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mehr erfahrenNach einem Unfall kann die Mitaufnahme von Begleitpersonen im Krankenhaus sinnvoll sein, um eine optimale stationäre Behandlung der Verletzten sicherzustellen. Wann die Kosten für Begleitpersonen im Krankenhaus übernommen werden, ist klar geregelt. Es müssen nachweislich therapeutische oder medizinische Gründe vorliegen. Im Falle eines Rooming-in wird pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschuss geleistet.
Besteht das Risiko, dass notwendige Leistungen etwa durch die Trennung eines Kindes von der Bezugsperson nicht gewährleistet sind, werden die Kosten für Begleitpersonen im Krankenhaus übernommen. Auch bei schweren Behinderungen und einem daraus resultierenden Betreuungsbedarf bei reha-bedürftigen Personen ist Rooming-in möglich – wenn der Betreuungsbedarf nicht von der Einrichtung erbracht werden kann.
Sollen Begleitpersonen in therapeutischen Maßnahmen geschult werden und ist dies nicht am Wohnort möglich, werden die Kosten für Begleitpersonen im Krankenhaus oftmals übernommen. Die Aufenthaltsdauer der Begleitpersonen und der Patienten muss in diesem Fall nicht identisch sein. Ärzte und/oder Einrichtungen müssen die Notwendigkeit und den Nutzen der Mitaufnahme bestätigen.
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