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Reiseunfallversicherung

So schön und bequem es auch ist, zu Hause in gewohnter Umgebung Urlaub zu machen – es hat durchaus seinen Reiz, ins Ausland zu verreisen, um neue Erfahrungen zu sammeln und andere Kulturen kennenzulernen. Sprachliche Probleme lassen sich in den meisten Fällen einfach lösen oder umgehen – doch wie sieht es mit Ihrem Unfallschutz im Ausland aus?

Ist eine Reiseunfallversicherung sinnvoll?

Reiseunfallversicherung: Frau mit Sonnenhut am StrandAuf die gesetzliche Unfallversicherung können Sie sich bei Unfällen während Ihrer Urlaubsreise nicht verlassen. Der gesetzliche Unfallschutz greift grundsätzlich nicht bei Freizeitunfällen. Eine private Unfall­versicherung sichert Sie hingegen sowohl bei Berufs- als auch Freizeitaktivitäten ab und ist daher eine ideale Ergänzung.

Auf beruflichen Reisen ist zudem häufig unklar, wann die Arbeitszeit und damit der gesetzliche Unfallschutz endet und wann die private Freizeit beginnt. Dieses Problem lässt sich mit einer privaten Unfallversicherung einfach und umfassend lösen, da der Versicherungsschutz jederzeit greift.

Spezielle Reiseunfallversicherung nicht sinnvoll

Spezielle Reiseunfallversicherungen, die nur bei Unfällen im Urlaub leisten, sind in der Regel nicht sinnvoll. Bei Unfällen außerhalb des versicherten Reisezeitraums leisten sie gar nicht.

Zudem sind einige Angebote mit weiteren Zusatzleistungen gekoppelt und daher häufig ein unflexibles Kombiprodukt aus Unfallversicherung, Auslandskranken­versicherung und Reiseversicherung.

Verbraucher sollten solche Versicherungen besser getrennt voneinander abschließen und jeweils einen Tarif wählen, der möglichst gut zu ihrem Absicherungsbedarf passt.

Bei speziellen Reiseunfallversicherungen ist die Versicherungsleistung zudem häufig auf vergleichsweise geringe Summen begrenzt – zum Beispiel auf 30.000 Euro bei einer Vollinvalidität.

Experten raten von speziellen Tarifen ab

Auch unabhängige Experten – etwa von der Stiftung Warentest – empfehlen Verbrauchern, anstelle einer Reise­unfall­versicherung besser eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Weltweiter Versicherungsschutz auf Reisen mit der Unfallversicherung

Weltweiter Versicherungsschutz - Kreuzung in Shibuya, TokioDer Schutz einer privaten Unfallversicherung gilt für sämtliche Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Es spielt daher keine Rolle, ob man sich zu Hause, auf der Arbeit oder während einer Urlaubsreise verletzt – der Versicherungsschutz greift in allen Fällen.

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind nur Aufenthalte in Kriegs- oder Krisengebieten sowie riskante Extremsportarten, sofern sie nicht von einem speziellen Tarif abgedeckt sind.

Ansprüche auf Versicherungsleistungen hat man, wenn man durch einen Unfall körperliche Schäden erleidet, welche die Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken.

 

Beispiel: Sturz im Ausland

Sie stolpern und stürzen im Urlaub die Treppe im Hotel hinunter und erleiden durch den Unfall einen dauerhaften Hörschaden an einem Ohr. In diesem Fall erhalten Sie von der privaten Unfallversicherung eine Invaliditäts­leistung in Form einer Kapitalzahlung.

Bei vollständigem Gehörverlust auf einem Ohr zahlt die Versicherung 30.000 Euro. Wurde eine Progression vereinbart, erhöht sich diese Summe noch.

Leistungsstarke Tarife decken auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab. Sollte also etwa bei einem Skiunfall eine Bergung notwendig werden, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten bis zu einem festgelegten Maximalbetrag (zum Beispiel 10.000 Euro).

Reiseunfallversicherung im Vergleich: So finden Sie den passenden Tarif

Um eine passende und günstige Unfallversicherung zu finden, sollten Sie mehrere Angebote miteinander vergleichen. Unser kostenloser und unverbindlicher Versicherungsvergleich macht Preis- und Leistungsunterschiede der einzelnen Tarife schnell und einfach transparent. Der Unfallversicherungsrechner enthält viele preisgünstige und leistungsstarke Single-, Kinder-, Familien- und Seniorenunfallversicherungen. Neben der Basis-Leistung (einmalige Kapitalzahlung) können Sie folgende Zusatzleistungen vereinbaren:

Krankenhaustagegeld und Unfallrente meist unnötig

Ein Krankenhaustagegeld, das bei einem Aufenthalt in einer Klinik gezahlt wird, ist ebenso wie eine monatliche Unfallrente für Erwachsene meist unnötig. Um die Kosten für eine Bestattung abzudecken, empfehlen wir eine Todesfallsumme von mindestens 5.000 Euro. Ein möglicher Vorschuss der Versicherung ist ebenfalls auf diese Summe begrenzt.

Auslandskrankenversicherung nicht vergessen

Für Ihren Urlaub im Ausland sollten Sie auch über eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Die Versicherung zahlt bei einem Unfall oder einer Krankheit für notwendige Behandlungen oder einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland.

Persönliche Beratung zum Unfallschutz durch CHECK24-Experten

Eine private Unfallversicherung mit guten Leistungen bietet Ihnen einen umfassenden Schutz – für die nächste Urlaubsreise und auch darüber hinaus. Haben Sie noch eine Frage zur privaten Unfallversicherung oder zu Ihrem Unfallschutz auf Reisen? Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich – rufen Sie ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

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