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Maßnahmen mit dem Ziel, bestehende körperliche oder psychische Einschränkungen zu lindern, fallen in den Bereich der Rehabilitationskosten. Typische Reha-Leistungen sind physiotherapeutische Behandlungen wie die verschiedenen Formen der Krankengymnastik, Ergo-Therapie und andere Maßnahmen. Die gesetzliche, nicht die private Unfallversicherung erbringt Leistungen zur Rehabilitation.
Außerdem sind die privaten und gesetzlichen Krankenkassen für die Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen zuständig. Die private Unfallversicherung erbringt jedoch bei Unfällen, die im Privat- und Arbeitsbereich stattfinden, eine Vielzahl an Leistungen. Mithilfe geleisteter Kapitalzahlungen können Krankenhaus-, Umbau-, Pflege- oder Rehabilitationskosten bezahlt werden – die Nutzung der ausbezahlten Versicherungssumme steht dem Versicherten frei.
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