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Berufsunfallversicherung

Die Berufsunfallversicherung haftet, wenn Berufstätige während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstelle einen Unfall haben. Ergänzend werden Kosten für die Behandlung berufsbedingter Erkrankungen durch die Berufsunfallversicherung übernommen. Arbeitnehmer verfügen bereits durch die Pflichtmitgliedschaft in der Berufs­genossen­schaft über einen Berufsunfallschutz. Die Beiträge für die Berufsunfall­versicherung trägt vollständig der Arbeitgeber.

Der Unterschied zwischen der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) liegt im Leistungsspektrum und der Frage, wann der Versicherungsschutz greift.

Der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Berufsunfallversicherung greift in der Regel erst ab einer Invalidität von 20 Prozent. Eine gute private Unfallversicherung erbringt hingegen bereits ab einer festgestellten Invalidität von einem Prozent Leistungen.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Die Folgekosten von Berufskrankheiten und Rehabilitationskosten werden – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – von der privaten Unfallversicherung nicht übernommen. Wer jedoch eine Versicherung mit einer hohen Versicherungssumme und Progression abgeschlossen hat, kann diese und weitere Kosten damit teilweise oder vollständig begleichen – je nach Höhe der Auszahlung.

Die private Unfallversicherung zahlt grundsätzlich bei individuellen dauerhaften Personen­schäden und erbringt Leistungen auch dann, wenn sich der Schadens- bzw. Versicherungsfall in der Freizeit ereignet hat. Das ist der große Vorteil einer privaten Absicherung – der Unfallschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.

Zusatzleistungen einer privaten Unfallversicherung

 Das Leistungsspektrum der privaten Unfallversicherung beschränkt sich jedoch nicht auf Einmal­zahlungen bei dauerhaften, körperlichen Personen­schäden. Wer möchte, kann einen Versicherungs­tarif wählen, der im Versicherungsfall eine monatliche Unfallrente oder ein Krankenhaustage- und Genesungsgeld garantiert.

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