dauert es meist einige Zeit, bis die Unfallversicherung die Invaliditätsleistung auszahlt. Der Versicherer prüft in der Regel zunächst, ob es zu langfristig bleibenden Schäden gekommen ist, die auch nach Abschluss der Behandlungen und möglicher Reha-Maßnahmen bestehen bleiben.

Einige Tarife sehen jedoch eine Sofort­leistung bei schweren Verletzungen vor. In den Versicherungs­bedingungen ist geregelt, bei welchen Verletzungen eine solche Leistung ausgezahlt wird – etwa bei einer Querschnitts­lähmung, einer starken Verbrennung oder der Amputation eines Fußes oder einer Hand.

Die Sofortleistung beträgt einen festgelegten Teil der vereinbarten Versicherungs­summe – beispielsweise zehn Prozent – und ist auf einen Maximalbetrag begrenzt. Sie wird in der Regel von einer späteren regulären Auszahlung der Versicherung abgezogen.

Sofortleistung bei Krebserkrankung

 Es lässt sich je nach Tarif auch als optionale Zusatzleistung vereinbaren, dass eine Sofortleistung bei bestimmten, bösartigen Tumor­erkrankungen gezahlt wird. Die Leistung, beispielsweise 5.000 Euro, wird dann etwa bei Brust-, Eierstock- oder Prostata­krebs ausgezahlt.

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